IASB-Sitzung — 7. und 8. Februar 2019

Beginn:

Ende:

Ort: London

IASB (International Accounting Standards Board)

Überblick

Der IASB ist am 7. und 8. Februar 2019 in London zusammengekommen, um fünf Themen zu erörtern.

Der Board entschied, Änderungen von IFRS 9 Finanzinstrumente und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorzuschlagen, um die Auswirkungen von Unsicherheiten, die durch die IBOR-Reform verursacht werden, zu verringern. Der Board wird im März entscheiden, ob die Anwendung der Änderungen freiwillig sein soll. Ein entsprechender Entwurf wird mit voraussichtlich einer kurzen Kommentierungsfrist veröffentlicht, so dass alle Änderungen bis Dezember 2019 finalisiert und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten können.

Der Board hat weitere Bedenken und Umsetzungsprobleme der Adressatengruppen bezüglich der Vorschriften in IFRS 17 Versicherungsverträge geprüft. Er hat entschieden, vorzuschlagen, IFRS 17 und IFRS 9 so zu ändern, dass ein Unternehmen entweder IFRS 17 oder IFRS 9 auf Versicherungsverträge anwenden kann, bei denen die einzige Versicherungskomponente im Vertrag die Erfüllung eines Teils oder aller aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen ist (mit daraus folgenden Änderungen der Angabevorschriften). Der Board entschied außerdem, die Übergangsvorschriften in IFRS 17 beizubehalten, mit Ausnahme einer Vorschrift, die sich auf eine Schuld bezieht, die der Begleichung von Ansprüchen gilt, die vor dem Erwerb eines Versicherungsvertrags entstanden sind. Weiterhin hat der Board entschieden, eine Änderung des modifizierten retrospektiven Ansatzes vorzuschlagen, die einem Unternehmen vorschreiben würde, solche Schulden als Schulden für erworbene Ansprüche zu klassifizieren (sofern es nicht über vernünftige und vertretbare Informationen verfügt, um einen retrospektiven Ansatz anzuwenden), und einem Unternehmen, das den Fair-Value-Ansatz anwendet, zu gestatten, solche Schulden als Schulden für erworbene Ansprüche zu klassifizieren.

Beim Projekt zu primären Abschlussbestandteilen entschied der Board, einige seiner früheren Entscheidungen zu ändern. Innerhalb der Kapitalflussrechnung sollte der Ausgangspunkt für die Überleitung der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit die Zwischensumme des Betriebsergebnisses für alle Unternehmen sein. Darüber hinaus sollen alle Unternehmen, Cashflows aus Dividendenzahlungen als Finanzierungs-Cashflows und Cashflows aus Dividenden von nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Joint Ventures als Investitions-Cashflows klassifizieren. Der Board entschied jedoch auch, besondere Vorschriften sowohl für die Kapitalflussrechnung als auch für die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Gesamtergebnis für Unternehmen zu entwickeln, die als Haupttätigkeit die Finanzierung von Kunden oder die Investition in Vermögenswerte haben, die individuell und weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen des Unternehmens eine Rendite erwirtschaften. Der Board stimmte auch zusätzliche Vorschläge zur Aggregation und Disaggregation von Informationen in den primären Abschlussbestandteilen und im Anhang zu, einschließlich der Vorschrift, die Posten so zu beschreiben, dass sie die von ihnen zusammengefassten Posten getreu abbilden.

Der Board hat einen Projektplan für eine umfassende Überprüfung des IFRS für KMU geprüft, der die Veröffentlichung einer Bitte um Informationsübermittlung bis etwa Juli 2019, einen Entwurf zwischen Januar 2020 und Februar 2021 sowie finale Änderungen zwischen Juli 2021 und Mai 2022 vorsieht. Der IFRS für KMU spiegelt derzeit nicht die aktuellen Vorschriften von IFRS 3, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 wider.

Der Stab hat außerdem mündlich über das Projekt zur Lageberichterstattung berichtet.

 

Tagesordnung für die Sitzung

Donnerstag, 7. Februar 2019

Vormittagssitzung (9:30h-12:00h)

  • IFRS für KMU – Überprüfung und Aktualisierung
  • Lageberichterstattung – mündliche Unterrichtung über den aktuallen Stand des Projekts
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Klassifizierung von Aufwendungen und Erträgen durch Finanzunternehmen
    • Ausstehende Sachverhalte zur Kapitalflussrechnung
    • Weitere Vorschläge zu Aggregation und Disaggregation

Nachmittagssitzung (13:00h-16:45h)

  • Primäre Abschlussbestandteile (Fortsetzung)
  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
    • Kredite, mit denen bedeutende Versicherungsrisiken übertragen werden
    • Übergang — Optionen und Vergleichsinformationen
    • Übergang — Option der Risikominderung und Beträge, die beim Übergang im sonstigen Gesamtergebnis akkumuliert werden
    • Übergang — Modifizierter rückwirkender Ansatz

Freitag, 8. Februar 2019

Vormittagssitzung (9:30h-11:30h)

  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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