Angabeninitiative

Date recorded:

Überblick über die Sitzung

Agendapapier 11, Agendapapier 11A

Der Zweck dieser Sitzung lag darin, Entscheidungen über Angabeziele in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu treffen. Der Board hat dazu zwei Papiere erörtert, die sich mit leistungsorientierten Plänen sowie mit Leistungen an Arbeitnehmer, die keine leistungsorientierten Pläne sind, erörtert. Außerdem gab es ein Papier mit Hintergrundinformationen und mit einer Zusammenfassung der Empfehlungen des Stabs.

Leistungsorientierte Pläne

Agendapapier 11B

Hintergrund

In Agendapapier 11B präsentiert der Stab eine Analyse und Empfehlungen, wie die Angabeziele für leistungsorientierte Pläne in IAS 19 geändert werden können.

IAS 19 verlangt, dass ein Unternehmen für leistungsorientierte Pläne eine versicherungsmathematische Methode anwenden muss, um die endgültigen Kosten der Leistungen zu schätzen, die die Mitarbeiter für ihre Tätigkeit in der laufenden und früheren Berichtsperiode erhalten haben. Das Unternehmen übernimmt das versicherungsmathematische Risiko und das Anlagerisiko.

Analyse des Stabs

Der Stab hat die folgenden Bedürfnisse der Adressaten in Bezug auf die Angaben zu leistungsorientierten Plänen identifiziert und analysiert:

  • (a) die Auswirkungen eines leistungsorientierten Plans auf die in den primären Abschlussbestandteilen erfassten Beträge zu verstehen;
  • (b) die Wirtschaftlichkeit der leistungsorientierten Pläne eines Unternehmens und die Risiken, denen die Pläne das Unternehmen aussetzen, zu verstehen;
  • (c) die Auswirkungen der leistungsorientierten Verpflichtung auf die zukünftigen Cashflows eines Unternehmens zu bewerten;
  • (d) den Zeitraum verstehen, über den die leistungsorientierte Verpflichtung voraussichtlich ablaufen wird;
  • (e) den Wert der leistungsorientierten Verpflichtung zu bestimmen, die in Analysen zur Prognose einzubeziehen ist;
  • (f) die Angemessenheit der Annahmen und Beträge zu beurteilen, die der Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung eines Unternehmens zugrunde liegen;
  • (g) die Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber unterschiedlichen versicherungsmathematischen Annahmen zu verstehen; und
  • (h) zukünftige leistungsorientierte Verpflichtungen zu prognostizieren.

Empfehlungen des Stabs und Entscheidungen des Boards

Der Stab empfahlen dem Board, ein hochrangiges Ziel für die Angabe von Informationen in IAS 19 aufzunehmen, das ein Unternehmen zu Folgendem verpflichtet:

  • (a) Informationen anzugeben, die den Abschlussadressaten helfen, die Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Beteiligung des Unternehmens an den leistungsorientierten Plänen zu bewerten und die Auswirkungen dieser Pläne auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu beurteilen.

— Empfehlung vom Board unterstützt (13 von 13 anwesenden Boardmitgliedern, 1 Boardmitglied abwesend)

  • (b) angegebene Informationen, die zur Erreichung der spezifischen Angabeziele bereitgestellt werden, zu aggregieren oder disaggregieren, sodass entscheidungsnützliche Informationen nicht durch die Aufnahme einer großen Menge unbedeutender Details oder die Zusammenfassung von Elementen mit wesentlich unterschiedlichen Merkmalen oder Eigenschaften verschleiert werden.

— Empfehlung vom Board unterstützt (13 von 13 anwesenden Boardmitgliedern, 1 Boardmitglied abwesend)

Darüber hinaus empfahl der Stab dem Board, die folgenden spezifischen Angabeziele in IAS 19 aufzunehmen:

  • (a) Ein Unternehmen muss Informationen angeben, die es den Adressaten ermöglichen, die Beträge, einschließlich der Bestandteile dieser Beträge, in seinen Vermögens-, Finanz- und Kapitalflussrechnungen aus seinen leistungsorientierten Plänen zu verstehen.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

  • (b) Ein Unternehmen muss Informationen angeben, die es den Adressaten ermöglichen, die folgenden Aspekte zu verstehen:
    • Art der Leistungen, die von seinen leistungsorientierten Plänen erbracht werden;
    • Art und Umfang der Risiken, insbesondere der Anlagerisiken, denen diese Pläne das Unternehmen aussetzen; und
    • Strategien, die das Unternehmen zur Steuerung der Pläne und der damit verbundenen Risiken verfolgt.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

  • (c) Ein Unternehmen hat Informationen anzugeben, die es den Adressaten ermöglichen, die erwarteten Auswirkungen einer leistungsorientierten Verpflichtung auf die zukünftigen Cashflows des Unternehmens zu verstehen, die dem Unternehmen zum Bilanzstichtag hinreichend bekannt sind.

— Empfehlung vom Board unterstützt (13 von 14 Boardmitgliedern)

  • (d) Ein Unternehmen muss Informationen angeben, die es den Adressaten ermöglichen, den Zeitraum zu verstehen, in dem die leistungsorientierte Verpflichtung für Pläne, die für neue Mitglieder abgeschlossen werden, voraussichtlich fällig wird.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

  • (e) Ein Unternehmen muss Informationen angeben, die es den Adressaten ermöglichen, die wichtigsten Annahmen zu verstehen, die bei der Bestimmung der leistungsorientierten Verpflichtung verwendet werden.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

  • (f) Ein Unternehmen muss Informationen angeben, die es den Adressaten ermöglichen, die Treiber von Änderungen der Nettorückstellungen für leistungsorientierte Verpflichtungen oder Vermögenswerte vom Beginn einer Berichtsperiode bis zum Ende dieser Periode zu verstehen.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

Der Stab empfahl auch, dass der Board keine Angabeziele entwickelt, um explizit auf die folgenden Bedürfnisse der Adressaten einzugehen:

  • (a) alternative Bewertungen von leistungsorientierten Plänen zu den in IAS 19 vorgeschriebenen Bewertungen.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

  • (b) Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber unterschiedlichen Annahmen.

— Empfehlung vom Board unterstützt (13 von 14 Boardmitgliedern)

  • (c) Prognose zukünftiger leistungsorientierter Verpflichtungen.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

Erörterungen des Boards

Die Boardmitglieder sprachen sich dafür aus, IAS 19 um ein spezifisches Angabeziel zu ergänzen, das ein Unternehmen verpflichtet, Informationen anzugeben, die es den Adressaten ermöglichen, die Beträge, einschließlich der Bestandteile dieser Beträge, in seinen Bilanzen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows aus seinen leistungsorientierten Plänen zu verstehen. Einige befürchteten jedoch, dass dieses Ziel zu konkret sein würde und wiederum zu zu detaillierten Angaben führen könnte. Ein Boardmitglied betonte, dass die Angabeziele auch dazu dienen, dass der Board angemessen detaillierte Vorschriften entwickelt, so dass das Ziel an sich nicht sehr detailliert sein muss. Dieses Mitglied würde auch keine Erklärung abgeben, warum Adressaten diese Informationen benötigen, da verschiedene Adressaten die Informationen für unterschiedliche Zwecke verwenden würden.

Unterstützt wurde auch das Ziel, Informationen anzugeben, die es den Adressaten ermöglichen, die Art der Leistungen, die von den leistungsorientierten Plänen eines Unternehmens erbracht werden, die Art und das Ausmaß der Risiken, insbesondere die Anlagerisiken, denen diese Pläne das Unternehmen aussetzen, und die Strategien, die das Unternehmen zur Steuerung der Pläne und der damit verbundenen Risiken hat, zu verstehen. Die Boardmitglieder diskutierten, ob auch das versicherungsmathematische Risiko einbezogen werden sollte, woraufhin der Stab antwortete, dass dies in andere Angabeziele über die Bewertungsunsicherheit einbezogen ist. Die stellvertretende Vorsitzende stellte fest, dass das Risiko sowohl als Negativ- als auch als Positivrisiko zu verstehen ist. Ein Boardmitglied befürchtete, dass durch die Aggregation Informationen über stark überfinanzierte oder unterfinanzierte Pläne, die seiner Ansicht nach wichtige Informationen für die Adressaten darstellen, eliminiert werden könnten.

Die Boardmitglieder stimmten dem vorgeschlagenen Angabeziel weitgehend zu, Informationen zur Verfügung zu stellen, die es den Adressaten ermöglichen, die erwarteten Auswirkungen einer leistungsorientierten Verpflichtung auf die zukünftigen Cashflows des Unternehmens zu verstehen, die dem Unternehmen zum Berichtsstichtag hinreichend bekannt sind. Ein Boardmitglied betonte, dass dies die von den Investoren am meisten gewünschte Angabe sei. Es gab einige Diskussionen darüber, wie weit in die Zukunft Cashflows projiziert und angegeben werden müssen. Die Boardmitglieder waren der Meinung, dass es nur kurz- bis mittelfristig sein sollte. Außerdem stellte sich die Frage, welche Cashflows einbezogen werden sollten und ob sie netto oder brutto dargestellt werden sollten. Es wurde auch darüber diskutiert, was " hinreichend bekannt " bedeuten könnte. Die Boardmitglieder dachten, es bedeute "man kann es wissen", anstatt das, was das Unternehmen zu wissen beschließt, und auch, dass die Angabe nur Informationen über aktuelle Pläne und keine Zukunftspläne enthalten sollte, die das Unternehmen möglicherweise umsetzen möchte. Die Boardmitglieder hielten fest, dass das Angabeziel spezifischer sein sollte, um den beabsichtigten Informationsstand zu erreichen. Andererseits sollte es nicht zu präskriptiv sein.

Die Boardmitglieder unterstützten das spezifische Angabeziel in IAS 19, wonach ein Unternehmen Informationen angeben muss, die es den Adressaten ermöglichen, den Zeitraum zu verstehen, in dem die leistungsorientierte Verpflichtung für Pläne, die für neue Mitglieder geschlossen werden, voraussichtlich fällig wird. Die Boardmitglieder diskutierten, was "erwartete Fälligkeit" in diesem Zusammenhang bedeuten würde. Eine Mehrheit dachte, es bedeutete den Zeitpunkt, an dem sich die Anleger keine Sorgen mehr über den Plan machen müssten. Dies kann der Zeitpunkt sein, wenn der jüngste Teilnehmer voraussichtlich stirbt oder wenn das Gros der Teilnehmer stirbt. Es wurde auch diskutiert, ob diese Informationen auch für offene Pläne relevant sein würden, was vom Stab bestätigt wurde, aber es gibt praktische Einschränkungen. Die Informationen würden sich jedes Jahr mit dem Beitritt neuer Teilnehmer ändern, so dass der Stab dieses Angabeziel nur für geschlossene Pläne empfahl. Ein Boardmitglied sagte, dass darüber nachgedacht werden sollte, ob das Unternehmen für dieses Angabeziel die Informationen auf der Grundlage der Brutto- oder der Nettoverpflichtung erstellen sollte.

In Bezug auf das Übergreifende Angabeziel von Informationen stellte der Board die Frage, ob das Ende des Angabeabschnittes der beste Platz sei oder ob es nicht zu Beginn besser platziert wäre. Der Teil über Aggregation und Disaggregation wurde von viele Boardmitgliedern als zu allgemein empfunden. Da dieser Teil für jeden Standard relevant ist, wäre es besser, ihn an einem Ort und nicht in jedem Standard zu haben.

Leistungen an Arbeitnehmer, die keine leistungsorientierten Pläne sind

Agendapapier 11C

Analyse des Stabs

In diesem Teil der Sitzung präsentierte der Stab eine Analyse des Informationsbedarfs der Adressaten in Bezug auf beitragsorientierte Pläne, Pläne mehrerer Arbeitgeber und Gruppenpläne sowie andere Leistungen an Arbeitnehmer.

Empfehlungen des Stabs und Entscheidungen des Boards

Beitragsorientierte Pläne

Der Stab empfahl dem Board, ein hochrangiges Ziel für die Angabe von Informationen in IAS 19 aufzunehmen, das ein Unternehmen verpflichtet, Informationen anzugeben, die es den Adressaten ermöglichen, zu verstehen, wie sich beitragsorientierte Pläne auf die Darstellung der finanziellen Leistung und die Cashflows des Unternehmens ausgewirkt haben.

— Empfehlung vom Board unterstützt (12 von 14 Boardmitgliedern)

Pläne mehrerer Arbeitgeber und Gruppenpläne

Der Stab empfahl, dass der Board Folgendes vorschreibt:

  • (a) ein Unternehmen, das seinen Multi-Arbeitgeber-Plan oder einen Gruppenplan als leistungsorientierten Plan bilanziert, muss die oben empfohlenen Angabeziele für leistungsorientierte Pläne erfüllen.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

  • (b) ein Unternehmen, das seinen Multi-Arbeitgeber-Plan als beitragsorientierten Plan bilanziert, muss das oben empfohlene Angabeziel für beitragsorientierte Pläne erfüllen.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

Für ein Unternehmen, das seinen Anteil an einem leistungsorientierten Multi-Arbeitgeber-Plan oder Gruppenplan so bilanziert, als wäre es ein beitragsorientierter Plan, empfahl der Stab dem Board Folgendes:

  • (a) es wird dem Unternehmen vorgeschrieben, dass es das oben empfohlene Angabeziel für beitragsorientierte Pläne einhält.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

  • (b) es wird dem Unternehmen vorgeschrieben, dass es sich an das spezifische Angabeziel hält, Informationen anzugeben, die es den Adressaten ermöglichen, Folgendes zu verstehen:
    • die Art der Leistungen, die von seinen leistungsorientierten Plänen erbracht werden;
    • Art und Umfang der Risiken, insbesondere der Anlagerisiken, denen diese Pläne das Unternehmen aussetzen; und
    • die Strategien, die das Unternehmen zur Steuerung der Pläne und der damit verbundenen Risiken verfolgt.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

  • (c) es wird in IAS 19 zu erläutert, dass die Adressaten die Informationen in (b) oben zu folgenden Zwecken benötigen:
    • um zu beurteilen, wie das Unternehmen beabsichtigt, die den Teilnehmern seiner leistungsorientierten Pläne zugesagten Leistungen zu erbringen; und
    • um zu beurteilen, wie sich die mit diesen Plänen verbundenen Risiken in Zukunft auf das Unternehmen auswirken könnten.

— Empfehlung vom Board unterstützt (14 von 14 Boardmitgliedern)

Andere Leistungen an Arbeitnehmer

Der Stab empfahl dem Board, ein übergeordnetes, allgemeines Ziel in IAS 19 aufzunehmen, das ein Unternehmen verpflichtet, Informationen anzugeben, die es den Adressaten ermöglichen, Folgendes zu verstehen:

  • (a) die Art der Abfindungsleistungen und anderer langfristiger Leistungen an Arbeitnehmer; und
  • (b) wie sich diese Leistungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Kapitalflussrechnung des Unternehmens ausgewirkt haben.

— Empfehlung vom Board unterstützt (10 von 14 Boardmitgliedern)

Schließlich empfahlen der Stab dem Board, ein hochrangiges, übergreifendes Angabeziel in IAS 19 aufzunehmen, das ein Unternehmen verpflichtet, Informationen anzugeben, die es den Adressaten ermöglichen zu verstehen, wie sich kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer auf die Darstellung der finanziellen Leistung und der Cashflows des Unternehmens ausgewirkt haben.

— Empfehlung vom Board unterstützt (10 von 14 Boardmitgliedern)

Erörterungen des Boards

Bei beitragsorientierten Plänen sagten die Boardmitglieder, dass kein Anlagerisiko besteht und daher die Angaben nicht so detailliert sein müssen wie bei leistungsorientierten Plänen. Die Auswirkungen von beitragsorientierten Plänen auf die Darstellung der finanziellen Lage wären gering. Daher hielten es einige Boardmitglieder für ausreichend, wenn Unternehmen eine einzeilige Angabe ähnlich wie für kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer machen würden oder überhaupt keine Angabe. Einige sagten jedoch, dass hybride oder anwachsende Pläne mehr als nur eine einzeilige Angabe erfordern würden.

Bei Plänen mehrerer Arbeitgeber sagte ein Boardmitglied, dass das Risiko im Vergleich zu anderen Plänen höher sei, da das Risiko bestehe, dass ein Arbeitgeber seine Teilnahme an dem Plan beendet.

Bei den sonstigen Leistungen an Arbeitnehmer waren die Boardmitglieder der Ansicht, dass Abfindungsleistungen nur dann angegeben werden müssen, wenn sie sich auf die Darstellung der finanziellen Lage auswirken. Dies wäre nur der Fall bei der Akkumulierung von Leistungen oder komplexen Abfindungssystemen, die z.B. Aktienoptionen beinhalten. Ein Mitarbeiter des Stabs fügte hinzu, dass das Gehalt wohl der größte Teil der kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer ist, und es gäbe einen gewissen Nutzen, dies anzugeben, selbst wenn es sich nur auf die Darstellung der finanziellen Lage auswirkt.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.