IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 14

Hintergrund

Der Board veröffentlichte im Mai 2019 den Entwurf ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39) veröffentlicht mit einer 45-tägigen Kommentierungsfrist.

In dieser Sitzung hat der Stab eine Zusammenfassung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zu den Vorschlägen im Entwurf vorgelegt.

Der Board wurde in dieser Sitzung nicht zu Entscheidungen aufgefordert, so dass die Papiere keine Empfehlungen des Stabs enthalten.

In dieser Zusammenfassung wiederholen wir den Inhalt des Entwurfs nicht noch einmal. Ein detaillierte Zusammenfassung der vorgeschlagenen Änderungen finden Sie in unserem entsprechenden IFRS fokussiert-Newsletter.

Zusammenfassung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen

Agendapapier 14A

Überblick über die Rückmeldungen

Die meisten Stellungnehmenden begrüßten die zeitnahe Reaktion des Boards, in dem er auf die Probleme schon vor der eigentlichen Ersetzung eingeht, und unterstützten weitgehend die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen.

Dennoch sagten einige Stellungnehmende, dass der Board das Zielsetzung näher spezifizieren und den Umfang der vorgeschlagenen Ausnahmen im Entwurf erweitern sollte. Insbesondere schlugen sie dem Board vor, den Anwendungsbereich der vorgeschlagenen Ausnahmen über die Hedge Accounting-Beziehungen des Zinsänderungsrisikos hinaus auszudehnen, z.B. um Hedge Accounting-Beziehungen für Währungsrisiken einzubeziehen und Ausnahmen vorzuschlagen, die für Sicherungsgeschäfte im Rahmen von Makro-Hedge Accounting-Beziehungen gelten würden.

Darüber hinaus schlugen viele Stellungnehmende bei der Beantwortung der spezifischen Fragen im Entwurf vor, dass der Board seine Entscheidung, keine Ausnahme für die Auswirkungen der Reform auf die nach IAS 39 erforderlichen 'retrospektiven Beurteilungen' vorzuschlagen, überdenken, die Angabevorschriften vereinfachen und klarstellen sollte, wie die Übergangsvorschriften in der Praxis anzuwenden sind.

Die meisten Stellungnehmenden schlugen auch vor, dass der Board Sachverhalte behandelt, die sich auf die Finanzberichterstattung auswirken könnten, wenn ein bestehender Zinssatz-Benchmark durch einen alternativen Zinssatz ersetzt wird (d.h. die eigentlichen Ersetzungsprobleme), und zwar so bald wie möglich und parallel zur Finalisierung der Vorschläge in Bezug auf die Probleme vor der Ersetzung.

Weitere zu berücksichtigende Sachverhalte vor Finalisierung der vorgeschlagenen Änderungen

Agendapapier 14B

Hintergrund

Bei der Erörterung der vorgeschlagenen Ausnahmen, die in den Entwurf aufgenommen werden sollen, stellte der Board fest, dass eine Reihe von Fragen, die sich auf die Finanzberichterstattung auswirken könnten, wenn bestehende Referenzzinssätze wie IBOR durch alternative Zinssätze ersetzt werden, zu unterschiedlichen Zeitpunkten auftreten könnten, da der Zeitpunkt des Ersetzens in Verbindung mit unterschiedlichen Ersetzungsansätzen, die auf den verschiedenen Märkten erwogen werden, unterschiedlich ist. Der Board beschloss daher, die Entwicklungen in diesem Bereich zu beobachten und, sobald mehr Informationen verfügbar sind, die potenziellen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung zu beurteilen und festzustellen, ob und wenn ja, was er unternehmen sollte.

Der Stab hat eine Reihe von Themen identifiziert, die sich infolge der Reform erheblich auf die Finanzberichterstattung auswirken könnten. In dieser Sitzung wird der Board Fragen zur retrospektiven Anwendung von IAS 39, zur Modifikation vs. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie zu Änderungen der Hedge-Dokumentierung behandeln.

Erörterung durch den Board

Angaben

Der Board war sich einig, dass man ein Angabeziel zur Verfügung stellen solle, das besage, was man erreichen wolle und wie man sich die Umsetzung vorstelle. Das Ziel der Angaben ist, den Adressaten zu zeigen, inwieweit die Erleichterung in Anspruch genommen wurde. Der Board wird darauf hinarbeiten, dass die Vorschriften leicht anzuwenden sind und den Erstellern keine zusätzlichen Kosten bereiten.

Anwendungsbereich

Einige Boardmitglieder hegten Bedenken in Bezug auf die Anpassung des Anwendungsbereichs, da dies womöglich zu einer erneuten Veröffentlichung zwecks Stellungnahme führen könnte; diese Boardmitglieder würden sich lieber darauf konzentrieren, den Entwurf schnell zu finalisieren, um den Erstellern zu erlauben, die Änderungen bereits zum Jahresende anzuwenden. Andere sprachen sich jedoch dafür aus, den Anwendungsbereich um die Einbeziehung von Sicherungsgeschäften gegen Wechselkursrisiken zu erweitern (wenn es sich bei diesen Sicherungsgeschäften um eine Kombination aus Wechselkursrisiko und Zinsänderungsrisiko handelt), und waren der Ansicht, dass dies eine Klarstellung dessen ist, was ursprünglich beabsichtigt war (daher wäre eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungahme nicht erforderlich). Sie wollen jedoch nicht den Anwendungsbereich auf alle von der Reform betroffenen Sicherungsbeziehungen erweitern.

Rückwirkende Beurteilung

Insgesamt hat der Board Verständnis für das Problem der rückwirkenden Beurteilung und möchte eine Lösung finden, um den Erstellern zu helfen. Die Boardmitglieder verstehen, dass ohne Erleichterung in Bezug rückwirkende Wirksamkeitstests viele Sicherungsgeschäfte aufgrund der IBOR-Reform, die den Zweck der Änderungen untergräbt, eingestellt werden. Die meisten Boardmitglieder waren jedoch nicht daran interessiert, eine Entlastung der 80-125 %-Regel zu erreichen. Sie forderten den Stab auf, weitere Analysen zu möglichen Lösungen zu liefern. Eine erörterte Lösung könnte darin bestehen, die Annahmen zur IBOR-Reform für den rückwirkenden Wirksamkeitstest an den prospektiven Wirksamkeitstest anzugleichen (d.h. davon auszugehen, dass die Zinsbenchmark, auf der die gesicherten Cashflows basieren, nicht verändert wird). Für Bewertungszwecke würden jedoch weiterhin die tatsächlichen Cashflows verwendet.

Macro Hedging

Der Board wird die Anwendung von Macro Hedging in den Änderungen als Klarstellung formulieren; er glaubt nicht, dass hier etwas Neues oder Eigenständiges eingeführt wird.

Zusätzliche Beispiele

Es wurden Forderungen nach detaillierteren Beispielen erhoben. Ein Boardmitglied sagte, dass es keine Zeit für den Stab gäbe, diese als Anwendungshinweise zu entwickeln, da die Zeitspanne sehr kurz sei. Ein anderes Boardmitglied zögerte, diese in den Standard aufzunehmen und schlug stattdessen die Veröffentlichung zusätzlicher Lehrmaterialien vor, die zur Veranschaulichung bestimmter Beispiele dienen sollen.

Sonstige Punkte

Einige Stellungnehmende wiesen auf eine Erleichterung im Zusammenhang mit einer zuverlässigen Bewertung hin, aber der Board war sich einig, dass er dies nicht ändern oder ergänzen werde.

Einige Stellungnehmende forderten ein übergreifendes Ziel für die Änderungen, aber der Board ist der Meinung, dass er bereits eindeutig ein Ziel kommuniziert habe.

Bei der zusätzlichen Sitzung im August wird der Stab dem Board ein Papier über rückwirkende Wirksamkeitstests und Klarstellungen in Bezug auf folgende Punkte vorlegen:

  • Anwendung der Kriterien der separaten Identifizierbarkeit für Portfolio-Hedging,
  • Angaben mit dem Ziel, die erforderliche Quantitätsangabe zu reduzieren, und
  • Auslaufen der Erleichterung und insbesondere, ob sie sowohl für das abgesicherte Grundgeschäft und das abgesicherte Instrument als auch für das Sicherungsinstrument oder das Grundgeschäft allein und für die Portfolioabsicherung gilt.

Der Stab wird bei der Augustsitzung auch um die Erlaubnis bitten, den Abstimmungsprozess einleiten zu dürfen, um Phase 1 des IBOR-Projekts abzuschließen.

Die Modifizierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die Dokumentierung von Sicherungsgeschäften und das, was am Ende der Erleichterung passiert, fallen alle in die Phase 2, die in zukünftigen Boardsitzungen erörtert werden soll.

Zugehörige Themen

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