Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 9

Hintergrund

Ziel dieser Sitzung war es,

  • a) zusätzliche Analysen als Antwort auf die Fragen von Boardmitglieder in früheren Sitzungen (Agendapapiere 9A und 9B) und zu einem später vom Stab identifizierten Sachverhalt vorzulegen (Agendapapier 9C),
  • b) den Board zu bitten, einen Entwurf anstelle eines zweiten Diskussionspapiers zu veröffentlichen, um Rückmeldungen zum Rechnungslegungsmodell für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten zu erhalten, und
  • c) die Boardmitglieder um die Erlaubnis zu bitten, das Abstimmungsverfahren für das Konsultationspapier einleiten zu dürfen.

Zusammenwirken mit IFRS 3

Agendapapier 9A

Hintergrund

In dieser Sitzung untersuchte der Board die Wechselwirkung zwischen dem Modell und den Vorschriften von IFRS 3 und prüfte, ob für regulatorische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, eine Ausnahme von den Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen von IFRS 3 vorgesehen werden sollte.

Analyse des Stabs

Der Stab untersuchte die Unterschiede zwischen dem Modell und dem beizulegendem Zeitwert und kamen zu dem Schluss, dass die Unterschiede so groß sind, dass eine Ausnahme von IFRS 3 erforderlich ist. Die vorgeschriebene Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von regulatorischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten würde zu Kosten führen, die nicht durch den Nutzen aufgewogen werden.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass ein Unternehmen als Ausnahme von den Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen des IFRS 3 einen erworbenen regulatorischen Vermögenswert oder eine bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommene regulatorische Verbindlichkeit in Übereinstimmung mit den Bewertungsgrundsätzen des Bilanzierungsmodells für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet.

Erörterung durch den Board

Die meisten Boardmitglieder stimmten der Empfehlung des Stabs zu. Sie kamen zu dem Schluss, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kosten und dem erwarteten Nutzen besteht, das die Ausnahme von IFRS 3 rechtfertigt.

Diejenigen, die der Empfehlung des Stabs nicht zustimmten, stimmten der vom Stab genannten Alternative zu, nach der eine Ausnahme von den Bilanzierungs- und Bewertungsprinzipien in IFRS 3 für diejenigen regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Verbindlichkeiten vorgesehen werden sollte, die entstehen, wenn ein Posten der Aufwendungen oder Erträge in zukünftige Sätze einbezogen oder von diesen abgezogen wird, wenn Barmittel bezahlt oder erhalten werden. Sie sind der Ansicht, dass die in IFRS 3 vorgesehenen Ausnahmen unterschiedlicher Natur sind, da es sich um sehr isolierte Bereiche der Rechnungslegung handelt.

Es wurde auch diskutiert, ob der regulatorische Preis beim erstmaligen Ansatz beim Erwerb zurückgesetzt wird.

Entscheidungen des Boards

10 der 14 Boardmitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs.

Laufzeit der regulatorischen Vereinbarung

Agendapapier 9B

Hintergrund

In dieser Sitzung erörterte der Board, wie das Modell angewendet werden soll, wenn die Laufzeit der Regulierungsvereinbarung kürzer ist als der Zeitraum, in dem sich temporäre Differenzen umkehren würden.

Analyse des Stabs

Der Stab analysieren einschlägige Vorschriften des Rahmenkonzepts sowie die Präzedenzfälle IFRS 17, IFRS 16, IAS 38 und IFRS 15.

Der Stab kam zu dem Schluss, dass ein Unternehmen bei der Anwendung des Modells nicht nur die Rechtsform, sondern auch den wirtschaftlichen Gehalt der Bedingungen der Regulierungsvereinbarungen bei der Festlegung des Zeitraums, für den die Vereinbarung verbindlich ist, und somit durchsetzbare Rechte oder Pflichten begründet, die zum Ansatz von regulatorischen Vermögenswerten oder regulatorischen Verbindlichkeiten führen würden, berücksichtigen muss. Wenn Posten außerhalb der Grenzen der regulatorischen Vereinbarung wieder eingebracht oder erfüllt werden müssen, sind sie nicht durchsetzbar und würden daher nicht als regulatorische Vermögenswerte oder regulatorische Verbindlichkeiten angesetzt.

Da der Board in diesem Teil der Sitzung nicht zu Entscheidungen aufgefordert wurde, gab der Stab keine Empfehlungen ab.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder diskutierten, was ein Unternehmen bei der Bestimmung, ob regulatorische Rechte und Pflichten durchsetzbar sind, berücksichtigen sollte. Die Diskussion drehte sich um Themen wie "Existenzunsicherheit" und das Konzept von "eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich". Es wurde auch darauf hingewiesen, dass einige Kündigungsrechte möglicherweise nicht substantiell sind, da es sich oft um große Infrastrukturanlagen handelt, die sehr schwer zu übertragen sind.

Die Boardmitglieder prüften, ob es im Standard zu diesem Thema explizite Leitlinien geben sollte oder ob diese in der Grundlage für Schlussfolgerungen enthalten sein sollten. Eine Mehrheit der Boardmitglieder war der Meinung, dass es notwendig ist, diese in den Standard als Anwendungsleitlinien aufzunehmen, aber es gab gemischte Ansichten darüber, ob es sich um Beispiele oder beispielsweise um eine Liste von Hinweisen handeln sollte. Ein Boardmitglied schlug vor, sich das Rahmenkonzept anzusehen, um festzustellen, ob ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit vorliegt.

Die Boardmitglieder begrüßten, dass der Stab sich an andere Projektteams mit ähnlichen Themen gewendet hat. Es gab jedoch einige Bedenken, dass Formulierungen aus anderen Standards möglicherweise nicht direkt übertragbar sind. Der Stab sollten daher vorsichtig die beste Formulierung wählen, um unvorhergesehene Folgen zu vermeiden.

Der Board schlug vor, dieses Thema auf einer zukünftigen Sitzung als Restant wieder aufzugreifen.

Anreizsysteme

Agendapapier 9C

Hintergrund

Eine Regulierungsvereinbarung kann einem Unternehmen Leistungsanreize bieten, um die angegebenen Leistungskriterien zu erreichen (oder nicht zu erreichen) (z.B. angestrebte Servicequalität oder -zuverlässigkeit, Kundenzufriedenheit usw.). Sobald ein Unternehmen Anspruch auf einen solchen Bonus oder eine solche Strafe hat, werden diese Beträge in der Regel als Anpassung der Preise, die den Kunden im gleichen oder einem späteren Zeitraum berechnet werden, berücksichtigt. Die Bedingungen der Regulierungsvereinbarung, die diese Leistungsanreize abdecken, werden vom Stab als "Anreizsysteme" bezeichnet.

Der Board diskutierte in diesem Teil der Sitzung, wie das Modell anzuwenden wäre, wenn zum Bilanzstichtag noch nicht sicher ist, ob ein Unternehmen Anspruch auf einen solchen Bonus hat (oder für eine solche Strafe haftet).

Analyse des Stabs

Der Stab analysierte die Probleme, die sich bei Vorliegen von Unsicherheiten ergeben, und kam zu dem Schluss, dass die Prinzipien des Modells ausreichen, damit die Unternehmen die Unsicherheiten aus den Anreizsystemen berücksichtigen können.

Da dieser Teil der Sitzung nur der Information diente, gab es keine Empfehlungen des Stabs und es wurden keine Entscheidungen des Boards gefordert.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder diskutierten die Beispiele im Agendapapier. Die Boardmitglieder hatten mit dem Beispiel nach der Bilanz zu kämpfen. Ein Boardmitglied schlug ein erläuterndes Beispiel zu diesem Thema ohne die Erörterung nach der Bilanz vor. Die stellvertretende Vorsitzende schlug vor, dass sich der Stab bei der Formulierung nur auf IAS 10 bezieht.

Das Konsultationsdokument — ein Entwurf oder ein Diskussionspapier

Agendapapper 9D

Hintergrund

In dieser Sitzung wurde der Board gefragt, ob er plant, einen Entwurf oder ein Diskussionspapier als nächstes Konsultationsdokument zu veröffentlichen, um Rückmeldungen über das Modell zu erhalten.

Analyse des Stabs

Nach dem letzten Konsultationsdokument (dem Diskussionspapier von 2014) wurde der Board darüber informiert, dass es Komplexitäten in der Wechselwirkung zwischen dem Projekt und dem Rahmenkonzept und IFRS 15 gibt. Deshalb entschied der Board vorläufig, dass der nächste Schritt ein zweites Diskussionspapiersein sollte. Der Stab ist jedoch der Ansicht, dass der Board nun direkt zu einem Entwurf wechseln sollte, da er nun ausreichende Informationen aus früheren Konsultationsdokumenten gesammelt und aus dem Austausch mit Adressatengruppen, alternative Ansätze gebührend berücksichtigt und spezifische Vorschriften für die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen entwickelt hat, die einer definierten Preisregulierung unterliegen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem Board, einen Entwurf und kein Diskussionspapier zu veröffentlichen.

Entscheidungen des Boards

Es gab keine nennenswerte Diskussion zu diesem Thema. Alle 13 anwesenden Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs und stimmten auch dafür, dass IFRS 14 durch den neuen Standard ersetzt werden soll.

Auswirkungsanalyse

Agendapapier 9E

Hintergrund

In dieser Sitzung wurde dem Board eine erste Beurteilung der wahrscheinlichen Auswirkungen vorgelegt, die der Board in Betracht gezogen hat, während er vorläufige Entscheidungen über das Modell getroffen hat.

Der Stab erörterte die Vorschriften an eine Auswirkungsanalyse im Handbuch für den Konsultationsprozess, das Problem, das der Board zu lösen versucht (d.h. nicht angesetzte gegenwärtige Rechte und Pflichten), den Zweck des Modells, die Beurteilung, wie sich die Jahresabschlüsse wahrscheinlich ändern werden, und die wahrscheinlichen Auswirkungen der Vorschläge.

Da dieser Teil der Sitzung nur der Information diente, gab es keine Empfehlungen des Stabs, und es wurden keine Entscheidungen des Boards gefordert.

Erörterung durch den Board

Es gab keine nennenswerte Diskussion zu diesem Papier.

Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten

Agendapapier 9F

Fragen an den Board

In dieser Sitzung wurde der Board gefragt, ob:

  • er der Empfehlung des Stabs zustimmt, 120 Tage für die Stellungnahme zum Entwurf einzuräumen;
  • er davon überzeugt ist, dass der Stab die einschlägigen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten hat;
  • der Stab den Abstimmungsprozess für den Entwurf einleiten sollte; und
  • irgendwelche Boardmitglieder der Veröffentlichung des Entwurfs nicht zustimmen wollen.

Erörterung durch den Board

Zu potentiell abweichenden Meinungen haben sich zwei Boardmitglieder geäußert. Beide Boardmitglieder waren der Meinung, dass der vorgeschlagene Standard über das Ziel hinausgeht, das der Board zu Beginn des Projekts hatte. Beide Boardmitglieder nannten als Hauptpunkt die Ausnahmen vom Modell (einschließlich der oben genannten Ausnahme zu IFRS 3). Das eine Boardmitglied sagte, dass es aus heutiger Sicht nicht widersprechen würde, aber das könnte sich aufgrund der Formulierung des Entwurfs ändern. Das andere Boardmitglied würde nach dem derzeitigen Stand der Diskussionen eine abweichende Meinung äußern.

In Bezug auf die Abgrenzungsfrage (siehe oben) sagte ein Boardmitglied, dass seine Gestattung der Einleitung des Abstimmungsprozesses einer erneuten Diskussion des Sachverhalts unterworfen sein würde. Die stellvertretende Vorsitzende sagte, dass die Erlaubnis der Einleitung des Abstimmungsprozesses erteilt werden sollte, jedoch sollte das Problem der Abgrenzung vor der endgültigen Abstimmung gelöst werden.

Es wurde auch darüber diskutiert, ob 120 Tage ausreichen würden, da es sich um ein völlig neues Konzept handelt und die Feinheiten erst nach einiger Zeit verstanden werden könnten. Einige Boardmitglieder waren jedoch der Meinung, dass 120 Tage ausreichen würden, da dies auch mit anderen komplexen Entwürfen funktioniere.

Entscheidungen des Boards

Alle 13 anwesenden Board-Mitglieder stimmten der Einleitung des Abstimmungsprozesses zu, mit dem Vorbehalt, dass die Abgrenzungsfrage erneut diskutiert werden soll. Hinsichtlich der Kommentierungsfrist stimmten 10 der 13 anwesenden Boardmitglieder einer Kommentierungsfrist von 120 Tagen zu.

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