Überprüfung des IFRS für KMU

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Überblick

Agendapapier 30

Der Board führt derzeit eine umfassende Überprüfung des IFRS für KMU durch. Eine Bitte um Informationsübermittlung soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 herausgegeben werden. In dieser Sitzung wurde der Board gebeten zu entscheiden, ob und wenn ja, wie die Anforderungen des IFRS für KMU mit den Standards, die seit der Veröffentlichung des IFRS für KMU veröffentlicht wurden, in Einklang gebracht werden sollen.

Im Mittelpunkt der Diskussionen standen IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten und IFRS 16 Leasingverhältnisse.

Ansatz für neue und geänderte Standards

Agendapapier 30A

Dieses Papier dient nur zu Informationszwecken und fasst den Ansatz zusammen, den der IASB bei seiner umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU verfolgen will.

Bei seiner Sitzung im Mai 2019 entschied der Board, dass der IFRS für KMU an neue und geänderte Standards angepasst werden sollte. Dabei beabsichtigt der Board, einen auf Angleichung basierenden Ansatz anzuwenden, der drei Prinzipien - Relevanz, Einfachheit und getreue Darstellung - verwendet. Jeder neue oder geänderte IFRS, der noch nicht in den IFRS für KMU aufgenommen wurde, würde anhand dieser Grundsätze getestet, um zu beurteilen, ob Änderungen für die nächste Version des IFRS für KMU vorgeschlagen werden sollten.

Der Board wird zu Übergangsregelungen und -anpassungen konsultieren, die den Übergangsprozess erleichtern und die Zeit- und Ressourcenkosten für die Ersteller minimieren würden.

IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Agendapapier 30B

Empfehlung des Stabs und Entscheidungen des Boards

Der Stab empfahl, dass die Bitte um Informationsübermittlung um Stellungnahmen zu folgenden Vorschlägen bittet:

  • a) Angleichung der Definition des beizulegenden Zeitwerts; – Empfehlung unterstützt (13/14 Boardmitglieder)
  • b) Angleichung der Leitlinien zur Fair Value-Bewertung so, dass die Fair-Value-Hierarchie die Grundsätze der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13 berücksichtigt und auch Beispiele enthält, die die Anwendung der Hierarchie veranschaulichen; – Empfehlung unterstützt (10/14 Boardmitglieder)
  • c) Verschiebung der die allgemeinen Angabevorschriften an einen einzigen Ort, neben die Leitlinien für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts; – Empfehlung unterstützt (13/14 Boardmitglieder), aber wenn die Leitlinien zu lang und umfangreich für Abschnitt 2 ist, wäre ein Abschnitt 2A einzuführen
  • d) Vorschrift, dass die Ebene in der Hierarchie, auf der die Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen werden, anzugeben ist; und – Empfehlung nicht unterstützt (2/14 Boardmitglieder)
  • e) Verschiebung der Leitlinien für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts im IFRS für KMU in den Abschnitt 2 Konzepte und grundlegenden Prinzipien. – keine Abstimmung, da über die Empfehlung bereits unter c) abgestimmt wurde.

Erörterung des Boards

Die Boardmitglieder räumten ein, dass es bereits Leitlinien zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts im IFRS für KMU gibt, wobei einige Boardmitglieder der Meinung waren, dass er bereits ausreichend an den vollen IFRS ausgerichtet ist. Einige Boardmitglieder sprachen sich vehement gegen eine Änderung für KMU aus, denn das Ergebnis der Rechnungslegung wäre das gleiche, aber es würden Umsetzungskosten für KMU verursacht. Andere sahen einen Vorteil darin, die Leitlinien enger anzupassen. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass die Hierarchieebenen bereits im IFRS für KMU enthalten sind, nur nicht nummeriert wie in IFRS 13. Die Nummerierung der Ebenen für KMU ist jedoch nicht notwendig, da es keine Angabevorschriften für unterschiedliche Ebenen gibt und KMU daher nicht bestimmen müssen, auf welcher Ebene sie sich befinden. Der Stab war der Ansicht, dass eine Angleichung der Definitionen wichtig wäre, da es riskant wäre, zwei unterschiedliche Definitionen zu haben.

Die meisten Boardmitglieder waren sich einig, dass es sinnvoll wäre, die Leitlinien an einem Ort zu haben, aber einige Boardmitglieder waren der Meinung, dass Abschnitt 2 nicht ideal sei, da die Leitlinien zu detailliert seien. Ein Boardmitglied schlug vor, einen Abschnitt 2A für diese Leitlinien zu schaffen, anstatt sie an das Ende des Standards zu setzen (d. h. Abschnitt 36).

IFRS 9 Finanzinstrumente

Agendapapier 30C

Der Stab empfiehlt, dass in der Bitte um Informationsübermittlung vorgeschlagen wird, den IFRS für KMU an IFRS 9 anzupassen, jedoch mit einigen Änderungen.

Die Bitte um Informationsübermittlung soll auch Rückmeldungen dazu einholen, ob der IFRS für KMU Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting enthalten sollte und ob der Standard noch einen Rückgriff auf IAS 39 oder IFRS 9 benötigt.

Empfehlung des Stabs und Entscheidungen des Boards

Der Stab empfahl, dass der Board Folgendes tut:

  • a) Einführung von Prinzipien für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten auf der Grundlage vertraglicher Cashflows; – Empfehlung unterstützt (13/14 Boardmitglieder) mit der Änderung, dass der Stab den Schwerpunkt auf Beispiele legen soll
  • b) Anpassung des IFRS für KMU an den vereinfachten Ansatz von IFRS 9 für die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten; – Empfehlung unterstützt (12/14 Boardmitglieder), jedoch ohne die vom Stab vorgeschlagenen Änderungen, es soll nur gefragt werden, ob das Modell der eingetretenen Verluste beibehalten oder der vereinfachte Ansatz der erwarteten Verluste in IFRS 9 verwendet werden soll
  • c) Beibehaltung der Vorschriften im IFRS für KMU in Bezug auf:
    • i) die erstmalige Erfassung von Finanzinstrumenten zum Transaktionspreis;
    • ii) finanzielle Verbindlichkeiten und eigene Kredite;
    • iii) Ausbuchungsprinzipien;
    alle Empfehlungen unterstützt (14/14 Boardmitglieder)
  • d) keine Einführung der Wahlmöglichkeit des beizulegenden Zeitwerts mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis für Eigenkapitalinstrumente; – Empfehlung unterstützt (14/14 Boardmitglieder)
  • e) Beibehaltung der aktuellen Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting in Abschnitt 12 (vorbehaltlich der Beurteilung der Notwendigkeit von Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting); und – Empfehlung unterstützt (14/14 Boardmitglieder) mit der Änderung, dass gefragt werden soll, ob Vorschriften für das Hedge Accounting überhaupt erforderlich sind oder ob dies durch Rückgriff auf IFRS 9 gelöst werden könnte
  • f) Änderung des Rückgriffs auf IFRS 9, wenn die Vorschriften des IFRS für KMU mit IFRS 9 übereinstimmen (vorbehaltlich der Beurteilung der Notwendigkeit von Vorschriften in Bezug auf das Hedge Accounting). – Empfehlung unterstützt (14/14 Boardmitglieder) unabhängig davon, ob der IFRS für KMU an IFRS 9 angeglichen werden soll, und Änderung, dass gefragt werden soll, ob der Rückgriff von irgendjemandem genutzt wird

Erörterung des Boards

Die meisten Boardmitglieder stimmten darin überein, dass der IFRS für  KMU an IFRS 9 angeglichen werden sollte. Eine Minderheit sprach sich jedoch dafür aus, die gegenwärtigen Vorschriften beizubehalten, da IFRS 9 auf dem IFRS für KMU basiert und der IFRS für KMU daher bereits ein vereinfachtes Modell von IFRS 9 enthält. Die Boardmitglieder waren sich darin einig, dass KMU, wenn beschlossen werden sollte, den Standard an IFRS 9 anzugleichen, nicht alle bestehenden Instrumente auf ausschließliche Zins- und Tilgungszahlungen prüfen müssen sollten, sondern dass die Fortführung der bisherigen Behandlung zulässig sein sollte.

In Bezug auf Klassifizierung und Bewertung ging es um die Frage, ob der Test auf ausschließliche Zins- und Tilgungszahlungen durch einen Geschäftsmodelltest ergänzt werden sollte und ob die bestehenden Beispiele im IFRS für KMU die Grundlage für die Klassifizierung sein sollten.

Was das Wertminderungsmodell betrifft, so hatten die Boardmitglieder mit dem Konzept des "wahrscheinlichsten Ergebnisses" zu kämpfen, wobei einige es vorzogen, das Modell der eingetretenen Verluste beizubehalten, und andere eine Umstellung auf das vereinfachte Modell der erwarteten Verluste in IFRS 9 bevorzugten (d. h. erwartete Verluste aus der Gesamtlaufzeit für alle Instrumente), jedoch ohne die vom Stab vorgeschlagenen Änderungen. Ein Boardmitglied schlug vor, das Modell der eingetretenen Verluste beizubehalten, aber die Wertminderungsindikatoren im IFRS für KMU neu zu ordnen, um zukunftsgerichteten Informationen mehr Priorität einzuräumen.

In Bezug auf die Hedge Accounting stellte der Board fest, dass das Modell des IFRS für KMU nicht kaputt ist, was jedoch nicht notwendigerweise bedeutet, dass es beibehalten werden sollte. Der Board möchte mehr Informationen darüber erhalten, wie weit Hedge Accounting von KMU genutzt wird. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, die Vorschriften in Bezug auf Hedge Accounting vollständig aus dem IFRS für KMU zu streichen, und wenn ein KMU Hedge Accounting anwenden möchte, muss es auf die vollen IFRS zurückgreifen (sei es IAS 39 oder IFRS 9).

Was den Rückgriff auf die vollen IFRS betrifft, so zogen es die meisten Boardmitglieder vor, den Rückgriff auf IFRS 9 anstelle von IAS 39 vorzuschreiben. Dies wäre sogar der Fall, wenn der IFRS für KMU nicht an IFRS 9 angeglichen würde. Die Boardmitglieder möchten jedoch über die Bitte um Informationsübermittlung erfahren, ob der Rückgriff tatsächlich überhaupt von einem der KMU-Ersteller genutzt wird.

IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten

Agendapapier 30D

Der Stab empfiehlt, den IFRS für KMU nicht an IFRS 14 anzupassen. IFRS 14 wurde als temporärer Standard veröffentlicht. Er gilt nur für Unternehmen, die erstmals die vollständigen IFRS anwenden, und erlaubt den Vortrag aufgeschobener regulatorischer Salden, schreibt aber Rechnungslegungsvorschriften vor. Der Board plant, Anfang 2020 einen Entwurf zu einem vorgeschlagenen Ersatz von IFRS 14 zu veröffentlichen.  

Empfehlung des Stabs und Entscheidung des Boards

Der Stab empfahl, in die Bitte um Informationsübermittlung einen Vorschlag aufzunehmen, den IFRS für KMU nicht an IFRS 14 anzupassen. Der Board unterstützte diese Empfehlung mit 13 Stimmen (1 Mitglied abwesend). Zu diesem Agendapapier gab es keine Diskussion.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

Agendapapier 30E

Der Stab empfiehlt, IFRS 16 in den IFRS für KMU aufzunehmen. Der Stab schlägt jedoch vor, einige Änderungen an den Vorschriften und der Terminologie vorzunehmen, um die Vorschriften zu vereinfachen.

Empfehlung des Stabs und Entscheidungen des Boards

Der Stab empfahl, dass in der Bitte um Informationsübermittlung vorgeschlagen wird, den IFRS für KMU mit folgenden Vereinfachungen an IFRS 16 anzupassen:

  • a) Befreiungen von der Bilanzierung von Leasingverträgen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten (kurzfristige Leasingverträge) und von Leasingverträgen über geringe Vermögenswerte; – Empfehlung unterstützt (13/14 Boardmitglieder) mit der Änderung, denselben Schwellenwert wie in IFRS 16 zu verwenden
  • b) Befreiung von der Vorschrift, die Leasingkomponente von allen damit verbundenen Nicht-Leasingkomponenten zu trennen; – Empfehlung unterstützt (13/14 Boardmitglieder)
  • c) vereinfachte Bewertungsvorschriften für einige variable Leasingzahlungen und für optionale Zahlungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Verlängerungsoptionen; und – Empfehlung unterstützt (13/14 Boardmitglieder)
  • d) weitere Vereinfachungen:
    • i) Ersetzen der quantitativen Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter durch eine Liste von Beispielen, die Unternehmen bei der Identifizierung solcher Wirtschaftsgüter unterstützen; – Empfehlung nicht unterstützt (s. unter a))
    • ii) zusätzliche Entlastung der Unternehmen bei der Ermittlung des bei der Bestimmung der Verbindlichkeit anzuwendenden Abzinsungssatzes durch die Verwendung der Rendite einer Unternehmensanleihe hoher Qualität, wenn der implizite Zinssatz des Leasingverhältnisses oder der inkrementelle Kreditzinssatz des Unternehmens nicht leicht bestimmbar sind; – Empfehlung unterstützt (11/14 Boardmitglieder)
    • iii) Vereinfachung der Definition der Leasingdauer auf "den unkündbaren Zeitraum, über den ein Unternehmen verpflichtet ist, den Leasingvertrag einzuhalten" und Bereitstellung zusätzlicher Erleichterungen, um Unternehmen bei der Bestimmung und Neubeurteilung der Leasingdauer zu unterstützen; – Empfehlung unterstützt (13/14 Boardmitglieder) mit der Änderung, alle erwarteten Ausübungen von Erneuerungen mit aufzunehmen
    • iv) Vereinfachung der Vorschriften für die Folgebewertung (Neubewertung) von Leasingverbindlichkeiten; und – Empfehlung unterstützt (12/14 Boardmitglieder)
    • v) Beibehaltung der bestehenden Angaben zu Finanzierungsleasingverhältnissen unter Anwendung des IFRS für KMU. – Empfehlung unterstützt (13/14 Boardmitglieder)

 

Erörterung des Boards

Der Board unterstützte grundsätzlich die Angleichung des IFRS für KMU an IFRS 16 und stimmte dem einen Leasingmodell zu. Die Boardmitglieder hatten jedoch mit einigen Vereinfachungen zu kämpfen. Die Streichung der quantitativen Schwelle wurde von den Boardmitgliedern nicht unterstützt, da dies zu viel Ermessen erfordere. Ein Boardmitglied schlug vor, eine Zahl zu verwenden, aber nicht so hoch wie in den vollen IFRS (d. h. weniger als 5.000 US-Dollar), da es sich um eine hohe Zahl für KMU handelt. Andere sprachen sich dafür aus, die 5.000-Dollar-Schwelle zu übernehmen und zu akzeptieren, dass KMU dann viele kleine Vermögenswerte haben könnten. Dies wäre Teil der Vereinfachung.

Der Board war auch skeptisch, was die Zulassung der Verwendung der Rendite einer hochwertigen Unternehmensanleihe angeht, da viele Rechtskreise keinen aktiven Markt für diese haben, und sich an einem anderen Rechtskreis zu orientieren, reflektiert möglicherweise nicht die wirtschaftliche Realität des KMU.

Zur Definition der Leasingdauer sagte die stellvertretende Vorsitzende, es wäre riskant, keine Verlängerungsoptionen aufzunehmen, und nannte als extremes Beispiel einen einmonatigen Leasingvertrag mit 360 Verlängerungsoptionen.

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