Angabeninitiative

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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Beispiele

Agendapapier 11, Agendapapier 11A

Hintergrund

Bei der Sitzung im Juli 2018 beschloss der Board, Leitlinien und Beispiele für das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit zu entwickeln, die den Erstellern bei der Entscheidung helfen sollen, was sie in ihrem Jahresabschluss als "wesentlich" Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses anzugeben haben.

Bei der Sitzung im Oktober 2018 äußerten einige Boardmitglieder Bedenken, ob es möglich sei, den Begriff der Wesentlichkeit auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzuwenden, und ob die Anwendung der Wesentlichkeit dazu führen würde, dass zu viele oder zu wenige Methoden angegeben werden.

Bei der Sitzung im Dezember 2018 beschloss der Board vorläufig, die Textziffern 117-124 von IAS 1 dahingehend zu ändern, dass Unternehmen verpflichtet sind, ihre wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anstelle ihrer maßgeblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben.

Analyse des Stabs

Bei der Sitzung im Oktober 2018 einigte sich der Board darauf, dass der Stab Beispiele entwickeln solle, die in das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit aufgenommen werden sollen, die den Erstellern helfen, Wesentlichkeitsentscheidungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzuwenden.

Der Stab hat zwei Beispiele entwickelt, die seiner Meinung nach Abschlusserstellern helfen, Folgendes zu vermeiden:

  • i) hohle Phrasen oder allgemeine Beschreibungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für den Abschluss wesentlich sind; und
  • ii) Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die nur die Vorschriften der IFRS wiederholen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem Board, zwei Beispiele zu verwenden, um die praktische Anwendung von Leitlinien zu demonstrieren, die den Unternehmen helfen sollen, den vierstufigen Wesentlichkeitsprozess in Leitliniendokument zu Wesentlichkeit auf die Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzuwenden. Der Stab empfahl außerdem, dass Folgendes für die beiden Beispiele gilt:

  • a) Sie heben die Notwendigkeit hervor, sich auf Informationen zu konzentrieren, die für die Adressaten von Abschlüssen nützlich sind; und
  • b) sie zeigen, wie die Anwendung des vierstufigen Wesentlichkeitsprozesses die folgenden Probleme lösen kann:
    • i) hohle Phrasen oder allgemeine Beschreibungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für den Abschluss wesentlich sind; und
    • ii) Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die nur die Vorschriften der IFRS wiederholen.

Erörterung durch den Board

Die meisten Boardmitglieder unterstützten die vorgeschlagenen Beispiele. Einige Vorschläge zu Änderungen wurden gemacht, wie z.B. die Anpassung des Formulierungen an andere Beispiele im Leitliniendokument zu Wesentlichkeit. Es wurde auch vorgeschlagen, dass das zweite Beispiel bestärkender sein und die positiven Aspekte der Vermeidung der Angabe hohler Phrasen und der Beschränkung von Wiederholungen hervorheben könnte.

Ein Boardmitglied arbeitete mit dem Stab heraus, dass, wenn ein Unternehmen Segmente hat, die gleich wesentlich sind, das Unternehmen als Ganzes die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für jedes Segment sowohl auf quantitativer als auch auf qualitativer Basis erwägen muss, um zu verstehen, was einbezogen werden sollte. Es wurde bestätigt, dass es möglich ist, dass alle Segmente über wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Richtlinien verfügen.

Ein Boardmitglied unterstützte die Vorschläge nicht, da es das Konzept der Wesentlichkeit bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht unterstützt.

Entscheidungen des Boards

13 Boardmitglieder stimmten für die Empfehlungen des Stabs.

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