Angabeninitiative

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Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene

Agendapapier 11, Agendapapier 11A, Agendapapier 11B, Agendapapier 11CAgendapapier 11D

Hintergrund

Einer der Schwerpunkte der Angabeninitiative ist eine gezielte Überprüfung der Angabevorschriften auf Standardebene. Der Board hat Leitlinien entwickelt, die er bei der Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften verwenden kann. Der Board beschloss, die Leitlinien zu testen, indem er sie auf die Angabevorschriften in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts anwendet.

Seit November 2018 diskutieren der Stab und verschiedene Boardmitglieder IAS 19 und IFRS 13 im Kontext einer gezielten Überprüfung der Angaben auf Standardebene mit Abschlussadressaten und anderen Interessengruppen. Der Board möchte ein Verständnis für die primären Ziele der Adressaten und die Informationen gewinnen, die diese Ziele am effektivsten erreichen würden. Der Board prüft auch mögliche Kosten und andere Folgen der Angabe dieser Informationen.

Zusammenfassung des Stabs

Bei dieser Sitzung stellte der Stab dem Board eine Zusammenfassung der Einbindungsaktivitäten und der erhaltenen Rückmeldungen vor. Diese haben den Ansatz, den der Stab bei der Überprüfung der Angabevorschhriften in IAS 19 und IFRS 13 zu verfolgen gedenken, mitbestimmt.

Agendapapier 11A beschreibt die Einbindungsaktivitäten von Boardmitgliedern und Stab in Bezug auf die Angabeziele und -vorschriften von IAS 19 und IFRS 13. Es fasst auch einige der Erfahrungen aus den Einbindungsaktivitäten zusammen, die bei der zukünftigen Entwicklung und Ausarbeitung von Angabezielen und -vorschriften durch den Board berücksichtigt werden können.

Die Rückmeldungen der Adressatengruppen und die Beiträge des IFRS-Taxonomie-Teams sind in den Papieren 11B (Leistungen an Arbeitnehmer) und 11C (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) zusammengefasst.

Leistungen an Arbeitnehmer

Der Stab erklärt, dass die übergreifende Botschaft der Adressaten, mit denen er gesprochen habt, darin besteht, dass die heutigen Angaben zu Leistungen an Arbeitnehmer oft nicht wirksam sind, um die dahinterstehenden Ziele zu erreichen, und dass sie andere Informationen über Leistungen an Arbeitnehmer wünschen. Einige Adressaten sagten, dass einige der Informationen, die sie heute erhalten, nur für erfahrene Anleger verständlich sind und nicht für einen "normalen" Primärnutzer. Fast alle Anwender, mit denen der Stab gesprochen hat, konzentrieren sich auf leistungsorientierte Pläne. Sie halten andere Arten von Leistungen an Arbeitnehmer für "harmlos".

Einige Adressaten gaben an, dass das Ausmaß, in dem sie Angaben zu Leistungen an Arbeitnehmer verwenden, vom finanziellen Umfeld abhängt, wobei sie sich stärker darauf konzentrieren, wenn das finanzielle Umfeld ungünstig ist. Es gibt Unterschiede in den Rechtskreisen. In einigen Ländern sind leistungsorientierte Pläne entweder klein oder rückläufig, und detaillierte Angaben zu ihnen sind oft nicht relevant für die Analyse von Unternehmen. Darüber hinaus verlangen die Regulierungsbehörden in einigen Ländern ähnliche Informationen wie in IAS 19, was die Kosten für die Erfüllung der IFRS-Vorschriften reduziert.

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die Rückmeldungen der Adressaten haben ergeben, dass sie mit den Informationen, die sie heute erhalten, weitgehend zufrieden sind.

Ansatz für die inhaltliche Analyse

Das Agendapapier 11D fasst den geplanten Ansatz des Stabs für die Entwicklung inhaltlicher Analysen und Empfehlungen in den kommenden Monaten zusammen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem Board, verschiedene Ansätze zur Überarbeitung der Angabevorschriften in IAS 19 und IFRS 13 zu prüfen.

Für IAS 19 empfiehlt der Stab dem Board, zu prüfen, ob neue Informationen über Leistungen an Arbeitnehmer die Bedürfnisse der Interessengruppen besser erfüllen würden als die derzeit in IAS 19 geforderten Informationen. Der Board würde dies tun, indem er spezifische Angabeziele entwickelt und die Rückmeldungen von Interessengruppen nutzt, um Informationen zu identifizieren, die diese Ziele effektiv erreichen könnten (Verfeinerung der Informationen durch Vergleich mit den bestehenden Angabevorschriften von IAS 19).

Für IFRS 13 empfiehlt der Board dem Board, zu prüfen, ob die Ersteller eine effektivere Wesentlichkeitsbeurteilung der Angaben zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vornehmen würden, wenn der Board spezifische Angabeziele entwickelt und diese Ziele mit den bestehenden Angabevorschriften des IFRS 13 verknüpft. Darüber hinaus sollte der Board alle nach IFRS 13 geforderten Informationen, die nicht mit einem bestimmten Ziel verknüpft Sind, sowie alle Informationen, die von den Nutzern als nützlich eingestuft werden und die derzeit nicht nach IFRS 13 erforderlich sind, überprüfen. Der Board sollte auch die Rückmeldungen von Erstellern und anderen Interessengruppen zu Kosten und anderen Folgen berücksichtigen.

Erörterung durch den Board

Einbindungsaktivitäten und Überblick

Board und Stab betonten, wie viele Mühen auf die Einbindung verwendet wurden. Der eigentliche Test, ob dieser Aufwand gerechtfertigt war, wird allerdings sein, ob die Angabevorschriften vor diesem Hintergrund verbessert werden können. Ein Boardmitglied bat darum, dass die Mitarbeiter auch Rückmeldungen von der EEG einholen. 

Einige Boardmitglieder betonten, dass die Angabeziele sehr wichtig sind und Veränderungen bewirken könnten. Sie werden der Fokus der Vorschriften.

Einige Boardmitglieder kommentierten die Aussage in Agendapapier 11A (Textziffer 5), dass die Unternehmen die Angabeziele einhalten müssen, aber vorgeschlagene Informationen zur Erreichung dieser Ziele angeben "könnten". Der Stab sagte, dass er die verwendeten Formulierungen, wie z.B. "vorgeschriebene" Angaben, erneut prüfen wird, sobald er detaillierte Beispiele hat, um damit zu arbeiten. Der Stab ist der Meinung, dass konkrete Beispiele dem Board helfen werden, die richtigen Formulierungen zu erarbeiten, und dass sie auch den Interessengruppen helfen werden, zu erkennen, wie die Angabevorschriften mit den -zielen verbunden sind. Der Stab sagte auch, als Antwort auf eine Frage eines Boardmitglieds, dass ASAF ebenfalls der Meinung sei, dass einige Beispiele ihnen helfen würden, Rückmeldung zu geben. Ein Boardmitglied sagte, dass der Board neben einem Angabeziel und möglichen anzugebenden Informationen auch einige spezifische Angabevorschriften erwarte. Es wurde auch gefragt, ob Angabeziele und Adressatenziele austauschbar genutzt werden sollten. Der Stab antwortete, dass sie sich unterscheiden sind, und er werde diese Frage in künftigen Papieren aufgreifen.

Fachliche Analyse

Mehrere Boardmitglieder erklärten, dass die Analyse ihnen gezeigt habe, dass es wichtig sei, dass sich der IASB über seine Rolle im Klaren sei. Es gebe viele Bereiche, in denen die Adressaten legitimen Informationsbedarf haben, aber es ist nicht immer die Aufgabe des IFRS-Abschlusses, diese Informationen bereitzustellen. Ein Beispiel dafür war die Einführung des Modells der erwarteten Kreditverluste im Verhältnis zum Informationsbedarf der Zentralbanken. Der IASB muss die Grenzen eines IFRS-Mehrzweckabschlusses, der seinen Zweck widerspiegelt, gut verstehen. In ähnlicher Weise zeigte die Analyse, dass die Adressaten mehr an Cashflows interessiert sind als an bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Es stelle sich die Frage, ob der IASB weiterhin Informationen zur Verfügung stellen sollte, die den Anlegern helfen, zukünftige Cashflows zu schätzen, oder ob der IASB direktere Informationen liefern sollte (z.B. Schätzungen dieser zukünftigen Cashflows). Mehrere Boardmitglieder kamen später in der Diskussion auf dieses Thema zurück und betonten, dass es wichtig ist, diese Debatte zu führen. Ein Mitglied bemerkte, dass zusätzliche Informationen, die Teil des Aufgabenbereichs des IASB werden, den Umfang der Angaben erheblich erhöhen könnten.

Ein weiterer Aspekt ist die Rolle, die der IASB im scheinbaren Spannungsfeld zwischen dem, was die Adressaten sagen, was sie wollen, und dem, was die Ersteller sagen, was angemessen (und kosteneffektiv) anzugeben ist, spielt. Ein Boardmitglied sagte, dass die Adressaten "unsere Kunden" seien, also sollte der Board ihnen zuhören. Andernfalls könnte der IFRS-Abschluss irrelevant werden. Es geht jedoch nicht nur darum, zu identifizieren, was die Adressaten wollen, sondern auch zu verstehen, warum sie diese Informationen wollen und wie sie sie nutzen.

Mehrere Boardmitglieder erwähnten die Erwartungen, die einige Adressatengruppen hegen, dass einige Angabevorschriften aus den Standards gestrichen werden. Der Board muss sich möglicherweise auch Gedanken über schlecht ausgeführte Angaben machen.

Es wurde nahegelegt, dass die Analyse zeigt, dass die Adressaten Hilfe bei der Beurteilung der Wesentlichkeit in Bezug auf Angaben suchen. Möglicherweise könnten Beispiele in das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit aufgenommen werden. Ein Mitglied war der Meinung, dass der Board auch über Schwierigkeiten nachdenken sollte, die einige Adressaten angeben, einige Daten mit den im Jahresabschluss erfassten Beträgen in Verbindung bringen könnten.

Es wurde festgestellt, dass das Taxonomieteam im Vergleich zu IFRS 13 wenig Rückmeldungen zu IAS 19 gab. Dies liegt daran, dass für IAS 19 keine Prüfung der üblichen Praxis durchgeführt wurde. Das Taxonomieteam plant, die Angaben zu IAS 19 zu analysieren und wird die XBRL SEC-Einreichungen ausländischer Emittenten verwenden.

Die Diskussionen zu IFRS 13 waren deutlich geringer. Eines der von mehreren Boardmitgliedern hervorgehobenen Beispiele war die nach IFRS 13 vorgeschriebene Sensitivitätsanalyse. Es war einigen Boardmitgliedern nicht klar, was das Ziel dieser Angabevorschrift ist oder was die Adressaten mit diesen Informationen machen.

Bei der Erörterung des Prozesses, den der Stab verfolgen will, unterstützten die Boardmitglieder den Ansatz grundsätzlich.

Ein Boardmitglied sagte, dass der Board einen Augenblick innehalten und sich fragen sollte, ob das Paket der vorgeschlagenen Änderungen ausreichende Vorteile bringt, um die Änderungen zu rechtfertigen. Als Antwort darauf sagte ein Boardmitglied, dass es wertvoll sein könnte, zu sehen, wie ein Paket von soliden Angabevorschriften mit klareren Zielen verbessert und anders dargestellt werden kann. Es könnte die Art und Weise, wie die Vorschriften angewendet werden, verändern. Ein Mitglied schlug vor, dass die Angabenüberprüfung aufzeigen könnte, dass die Bilanzierung falsch ist. Der Board solle keine neuen Angabevorschriften für eine schlechte Bilanzierung entwickeln.

Entscheidungen des Boards

Für IAS 19 beschloss der Board, zu prüfen, ob neue Informationen über Leistungen an Arbeitnehmer die Bedürfnisse der Interessengruppen besser erfüllen würden als die derzeit in IAS 19 geforderten Informationen. Der Board wird dies tun, indem er spezifische Angabeziele entwickelt und Rückmeldungen von Interessengruppen nutzt, um Informationen zu identifizieren, die diese Ziele wirksam erfüllen könnten (Verfeinerung der Informationen durch Vergleich mit den bestehenden Angabevorschriften von IAS 19).

Für IFRS 13 beschloss der Board, zu prüfen, ob die Ersteller eine effektivere Wesentlichkeitsbeurteilung der Angaben zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vornehmen würden, wenn er spezifische Angabeziele entwickelt und diese Ziele mit den bestehenden Angabevorschriften in IFRS 13 verknüpft. Darüber hinaus beschloss der Board, alle nach IFRS 13 geforderten Informationen zu überprüfen, die nicht mit einem bestimmten Ziel in Verbindung gebracht werden können, sowie alle Informationen, die von den Adressaten als entscheidungsnützlich eingestuft wurden und die derzeit nicht nach IFRS 13 erforderlich sind. Der Board wird auch die Rückmeldungen von Erstellern und anderen Interessengruppen zu Kosten und anderen Folgewirkungen berücksichtigen.

Die Entscheidungen waren einstimmig.

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