Lageberichterstattung

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Überblick über den Ansatz der Stabs für die Überarbeitung des IFRS-Leitliniendokuments

Agendapapier 15

Im November 2017 hat der Board ein Projekt zur Überarbeitung des IFRS-Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung auf seine Agenda genommen.

Bei der Überarbeitung des IFRS-Leitliniendokuments wird sich der Board auf die Rolle des Lageberichts als Teil der "allgemeineren Finanzberichterstattung" konzentrieren. Eine allgemeinere Finanzberichterstattung konzentriert sich auf den Informationsbedarf der primären Nutzer, beschränkt sich aber im Gegensatz zum Abschluss nicht auf die Bereitstellung entscheidungsnützlicher Informationen über die Vermögenswerte, Schulden, das Eigenkapital, die Erträge und Aufwendungen der Berichtseinheit. Dazu gehört:

  • Informationen über Geschäftsmodell, Strategie, Risiken und Rahmenbedingungen der Berichtseinheit
  • Nichtfinanzielle Informationen
  • Nichtfinanzielle Erfolgskennzahlen
  • Zukunftsgerichtete Informationen

Eine allgemeinere Unternehmensberichterstattung beinhaltet den Lagebericht, ist aber viel breiter. Seit der Veröffentlichung des Leitliniendokuments haben sich viele Entwicklungen in der allgemeineren Unternehmensberichterstattung vollzogen:

  • Viele nationale oder supranationale Vorschriften in Bezug auf die Lageberichterstattung oder ähnlichen Berichte wurden erlassen.
  • Innovative Initiativen zur narrativen Berichterstattung wurden sowohl national als auch international entwickelt.
  • Rahmenkonzepte zu spezifischen Themen oder branchenspezifische Bedingungen wurden von verschiedenen Organisationen entwickelt.
  • Die Vorschriften für die Berichterstattung über das Gemeinwohl haben sich weiterentwickelt.

Diese Entwicklungen müssen möglicherweise im überarbeiteten Leitliniendokument berücksichtigt werden.

Darüber hinaus gibt es weithin anerkannte Lücken in der narrativen Berichterstattung, die möglicherweise behoben werden müssen, wie z.B. kurzfristige Fokussierung in der Berichterstattung, mangelnde Konzentration auf Themen, die für die Zukunft eines Unternehmens wichtig sind, und fragmentierte Diskussionen, die keine "Geschichte erzählen".

Das aktuelle Leitliniendokument wird als Ausgangspunkt verwendet und füllt dann die Lücken, wenn es unvollständig ist, aktualisiert es, um Innovationen zu reflektieren und zu klären, wo es unklar ist. Der Stab erwartet, dass er den bestehenden Ansatz beibehalten kann, Leitlinien auf der Grundlage von Grundsätzen und nicht von Einzelregeln bereitzustellen.

Basierend auf den bisherigen Untersuchungen empfiehlt der Stab dem Board, zusätzliche Hinweise zu folgenden Themen zu geben:

  • Zielsetzung des Lageberichts
  • Berücksichtigung qualitativer Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzinformationen bei der Erstellung von Lageberichten
  • Inhaltselemente des Lageberichts

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl an dieser Stelle keine besonderen Entscheidungen. Er fragte den Board, ob er Anmerkungen oder Vorschläge zum vorgeschlagenen Ansatz des Stabs für die Überarbeitung hat.

Erörterung durch den Board

Der Board war mit der Zusammenfassung des Projekts durch den Stab insgesamt zufrieden. Unter den Boardmitgliedern gab es einige Bedenken, dass sich der Stab zu sehr auf den Deutschen Rechnungslegungsstandard DRS 20 Konzernlagebericht konzentrieren würden, da dieser Standard im Papier mehrfach erwähnt wurde. Der Stab erwiderte, dass dieser Standard nur ein Beispiel für einen Standard zu Lageberichten ist und dass alle weltweit bestehenden Leitlinien bei der Erstellung eines neuen Leitliniendokuments berücksichtigt werden.

Einige Boardmitglieder meinten, dass im Leitliniendokument auch Leitlinien für die Berichterstattung über immaterielle Vermögenswerte enthalten sein sollten, da die Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass die im Jahresabschluss enthaltenen Informationen unzureichend sind. Ein Boardmitglied schlug vor, Leitlinien dazu zur Verfügung gestellt werden sollten, wie der Lagebericht abgeschlossen werden sollte (z.B. mit einem Fazit). Es wurde auch vorgeschlagen, die Zielsetzung des Lageberichts noch einmal zu überarbeiten, da sie der Zielsetzung des Abschlusses sehr ähnlich ist und die Frage aufwerfen könnte, warum Informationen im Lagebericht im Abschluss nicht angegeben wurden, wenn die Zielsetzung dieselbe ist. Was die Inhaltselemente anbelangt, so bestätigte der Stab, dass es sich hierbei nicht um scharf abgegrenzte Teile des Lageberichts handeln sollte, sondern dass diese Inhaltselemente in jedem Teil des Lageberichts umfassend berücksichtigt werden sollten, so dass alle Elemente abgedeckt sind.

Es wurden keine Entscheidungen gefällt

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