IASB-Sitzung — 14. bis 16. Mai 2019

Beginn:

Ende:

Ort: London

IASB (International Accounting Standards Board)

Überblick

Der IASB ist vom 14. bis 16. Mai 2019 in London zusammengekommen, um neun Themen zu erörtern.

Der Board hat entschieden einige geringfügige Restanten zu seinem Paket von Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge hinzuzufügen. Darüber hinaus hat der Stab eine Zusammenfassung der Diskussionen der Sitzung der TRG zu IFRS 17 am 4. April 2019 vorgestellt. (Zu den Diskussionen und Ergebnissen der Sitzung hatte Deloitte einen IFRS in Focus zur Verfügung gestellt.)

Bei der Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten reagierte der Stab auf Fragen, die der Board im April im Zusammenhang mit möglichen neuen Angaben aufgeworfen hat, die der Erwerber eines Unternehmens vorlegen müsste, um einem Adressaten bei der Beurteilung zu helfen, ob ein Unternehmenszusammenschluss eine gute Investitionsentscheidung war und ob dieses Unternehmen wie erwartet funktioniert. Die Papiere enthielten eine Diskussion darüber, wie das Eigenkapital (oder das Nettovermögen) ohne Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen werden kann. Der Stab schlägt auch vor, dass im Diskussionspapier vorgeschlagen wird, die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer zu streichen und einen reinen Indikatoransatz zu verwenden. Der Stab wird seine Empfehlungen für vorläufige Sichtweisen, die in dem Diskussionspapier dargelegt werden sollen, auf der Sitzung im Juni vorlegen.

Einer der Schwerpunkte der Angabeninitiative ist eine gezielte Überprüfung der Angabevorschriften auf Standardebene. Der Board hat Leitlinien entwickelt, die er bei der Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften verwenden kann und die er testen will, indem er sie auf die Angabevorschriften in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts anwendet. Der Stab hat Zusammenfassungen seiner seit November 2018 unternommenen Einbindungsaktivitäten und die verschiedenen Ansätze vorgestellt, die er bei der Überprüfung der Angaben zu IAS 19 und IFRS 13 verfolgen will. Der Board hat diese Ansätze allgemein unterstützt.

Bei den primären Abschlussbestandteilen hat der Board entschieden, einen Entwurf für einen neuen IFRS zu entwickeln, der IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen soll. Er ist der Meinung, dass kein Diskussionspapier erforderlich ist.

Der Stab hat dem Board eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf ED/2018/2 Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37) vorgestellt (siehe dazu auch unseren IFRS fokussiert-Newsletter mit einer Erläuterung der vorgeschlagenen Änderungen). Die Boardmitglieder nahmen die geteilten Meinungen zur Kenntnis. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Nachdem der IASB ein überarbeitetes Rahmenkonzept veröffentlicht hat, prüft der IASB erneut, ob IAS 37 überarbeitet werden sollte. Der Stab empfiehlt dem Board, die Definition einer Schuld in IAS 37 an die Definition im Rahmenkonzept anzupassen, einschließlich der möglichen Ersetzung von IFRIC 21 Abgaben durch neue Vorschriften und erläuternde Beispiele in IAS 37. Er empfiehlt dem Board ferner, klarzustellen, welche Kosten in die Bewertung einer Rückstellung einzubeziehen sind, und anzugeben, ob der Zinssatz, mit dem ein Unternehmen eine Rückstellung für den Zeitwert des Geldes diskontiert, das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beinhalten oder ausschließen sollte. Viele Boardmitglieder äußerten den starken Wunsch, die vorgeschlagenen Änderungen so eng wie möglich zu halten. Der Stab wird seine Empfehlungen in einer zukünftigen Sitzung vorstellen.

Es gab eine Unterrichtseinheit zu preisregulierten Geschäftsvorfällen, bei der der Board Möglichkeiten erörterte, das Verständnis und die Klarheit des bisher entwickelten Modells zu verbessern.

Der Stab stellte seinen Ansatz für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung vor und empfahl dem Board, zusätzliche Leitlinien für die Zielsetzung des Lageberichts, die Berücksichtigung qualitativer Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzinformationen bei der Zurverfügungstellung des Lageberichts und den Inhalt des Lageberichts zu entwickeln. Die Boardmitglieder hielten fest, dass klar sein muss, welche Informationen im Jahresabschluss zu erwarten sind und welche Informationen besser im Lagebericht ausgewiesen werden. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Der Board entschied, den IFRS für KMU an neue und geänderte IFRS anzupassen. Der Board hält Stabilität für wichtig und wird Wege in Betracht ziehen, um Aktualisierungen und Anpassungen einzuführen. Der Board erörterte außerdem IFRS 16 Leasingverhältnisse, um Wege zur Vereinfachung der Vorschriften für KMU zu finden.

 

Tagesordnung für die Sitzung

Dienstag, 14. Mai 2019 (15:15h-17:00h)

  • Rückstellungen
    • Unterrichtseinheit — Umfang eines möglichen Projekts zur Änderung von IAS 37
  • IFRS-Umsetzung
    • Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrags (Änderungen an IAS 37)
  • Primäre Abschlussbestandteile
    • Das Konsultationsdokument — Ein Diskussionspapier oder ein Entwurf?

Mittwoch, 15. Mai 2019 (13:30h-17:30h)

  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
    • Restanten
    • Stellungnahmefrist für den Entwurf
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
    • Zusammenfassung der Einbindungsaktivitäten
    • Rückmeldungen zu IAS 19
    • Rückmeldungen zu IFRS 13
    • Ansatz für die inhaltliche Analyse
  • Lageberichterstattung
  • Überprüfung des IFRS für KMU
    • Ansatz für die Überprüfung des IFRS für KMU 2019
    • Neuer Standard — IFRS 16 Leasingverhältnisse
    • Weg vorwärts und nächste Schritte

Donnerstag, 16. Mai 2019 (10:00h-15:00h)

  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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