Rückstellungen

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Unterrichtseinheit — Umfang eines möglichen Projekts zur Änderung von IAS 37

Agendapapier 22, Agendapapier 22A, Agendapapier 22B

Hintergrund

Der IASB prüft seit vielen Jahren mögliche Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen. Der IASB hat in den Jahren 2005 und 2010 Entwürfe veröffentlicht, die IAS 37 durch einen neuen IFRS ersetzt oder wesentliche Änderungen an IAS 37 vorgenommen hätten. Beide Vorschläge wurden nicht finalisiert. Als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 wurde das Projekt in das Forschungsprogramm aufgenommen. Die Arbeiten zur Definition einer Schuld im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept wurden ebenfalls fortgesetzt.

Nachdem der IASB nun ein überarbeitetes Rahmenkonzept veröffentlicht hat, prüft der IASB erneut, ob IAS 37 überarbeitet werden sollte. Der Board führt bereits ein engumrissenes Projekt im Zusammenhang mit belastenden Verträgen durch.

Ziel dieser Sitzung war es, Rückmeldungen der Adressatengruppen über den Umfang eines möglichen Projekts zur Änderung von Aspekten von IAS 37 zu diskutieren, die im Zusammenhang mit der Arbeit mit ASAF, dem Kapitalmarktbeirat und dem Erstellerforum eingeholt wurden. Ein Überblick über den möglichen Umfang ist im Agendapapier 22A enthalten, einem Papier, das für die jüngste Sitzung von ASAF erstellt wurde. Das Rückmeldungen aus der Zusammenwirkung mit den verschiedenen Arbeitsgruppen und Beiräten ist in Agendapapier 22B zusammengefasst.

Der Stab empfiehlt dem Board, die Definition einer Schuld in IAS 37 an die Definition im Rahmenkonzept anzupassen, einschließlich der möglichen Ersetzung von IFRIC 21 Abgaben durch neue Vorschriften und erläuternde Beispiele in IAS 37. Er empfiehlt dem Board ferner, klarzustellen, welche Kosten in die Bewertung einer Rückstellung einzubeziehen sind, und anzugeben, ob der Zinssatz, mit dem ein Unternehmen eine Rückstellung für den Zeitwert des Geldes diskontiert, das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beinhalten oder ausschließen sollte.

Darüber hinaus will der Stab vor dem Hintergrund der jüngsten Rückmeldungen (siehe Papier 22B) weiter prüfen, ob eine Klarstellung des Bewertungsziels in IAS 37 möglich ist und ob es notwendig ist, zu klären, welcher wirtschaftliche Nutzen bei der Beurteilung, ob ein Vertrag belastend ist, mit einbeziehen werden sollte.

Empfehlungen des Stabs

Diese Sitzung war eher als Unterrichtseinheit gedacht und nicht entscheidungsorientiert. Der Stab bat die Boardmitglieder, die Rückmeldungen der Adressatengruppen zu kommentieren und zusätzliche Informationen zu identifizieren, die sie benötigen, um den Umfang des Projekts festzulegen.  

Erörterung durch den Board

Der allgemeine Tenor der Kommentare der Boardmitglieder, die sich meldeten, war, dass das Projekt eng und fokussiert sein sollte.

Das erste Boardmitglied, das sich meldete, schlug vor, nicht zu prüfen, welche Kosten in die Bewertung einer Rückstellung einbezogen werden sollten. Es war der Meinung, dies könne nicht angegangen werden, ohne das Bewertungsziel anzusprechen, und das sei ein zu weit gefasstes Thema. Das Mitglied vertrat auch die Ansicht, dass die Bewertung nicht angegangen werden könne, ohne die Ansatzschwelle für Rechtsstreitigkeiten zu berühren. Im Gegensatz dazu sprachen sich andere Mitglieder für die Erörterung des Bewertungsziels aus.

Ein Mitglied sagte, dass die Frage der Abgaben auf der Sitzung des Kapitalmarktbeirats starke Diskussionen hervorgerufen habe, und das sei ein Bereich, der ebenso untersucht werden sollte wie die Behandlung des Kreditrisikos. Der Stab sagte, dass die Anwender vor einem Projekt zu IAS 37 zurückzuschrecken schienen, weil sie der Meinung seien, dass es sich um Sachverhalte handeln könnte, die der Board nicht mehr weiter verfolgen will.

Ein Mitglied war der Ansicht, dass die Aufnehme der neue Definition einer Schuld nur redaktioneller Natur sei und dass der Board die Ansatzkriterien in IAS 37 nicht anfassen sollte. Ein Mitglied äußerte daraufhin einige Bedenken in Bezug darauf, wie die neue Definition einer Schuld aus dem Rahmenkonzept mit den Ansatzkriterien von IAS 37 übereinstimmt. Ein anderes Mitglied schloss sich dieser Besorgnis an und stellte fest, dass das Rahmenkonzept "wahrscheinlich" bei den Ansatzkriterien nicht verwendet. Die Antwort des Stabs war, dass das Rahmenkonzept besagt, dass die Ansatzkriterien auf einer Standardebene berücksichtigt werden können. Eine Möglichkeit besteht darin, in IAS 37 Schwellenwerte für Posten mit geringer Wahrscheinlichkeit festzulegen, da die Bilanzierung solcher Posten keine entscheidungsnützlichen Informationen liefern würde.

Zwei Mitglieder hielten die Berücksichtigung des Diskontierungssatzes für wichtig, und die entsprechenden Sachverhalte seien breiter als das Kreditrisiko. Die Sitzung endete mit unterschiedlichen Meinungen zwischen einigen Boardmitgliedern. Ein Mitglied, das zuvor in der Sitzung gesprochen hatte, bekräftigte, dass es seiner Meinung nach als ein sehr eng gefasstes Projekt betrachtet werden sollte. Als Antwort darauf sagte ein anderes Boardmitglied, dass es eine verpasste Gelegenheit wäre, einen Standard zu öffnen und bekannte Abweichungen dabei nicht zu adressieren.

Der Stab wird bei einer zukünftigen Sitzung Papiere mit seinen Empfehlungen vorstellen.

Zugehörige Themen

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