Überprüfung des IFRS für KMU

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Überblick

Agendapapier 30

Der Board hat den Ansatz für die umfassende Überprüfung der IFRS für KMU im Jahr 2019 erörtert, Prinzipien, die der Board bei der Entscheidung, ob und wie Abschnitt 20 'Leasingverhältnisse' an IFRS 16 'Leasingverhältnisse' anzupassen ist, anwenden könnte, sowie das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte.

Ansatz für die umfassende Überprüfung der IFRS für KMU im Jahr 2019

Agendapapier 30A

Hintergrund

Dieses Papier enthält eine Zusammenfassung der Diskussionen vom Februar und März 2019 über die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU 2019.

In diesen Diskussionen äußerten die Boardmitglieder unterschiedliche Auffassungen darüber, ob und wie neue und geänderte IFRS in den IFRS für KMU übernommen werden sollen. Der Stab hat zwei Sichtweisen identifiziert.

Sichtweise 1 — Der IFRS für KMU sollte an neue und geänderte IFRS angepasst werden; bei der Festlegung des Grads der Angleichung sollte der Board die Prinzipien für die Angleichung anwenden

Die Vorteile der Verwendung der vollen IFRS als Grundlage für den IFRS für KMU würden Effizienzsteigerungen für Ersteller, Prüfer, Regulierungsbehörden und Adressaten von Abschlüssen, die entweder nach den vollen IFRS oder nach dem IFRS für KMU erstellt wurden, und einen einheitlichen Rechnungslegungsrahmen, der die Effizienz bei der Aus- und Weiterbildung von Rechnungslegern und Adressaten unterstützt, mit sich bringen.

Bei der Angleichung des IFRS für KMU an die vollen IFRS liegt der Fokus darauf, die grundlegenden Konzepte der Standards zu extrahieren und zu vereinfachen. Daraus ergibt sich ein Standard, der deutlich kürzer und weniger komplex ist als die vollen IFRS.

Sichtweise 2 — Der IFRS für KMU sollte eine stabile Plattform bieten, die nur für spezifische Probleme aktualisiert wird, die dem Board zur Kenntnis gebracht werden

Die Vorteile dieses Ansatzes sind die folgenden:

  • Es bleibt eine stabile Plattform gewährt - dadurch würden Störungen und die Kosten für eine umfangreiche Aktualisierung für Unternehmen, die den IFRS für KMU anwenden, minimiert.
  • Es wird widerspiegelt, dass der Board keine wesentlichen Bedenken hinsichtlich des derzeitigen IFRS für KMU gehört hat und dass er im Allgemeinen gut zu funktionieren scheint.
  • Nur geringes Umlernen durch die Adressatengruppen ist erforderlich.
  • Die Kosten für Rechtskreise, die den Standard und die dazugehörigen Lehrmaterialien übersetzen müssen, werden gering gehalten.
  • Das Risiko unbeabsichtigter Folgen von signifikanten Änderungen wird reduziert.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem Board, mit Sichtweise 1 fortzufahren, da Sichtweise 2 eine wesentliche Abweichung von der ursprünglichen Absicht des Board bei der Entwicklung des IFRS für KMU darstellen würde.

Neuer Standard — IFRS 16 Leasingverhältnisse

Agendapapier 30B

Hintergrund

Dieses Papier diente nur zu Unterrichtungszwecken, und der Board wurde zu diesem Zeitpunkt nicht aufgefordert, Entscheidungen zu treffen. Im Papier werden die drei Grundsätze (Relevanz, Einfachheit, getreue Darstellung) analysiert, die der Board bei der Entscheidung anwenden könnte, ob und wie Abschnitt 20 Leasingverhältnisse an IFRS 16 Leasingverhältnisse anzupassen ist.

Relevanz

KMU nutzen Leasing häufig als Finanzierungsquelle. Der Stab ist daher der Ansicht, dass IFRS 16 für Unternehmen relevant ist, die den IFRS für KMU anwenden.

Einfachheit

Die Forderung nach einem einheitlichen Bilanzierungsmodell für Leasingnehmer könnte als Vereinfachung angesehen werden, da die Adressaten von KMU-Abschlüssen nicht mehr zwei getrennte Bilanzierungsverfahren für Mietleasing und Finanzierungsleasing analysieren müssen. Die bereits in IFRS 16 enthaltenen Vereinfachungen (z.B. kurzfristige Leasingverträge, geringwertige Wirtschaftsgüter usw.) können in den IFRS für KMU aufgenommen werden und führen zu Kostenentlastungen für Unternehmen, die den Standard anwenden. Der Stab empfiehlt, weitere Vereinfachungen von IFRS 16 in den IFRS für KMU aufzunehmen, wie z. B:

  • Abschaffung der quantitativen Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter und Einführung einer Liste von Beispielen zur Unterstützung von Unternehmen, die solche Wirtschaftsgüter identifizieren;
  • Zusätzliche Entlastung der Unternehmen bei der Ermittlung des bei der Bestimmung der Leasingverbindlichkeit anzuwendenden Abzinsungssatzes;
  • Zusätzliche Entlastung der Unternehmen bei der Bestimmung und Neubewertung der Laufzeit des Leasingverhältnisses;
  • Vereinfachung der Vorschriften in Bezug auf die Folgebewertung (Neubewertung) der Leasingverbindlichkeit;
  • Beibehaltung der bestehenden Angaben zu Finanzierungsleasing unter Anwendung des IFRS für KMU; und
  • Vereinfachung der Sprache des Standards.

Getreue Darstellung

Der Stab ist der Ansicht, dass die oben vorgeschlagenen zusätzlichen Vereinfachungen die getreue Darstellung nicht beeinträchtigen werden.

Weg vorwärts und nächste Schritte

Agendapaper 30C

Hintergrund

Das weitere Vorgehen wird vor allem davon abhängen, für welche Sichtweise in Agendapapier 30A sich der Board entscheiden wird.

Sollte der Board der Empfehlung des Stabs in Bezug auf Sichtweise 1 folgen und sich verpflichten, die Grundsätze der Relevanz, Einfachheit und getreuen Darstellung anzuwenden, würde der Stab wie geplant vorgehen.

Wenn der Board mit Sichtweise 1 einverstanden ist, aber befürchtet, dass während der Überprüfung 2019 nicht genügend Umsetzungserfahrung vorhanden ist, um zu entscheiden, ob und wie der IFRS für KMU an IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16 angepasst werden soll, würde der Stab eine Änderung des geplanten Ansatzes vorschlagen. Der modifizierte Ansatz würde aus zwei Phasen bestehen. Stufe 1 wäre eine Bitte um Informationsübermittlung 2019, die IFRS und Änderungen mit Inkrafttreten bis einschließlich 1. Januar 2016 behandelt, die derzeit nicht in den IFRS für KMU aufgenommen sind. Die zweite Stufe wäre eine Bitte um Informationsübermittlung 2022, die sich mit IFRS und Änderungen befasst, die bis zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Wenn der Board sich zu Sichtweise 2 im Agendapapier 30A entschließt, empfiehlt der Stab dem Board, zu diesem Zeitpunkt nicht mit einer Bitte um Informationsübermittlung fortzufahren, sondern eine Strategie zu entwickeln, die es ihm ermöglicht, einen Konsens über Zweck und Rolle des IFRS für KMU zu erzielen.

Empfehlung des Stabs

In Übereinstimmung mit der Stabempfehlung im Agendapapier 30A empfahl der Stab, mit der ersten Sichtweise fortzufahren.

Erörterung durch den Board

Der Board diskutierte die drei Papiere zusammen. Die meisten Boardmitglieder taten sich schwer mit der Dichotomie der Sichtweisen, die der Stab im Agendapapier 30A dargelegt hatte, neigten aber Sichtweise 1 zu. Nach Meinung der Boardmitglieder schließen sich die beiden Sichtweisen nicht gegenseitig aus, und Elemente beider Sichtweisen könnten kombiniert werden. Der Vorsitzende erklärte, dass der Board eine starke Angleichung des IFRS für KMU an die vollen IFRS anstreben sollte, wobei die Plattform einfach und stabil gehalten werden sollte. Argumente für Sichtweise 1 waren unter anderem, dass der Standard "IFRS" für KMU heißt, was darauf hindeutet, dass der Standard in gewisser Weise an die vollen IFRS angeglichen ist. Ein Boardmitglied sagte, dass, wenn der Board Sichtweise 2 unterstützen würde, der Standard "Rechnungslegungsstandard für KMU, herausgegeben durch den IASB" heißen sollte, um Abweichungen von den vollen IFRS anzuzeigen.

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Prinzipien bei der Überprüfung des IFRS für KMU nicht hilfreich sein könnten, da es sich um einen praxisorientierten Standard handelt, der einen praktischen Ansatz erfordert. Die meisten Boardmitglieder stimmten mit dem Vorsitzenden überein, wobei ein Boardmitglied erklärte, dass die Prinzipien mit jedem neuen Rechnungslegungsstandard erfüllt würden und daher nicht hilfreich seien. Die Boardmitglieder erklärten, dass der Board, um festzustellen, ob ein neuer Rechnungslegungsstandard in die IFRS für KMU aufgenommen werden sollte, die damit verbundenen Vorteile für die Adressaten von Abschlüssen eines KMU prüfen sollte. Das Agendapapier 30B wurde in dieser Hinsicht als hilfreich angesehen. Dieser Nutzen sollte dann mit den Kosten (insbesondere für die Zusammentragung von Daten) verglichen werden, die dem KMU für die Anwendung der Rechnungslegungsvorschrift entstehen, und mit der allgemeinen Möglichkeit eines typischen KMU, die Änderung umzusetzen. Ein Boardmitglied sagte, man müsse bedenken, dass sich die Kosten-Nutzen-Analyse für ein KMU im Vergleich zu einem börsennotierten Unternehmen unterscheidet, aber die Kosten könnten durch längere Umsetzungszeiten gesenkt werden, was dann jedoch den gesamten Prozess der Überprüfung des IFRS für KMU verzögern würde.

Einige Boardmitglieder betonten, dass der Anwendungsbereich des IFRS für KMU keine Größenbeschränkungen enthält, solange ein Unternehmen nicht börsennotiert ist. Es kann daher vorkommen, dass ein Milliarden-Pfund-Unternehmen den IFRS für KMU anwendet. Die relativen Kosten, die diesem Unternehmen entstehen, um beispielsweise die Vorschriften von IFRS 16 anzuwenden, könnten niedriger sein als bei einem Unternehmen mit 50 Mitarbeitern. Eine durchgängige Kosten-Nutzen-Analyse könnte daher eine Herausforderung sein. Dem widersprach jedoch der Vorsitzende, der erklärte, dass der IFRS für KMU nach Kenntnis des Boards derzeit nur in Ländern angewendet wird, in denen seine Anwendung nur für tatsächlich kleine oder mittelgroße Unternehmen zulässig ist. Einige Boardmitglieder stimmten dieser Aussage zu und warnten davor, dass eine Diskussion über Unternehmensgrößen die Überprüfung erheblich erschweren könnte.

Es gab einige Diskussionen über die "Flut" neuer Standards, die voraussichtlich in den IFRS für KMU aufgenommen werden, wenn der Board der Sichtweise 1 im Agendapapier 30A folgt. Diese "Flut" ist das Ergebnis der Tatsache, dass der IFRS für KMU lange Zeit nicht geändert wurden, um eine stabile Plattform zu erhalten. Während einige Boardmitglieder vorschlugen, die Anwender nicht mit zu vielen neuen Vorschriften zu überfordern, sagten andere, dass die Auswirkungen sehr begrenzt sein könnten. Als der IFRS für KMU ursprünglich veröffentlicht wurde, ging der Board bereits von einigen der anstehenden Änderungen der vollen IFRS aus, und der Standard konnte daher stärker als derzeit angenommen angeglichen sein. So basierte beispielsweise der SPPI-Test in IFRS 9 auf dem IFRS für KMU.

Was die Frage betrifft, was in der Bitte um Informationsübermittlung gefragt werden sollte, so waren die Boardmitglieder geteilter Meinung, wobei die einen einen allgemeinen Fragebogen (Frage, welcher Ansatz für die Überprüfung des Standards gewählt werden sollte) und die anderen einen relativ spezifischen Fragebogen (Frage, wie die neuen Standards übernommen werden sollten) bevorzugten. Auf jeden Fall schlugen die Boardmitglieder vor, in der Bitte um Informationsübermittlung nicht vorgegeben werden sollte, welche Standards übernommen werden sollen. Die Bitte um Informationsübermittlung sollte offen gestaltet sein und alle Kosten und Nutzen erklären, ohne ein Urteil vorwegzunehmen. Einige Boardmitglieder schlugen vor, alternative "Untergruppen" neuer Rechnungslegungsstandards im Bitte um Informationsübermittlung vorzusehen, die aufgenommen werden könnten, um dann die anderen Standards bei einer späteren Überprüfung zu berücksichtigen.

Der Stab fasste zusammen, dass er vor dem Hintergrund der Anmerkungen der Boardmitglieder unter der Annahme arbeiten würden, dass nur eine Bitte um Informationsübermittlung mit in dieser Sitzung diskutierten Punkte erarbeitet werden sollte. Er erkannte an, dass die Boardmitglieder sich in Richtung Sichtweise 1 orientierten, aber die Anwender sollten nicht damit überfordert werden, zu viele neue Vorschriften umsetzen zu müssen. Die Bitte um Informationsübermittlung sollte strategisch und umfassend, aber relativ spezifisch sein und mehrere Alternativen bieten, ohne vorzugreifen.

12 der 14 Boardmitglieder unterstützten diesen Ansatz.

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