IASB-Sitzung — 22. bis 23. Oktober 2019

Beginn:

Ende:

Ort: London

IASB (International Accounting Standards Board)

 

Überblick über die Sitzung

Der IASB ist am 22. und 23. Oktober 2019 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammengekommen. Es wurden 10 Themen erörtert.

IFRS-Umsetzungsfragen:

  • Belastende Verträge: Für die geplanten Änderungen an IAS 37 beschloss der Board, die im Entwurf vorgeschlagenen Beispiele durch eine Klarstellung zu ersetzen, dass die Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, sowohl aus den zusätzlichen Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags als auch aus einer Aufteilung der Kosten bestehen, die sich direkt auf die Erfüllung dieses und anderer Verträge beziehen.
  • Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung: Der Board beschloss, dass die kommenden Änderungen an IAS 16 einen Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1. Januar 2022 haben und rückwirkend anzuwenden sind, jedoch nur für Sachanlagen, die zur Verwendung zu oder nach Beginn der frühesten Berichtsperiode zur Verfügung gestellt werden, die in dem Abschluss, in dem ein Unternehmen die Änderungen anwendet, dargestellt sind. Die Änderungen verbieten den Abzug der Erlöse aus der Prüfung von Sachanlagen, bevor sie in der Lage sind, in der von der Unternehmensleitung beabsichtigten Weise zu arbeiten, von ihren Kosten.
  • Verkauf eines Unternehmens, das aus einem einzigen Vermögenswert besteht und Immobilien enthält: Das IFRS Interpretations Committee hat einen Sachverhalt den Board verwiesen hat, nämlich ob der Verkauf eines Unternehmens, das nur einen Vermögenswert (Immobilien) umfasst, in den Anwendungsbereich von IFRS 10 oder IFRS 15 fallen soll. Der Board bat den Stab um weitere Analysen, damit der Board beurteilen kann, ob er eine eng umrissene Änderung von IFRS 10 oder IFRS 15 vornehmen sollte.  

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Board entschied, dass der Erwerber bei der Anwendung eines Vorgängeransatzes für einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle Vermögenswerte und Schulden mit den im Abschluss des übertragenen Unternehmens enthaltenen Buchwerten (und nicht mit den im Konzernabschluss des gemeinsamen Beherrschers enthaltenen Beträgen) bilanzieren und bewerten sollte. Der Erwerb wird prospektiv bilanziert, d.h. die Vergleichsinformationen des Erwerbers werden nicht angepasst.

Lageberichterstattung: Der Board entschied, dass das überarbeitete Leitliniendokument besagt, dass die verstärkenden qualitativen Merkmale der Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit, Zeitnähe und Verständlichkeit für den Lagebericht relevant sind, zusammen mit Leitlinien für die Anwendung dieser Merkmale. Der Board hat auch mit der Erörterung des Geschäftsmodells begonnen.

Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen: Der Board entschied, die vorgeschlagenen Änderungen der Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu finalisieren, ohne die Definition der Rechnungslegungsmethoden zu ändern.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board entschied, dass in der Bitte um Informationsübermittlung gefragt wird, ob der IFRS für KMU aktualisiert werden sollte, indem die Definitionen von "Kontrolle" und "gemeinsame Kontrolle" (nicht aber die Ansatz- und Bewertungsvorschriften) angeglichen werden und drei Kategorien (d.h. gemeinsam kontrollierte Geschäftstätigkeiten, gemeinsam kontrollierte Vermögenswerte, gemeinsam kontrollierte Unternehmen) beibehalten werden.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board hat beschlossen, Änderungen an IAS 32 zu entwickeln, um Praxisprobleme zu adressieren, die Grundprinzipien in IAS 32 zu präzisieren und zusätzliche Anwendungsleitlinien zu entwickeln. Der Board hat die Gesamtziele des Projekts und den Projektzeitplan erörtert, aus dem sich ein Entwurf im Jahr 2021 ergeben könnte.

Dynamisches Risikomanagement: Der Board hat den Plan für Einbindungsaktivitäten festgelegt, die sich auf die Beurteilung der Durchführbarkeit und Funktionsfähigkeit des Modells des dynamischen Risikomanagements und die Frage konzentrieren, ob das Modell die Risikomanagementstrategie eines Unternehmens widerspiegelt. Die Aktivitäten werden sich ausschließlich auf Finanzinstitute konzentrieren und sollen dem Board bis Juni 2020 Rückmeldungen verschaffen.

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Board entschied, dass er bei der Anpassung der Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die KMU sind, wenn es keinen Ansatz und Bewertungsunterschied zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU gibt, die Angaben im IFRS für KMU verwenden wird. Besteht ein Ansatz- und Bewertungsunterschied, wird er die Grundsätze in BC157 des IFRS für KMU berücksichtigen und die Angaben anpassen, sofern sie durch einen der Grundsätze gestützt werden.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der Board entschied, IFRS 9 zu ändern, um klarzustellen, dass ein Unternehmen zunächst die praktische Erleichterung in Bezug auf IBOR anwenden sollte, indem es den Effektivzinssatz auf der Grundlage des alternativen Referenzsatzes aktualisiert und dann die aktuellen Vorschriften von IFRS 9 anwendet (aber ohne erläuterndes Beispiel). Im Zusammenhang mit der IBOR-Reform kam der Board zu dem Schluss, dass die derzeitigen Vorschriften in IFRS 9 eine ausreichende Grundlage bieten, um festzustellen, ob andere Änderungen an diesem Finanzinstrument wesentlich sind, und schlägt keine weiteren Änderungen an IFRS 9 vor.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Board erörterte die Ergebnisse aus Einbindungsaktivitäten.

 

Tagesordnung für die Sitzung

Dienstag, 22. Oktober 2019 (10:30h-17:00h)

  • IFRS-Umsetzungsfragen
    • IAS 16 — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung
    • IAS 37 — Belastende Verträge
    • Veräußerung eines einzigen Vermögenswerts, der Immobilien beinhaltet
    • IFRIC Update vom September 2019
  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle — Vorgängeransatz: Buchwerte und Informationen vor dem Zusammenschluss
  • Lageberichterstattung
    • Stärkung der qualitativen Merkmale in der Lageberichterstattung
    • Geschäftsmodell
  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge — Zusammenfassung der Ergebnisse aus Einbindungsaktivitäten

Mittwoch, 23. Oktober 2019 (9:30h-17:30h)

  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
    • Modifizierungen von Finanzinstrumenten
    • Bilanzierungsauswirkungen der Ausbuchung eines modifizierten Finanzinstruments
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital — Projektplanung
  • Dynamisches Risikomanagement — Geplante Einbindungsaktivitäten für das Kernmodell
  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
  • Tochtergesellschaften, die KMU sind — Forschungsergebnisse
  • Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen — Analyse der Rückmeldungen zur Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und zu sonstigen Aspekten

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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