Änderungen an IFRS 17

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 2

Im Juni 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2019/4 Änderungen an IFRS 17. Der Entwurf konnte bis September 2019 kommentiert werden. Während der 90-tägigen Kommentierungsfrist führten Boardmitglieder und Stabmitarbeiter Einbindungsaktivitäten in verschiedenen Rechtskreisen durch.

Ziel dieser Sitzung war es, eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf zu geben, die während der Einbindungsaktivitäten gesammelt wurden. Der Stab plant, eine Zusammenfassung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zum Entwurf in der Boardsitzung im November 2019 vorzustellen.

Bei dieser Sitzung wurden vom Board keine fachlichen Entscheidungen verlangt.

Zusammenfassung der Rückmeldungen aus Einbindungsaktivitäten

Agendapapier 2A

Das Agendapapier zu diesem Thema lag in Form einer Folienpräsentation vor.

Während der Kommentierungsfrist trafen sich Vertreter des Boards mit Adressatengruppen aus 14 Rechtskreisen. Der Board traf sich hauptsächlich mit Vertretern von Unternehmen, die Versicherungsverträge ausgeben, aber auch von Prüfern, Aufsichtsbehörden, Standardsetzern und Abschlussadressaten wurden Rückmeldungen eingeholt.

Insgesamt unterstützten die Adressatengruppen den Board in seinen Bemühungen, die seit der Veröffentlichung von IFRS 17 aufgeworfenen Bedenken und Umsetzungsprobleme zu adressieren und entsprechende gezielte Änderungen an IFRS 17 vorzuschlagen. Einige Adressatengruppen sind jedoch der Ansicht, dass der Board den Umfang einiger der vorgeschlagenen Änderungen erweitern sollte.

Darüber hinaus haben sich einige europäische Adressatengruppen zu folgenden Themen geäußert:

  • die Bereiche, die der Board erwogen hat und für die im Entwurf keine Änderungen an IFRS 17 vorgeschlagen wurden und
  • neue Herausforderungen bei der Umsetzung, die diese Adressatengruppen erst kürzlich identifiziert haben.

Detaillierte Rückmeldungen der Adressatengruppen zu den im Entwurf gestellten Fragen und die Stellungnahmen der europäischen Adressatengruppen sind im Foliensatz enthalten.

Erörterung durch den Board

Der Stab stellte die Rückmeldungen zu den einzelnen im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen vor:

Ausnahmen vom Anwendungsbereich - Kreditkartenverträge und Kreditverträge, die der Definition eines Versicherungsvertrages entsprechen

Die Adressatengruppen befürchteten, dass einige Kreditkartenverträge gemäß IFRS 9 als zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung einzustufen sind. Die stellvertretende Vorsitzende fragte, ob sich das Anliegen nur auf Kreditkarten bezog, bei denen das Versicherungsprodukt Teil der Vertragsbedingungen ist, anstatt dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist. Der Stab bestätigte das.

Erwartete Einbringung der Cashflows aus der Versicherungsakquise

Die Adressatengruppen befürchteten, dass die vorgeschlagene Verpflichtung zur Beurteilung der Einbringlichkeit des Vermögenswertes die laufenden Kosten für die Anwendung von IFRS 17 erhöhen würde. Der Vorsitzende sagte, er verstehe diese Frustrationen und dass diese Vorschrift nicht vom Board hätte vorgeschlagen werden dürfen.

Vertragliche Dienstleistungsmarge, die auf die Anlagerenditeleistung und die anlagebezogene Dienstleistung entfällt

Die Adressatengruppen waren besorgt über die Komplexität der Identifizierung von Deckungseinheiten für Verträge mit mehreren Leistungen. Die stellvertretende Vorsitzende stellte fest, dass die Stellungnahmen zeigen, dass sich die Problematik oft auch auf bestehende Vorschriften in IFRS 17 bezieht, die nicht Teil der vorgeschlagenen Änderungen sind.

Gehaltene Rückversicherungsverträge - Deckung von Verlusten aus zugrunde liegenden Versicherungsverträgen

Die Adressatengruppen äußerten Bedenken, dass Versicherungsunternehmen nur dann Rückversicherungsverträge abschließen könnten, wenn sie bei der erstmaligen Erfassung einer belastenden Gruppe von Verträgen einen Verlust erfassen. Ein Boardmitglied fragte, ob sie Vorschläge zur Behebung dieses Problems unterbreitet hätten. Der Stab antwortete, dass er nur die Bedenken darlege. Die stellvertretende Vorsitzende fügte hinzu, dass die Regulierungsbehörden das Risiko sehen, Versicherungsverträge mit Rückversicherungsverträgen abzugleichen, obwohl es keine echte wirtschaftliche Entlastung gibt.

Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 und der temporären Befreiung von IFRS 9 in IFRS 4

Ein Boardmitglied sagte, dass ein Mitglied des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Council, CMAC) des IASB die Bedeutung einer rechtzeitigen Umsetzung von IFRS 17 betont habe. Dies würde Investitionen in den Sektor ermöglichen und jede Verzögerung würde Investitionen behindern. Das Boardmitglied sagte, dass sich der Board nicht nur auf die Rückmeldungen der Ersteller konzentrieren sollte.

Allgemein

Ein Boardmitglied sagte, dass der CMAC feststellte, dass der Board zwei Arten von Kosten in Betracht ziehen sollte: die Kosten für die Umsetzung von IFRS 17 für die Ersteller und die Kosten für die Anlegergemeinschaft, die nicht in der Lage ist, in den Sektor zu investieren. Der Vorsitzende betonte, dass der Nutzen für die Versicherungsunternehmen erst in einigen Jahren entstehen wird, wenn sie einen besseren Zugang zu Kapital haben.

Ein Boardmitglied fragte, ob die Kommentare der Adressaten dem Board separat vorgelegt werden sollen. Der Stab sagte, dass er geplant habe, diese Kommentare in die allgemeinen Rückmeldungen aufzunehmen, sie aber darauf hinweisen würde, wenn sie besonders relevant seien. Das Boardmitglied sagte, dass der Board die Erfahrungen aus dem IFRS 15-Projekt und die darauf folgenden eng umrissenen Änderungen berücksichtigen sollte, insbesondere im Hinblick darauf, dass nicht jede Umsetzungsfrage vom Board gelöst werden kann.

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