Tochtergesellschaften, die KMU sind

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Forschungsergebnisse — Können wir es tun?

Agendapapier 31

In der vorangegangenen Boardsitzung berichtete der Stab über die Ergebnisse der Forschung darüber, ob ein Standard, falls er entwickelt wird, von den Rechtskreisen übernommen und von Tochtergesellschaften, die KMU sind, angewendet wird. In dieser Sitzung berichtet der Stab über die Ergebnisse seiner Analyse, ob er die Angabevorschriften des IFRS für KMU mit minimalem Anpassungsaufwand nutzen kann.

In dem Papier hat der Stab zwei alternative Ansätze gewählt, um die Angabevorschriften des IFRS für KMU anzupassen, und analysiert die Unterschiede in den Ergebnissen aus den beiden Ansätzen.

Ansatz 1:

  • (a) Wenn es keinen Ansatz- und Bewertungsunterschied gibt und die Angabevorschrift in den IFRS bei der Entwicklung des IFRS für KMU bestand - keine Änderung;
  • (b) Wenn es keinen Ansatz- und Bewertungsunterschied gibt, aber die Angabevorschrift den IFRS seit der Entwicklung des IFRS für KMU hinzugefügt wurde - BC157 des IFRS für KMU berücksichtigen (der die Prinzipien darlegt, die den Board bei der Entscheidung, welche Angaben in den IFRS für KMU auf der Grundlage der Bedürfnisse der Adressaten aufzunehmen sind, geleitet haben) und die Angaben anpassen, wenn sie durch eines der Prinzipien gestützt werden; und
  • (c) Wenn es einen Ansatz- und Bewertungsunterschied gibt - Prüfung der Prinzipien in BC157 des IFRS für KMU und Anpassung der Angaben, wenn sie durch eines der Prinzipien unterstützt werden.

Ansatz 2:

  • (a) Wenn es keine Ansatz- und Bewertungsunterschiede gibt - keine Änderung;
  • (b) Wenn ein Ansatz- und Bewertungsunterschied vorliegt - Prüfung der Prinzipien in BC157 des IFRS für KMU und Anpassung der Angaben, sofern diese durch eines der Prinzipien unterstützt werden.

Der Stab stellte fest, dass es nur dann einen Unterschied im Ergebnis zwischen den beiden Ansätzen gibt, wenn sich die Angabevorschriften geändert haben, nicht aber die Ansatz- und Bewertungsvorschriften in einem IFRS, seit der IFRS für KMU entwickelt/überarbeitet wurde. In den fünf Standards, die zur Prüfung der Ansätze verwendet werden, besteht der einzige Unterschied im Ergebnis in IFRS 16.

Der Stab ist der Ansicht, dass er unabhängig davon, ob er Ansatz 1 oder Ansatz 2 wählt, die Angabevorschriften des IFRS für KMU mit nur minimaler Anpassung nutzen kann, um Angabevorschriften für Tochtergesellschaften zu entwickeln, die KMU sind.

In dieser Sitzung hat der Stab die Boardmitglieder gefragt, ob sie Ansatz 1 oder Ansatz 2 bevorzugen, um die Angabevorschriften des IFRS für KMU für Tochtergesellschaften, die KMU sind, anzupassen.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder waren geteilter Meinung in Bezug auf die Ansätze 1 und 2.

Diejenigen, die den Ansatz 1 bevorzugen, sagten, dass er angemessener sei, da er dem Board die Möglichkeit geben würde, die Angabevorschriften dann zu ändern, wenn sie in den vollen IFRS aktualisiert werden. Es wurde hervorgehoben, dass bei Anwendung von Ansatz 1 keine Verpflichtung besteht, die Angaben zu den KMU-Tochtergesellschaften für jede Aktualisierung der vollen IFRS zu ändern. Stattdessen würde bei jeder Änderung eines vollen IFRS in Bezug auf die Angabevorschriften durch den Board geprüft, ob auch die Angaben bei den KMU-Tochtergesellschaften aktualisiert werden sollten. BC157 des IFRS für KMU würde sicherstellen, dass die Aktualisierung nur dann erfolgt, wenn sie mit dem Ziel des IFRS für KMU übereinstimmt. Ein Boardmitglied sagte, dass Aktualisierungen der Angabevorschriften relativ selten seien und folglich nicht viel mehr Ressourcen benötigt würden, wenn man kontinuierlich aktualisieren wolle.

Diejenigen, die Ansatz 2 bevorzugten, argumentierten, dass dieser Ansatz im Gegensatz zu Ansatz 1 nicht zu einer separaten Ebene von Angabevorschriften führen würde, die sich zwischen dem IFRS für KMU und den vollen IFRS befindet. Dieser Ansatz würde auch mehr Disziplin in den Prozess bringen, da erst bei der Aktualisierung des IFRS für KMU aktualisiert würde. Als positiver Nebeneffekt wird die Belastung für den Stab des IASB reduziert, und die Ersteller werden nur alle 5-7 Jahre mit Änderungen konfrontiert.

Ein Boardmitglied äußerte sich allgemein besorgt, da seiner Ansicht nach die Absicht des Boards bei diesem Projekt darin bestand, zu prüfen, ob KMU-Tochtergesellschaften die IFRS für KMU-Angaben ohne Anpassungen anwenden können. Wenn die Arbeit an dem Projekt zeigt, dass dies der Fall ist, wird das Projekt fortgesetzt, und wenn nicht, wird das Projekt gestoppt. Seine Sorge war, dass der Board nun stattdessen versuche, die Angaben anzupassen, anstatt sie nur aus dem IFRS für KMU-Standard zu übernehmen. Der Stab bestätigte, dass dies ursprünglich der beabsichtigte Ansatz für das Projekt war, aber in der Zwischenzeit wurde deutlich, dass die Angaben aus dem IFRS für KMU nicht unverändert verwendet werden können.

Auf Nachfrage bestätigte der Stab, dass die Angaben von KMU-Tochtergesellschaften ein Standard innerhalb der vollen IFRS und nicht ein Abschnitt des IFRS für KMU sein würden.

Entscheidungen des Boards

Der Board stimmte mit 8:6 Stimmen für Ansatz 2.

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