Agendakonsultation

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Vorgeschlagener Ansatz für die Entwicklung der Bitte um Informationsübermittlung

Agendapapier 24

Hintergrund

Der Board legt seine Strategie und seinen Arbeitsplan im Rahmen seines Aufgabenbereichs alle fünf Jahre fest. Dieser Prozess wird als Agendakonsultation bezeichnet. Im Rahmen der Agendenkonsultation 2020 wird der Board ein Bitte um Informationsübermittlung veröffentlichen. Bei der Entwicklung der Bitte um Informationsübermittlung ist der Board bestrebt, geeignete Hintergrundinformationen und Fragen aufzunehmen, um den Adressatengruppen bei der Antwort auf die Bitte um Informationsübermittlung zu helfen und sicherzustellen, dass der Board ausreichende Hinweise für fundierte Entscheidungen erhält. Das Arbeitspapier erörterte den vorgeschlagenen Ansatz für die Arbeit vor der Bitte um Informationsübermittlung und eine Vorschau darauf, was in der Bitte um Informationsübermittlung enthalten sein könnte, einschließlich der folgenden drei Ansätze für die Herangehensweise an die Bitte um Informationsübermittlung:

Ansatz A — ‘leeres Blatt’

Ansatz B — Aufnahme einer Liste potenzieller Projekte und der Analysen, die bereits durchgeführt wurden, in die Bitte um Informationsübermittlung

Ansatz C — Ansatz B, einschließlich der vorläufigen Sichtweise des Boards, welche potenziellen Projekte aus der Liste er in seinen Arbeitsprogramm aufnehmen möchte

In seiner letzten Sitzung hat der IFRS-Beirat eine Präferenz für den Ansatz B geäußert.

Erörterung durch den Board

Die meisten Boardmitglieder bevorzugten Ansatz B, da sie Ansatz C für zu restriktiv hielten und er signalisieren könnte, dass der Board vorab festgelegt hat, was aufzunehmen ist. Es sei jedoch wichtig zu signalisieren, dass der Board nicht über unbegrenzte Ressourcen verfügt, deshalb schlug ein Boardmitglied ein Punktesystem vor, bei dem jeder Stellungnehmende maximal 100 Punkte haben würde, die auf verschiedene Projekte verteilt werden können. Jedes Projekt hätte eine bestimmte Anzahl von Punkten, die für seine Durchführung erforderlich sind, obwohl es schwierig sein könnte, vorherzusagen, wie umfangreich ein Projekt letztendlich sein wird.

Einige Boardmitglieder betonten, dass die Bitte um Informationsübermittlung nicht den Eindruck erwecken sollte, dass die Überprüfung neuer Standards nach der Einführung optional sei.

Ein Boardmitglied fragte, ob Projekte, die in der vorangegangenen Agendakonsultation priorisiert, aber noch nicht begonnen wurden, auch in die Bitte um Informationsübermittlung aufgenommen würden. Seiner Ansicht nach sollten sie nicht mehr zur Diskussion stehen. Der Vorsitzende unterstützte diese Ansicht, andere hielten es jedoch für sinnvoll, diese Projekte neu zu bewerten. Diejenigen, mit denen bereits begonnen wurde, sollten nicht neu bewertet werden, jedoch könnten die Stellungnehmenden um ihre Ansichten darüber gebeten werden, wie diese abgeschlossen werden sollen.

Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

 

Zugehörige Themen

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