Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig
Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten
Hintergrund
Im Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1), der im Februar 2015 herausgegeben wurde, wurden Änderungen an IAS 1 vorgeschlagen. Diese Vorschriften betrafen die Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig.
Dieses Papier erläuterte die eingehaltenen Schritte des Konsultationsprozesses und betrachtet die Auswirkungen der Änderungen. Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungsvorschläge nicht erneut zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht werden müssen, und schlug ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 vor.
Der Stab hat den Board gefragt, ob er sich überzeugt hat und zustimmt, dass alle Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten wurden, und ob der Stab den Abstimmungsprozess einleiten darf. Der Stab hat auch gefragt, ob irgendwelche Boardmitglieder beabsichtigen, eine abweichende Meinung zu äußern.
Erörterung durch den Board
Es gab keine nennenswerte Diskussion zu diesem Thema und der Board gab dem Stab die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten. Keines der Boardmitglieder beabsichtigt, eine abweichende Meinung zu äußern.