Rohstoffindustrien

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 19

Hintergrund

Im April 2010 veröffentlichte der IASB ein Diskussionspapier über Fragen der Finanzberichterstattung im Zusammenhang mit der Suche nach und dem Auffinden von Mineralien, Öl- und Erdgasvorkommen, der Entwicklung und Gewinnung von Mineralien, Öl und Erdgas.

In dieser Sitzung hat der Stab einen Überblick darüber gegeben, wie sich Änderungen an IFRS und anderen Dokumenten sowie andere Entwicklungen seit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers auf die Fragen und Schlussfolgerungen im Diskussionspapier auswirken können.

Es gab keine Empfehlungen des Stabs, und es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Umfang und Ansatz

Agendapapier 19A

Die Rückmeldungen aus jüngsten Einbindungsbemühungen, die mit den Rückmeldungen zum Diskussionspapier übereinstimmen, zeigten, dass es gemischte Ansichten darüber gibt, was der Board tun sollte:

  • a) Entwicklung eines reinen Angabestandards für Rohstoffindustrien;
  • b) Verbesserung der Ansatz-, Bewertungs- und Angabevorschriften von IFRS 6;
  • c) IFRS 6 zurückzuziehen und Rohstoffindustrien in ein Projekt einzubeziehen, das die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte allgemein betrachtet;
  • d) Entwicklung von Leitlinien, wie ein Unternehmen mit Aktivitäten in den Rohstoffindustrien bestehende IFRS anwenden kann;
  • e) Entwicklung eines branchenspezifischen Standards, der die Rechnungslegung für alle Rohstoffindustrien mit einbezieht; oder
  • f) IFRS 6 beibehalten und nichts tun.

Obwohl gemischt, stellte der Stab fest, dass die meisten der jüngsten Rückmeldungen auf einen begrenzten Appetit für ein Projekt mit einem ähnlichen Umfang wie das Diskussionspapier hinweisen. Viele der Stellungnehmenden schlugen vor, sich auf folgende Priorisierung zu konzentrieren:

  • a) Verbesserung der bestehenden Angabeziele und -vorschriften; und
  • b) Entwicklung zusätzlicher Angabevorschriften sowohl für IFRS- als auch für Nicht-IFRS-Informationen (z.B. Reserve- und Ressourcenberichterstattung) im Zusammenhang mit Rohstoffindustrien im Jahresabschluss.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der derzeitigen Praxis, US-GAAP-Leitlinien (wie nach IFRS 6 zulässig) zur Bilanzierung der Exploration und Bewertung von mineralischen Ressourcen anzuwenden. Die Boardmitglieder würden es vorziehen, eine solide IFRS-Grundlage zu haben, um diese zu bilanzieren und die Einhaltung des Rahmenkonzepts zu gewährleisten.

In Bezug auf die Forderung nach Angaben sagten die Boardmitglieder, dass mit Angaben allein die Probleme nicht gelöst werden könnten und dass sich der Board auch mit Bilanzierungs- und Bewertungsfragen befassen müsste. Ein Boardmitglied hob drei Schwerpunkte hervor: die Wechselwirkung der Bilanzierung von Rohstoffaktivitäten mit IAS 38, allgemeine Bilanzierungsfragen wie Wertminderung und Rückstellungen sowie nicht-finanzielle Angaben zu Ressourcen und Reserven. Weitere Angaben würden die beiden ersten Schwerpunktbereiche begleiten. Die Aktualisierung von IFRS 6 nur in Bezug auf Angaben könnte das Problem nicht lösen, da die Nachfrage nach Angaben über diejenige für Bewertung und Exploration hinausgehe.

Einige Boardmitglieder schlossen die Entwicklung eines branchenspezifischen Standards aus und befürworteten einen tätigkeitsspezifischen Ansatz (ähnlich IFRS 17). In Bezug auf die Rückmeldungen aus den Einbindungsaktivitäten zur Risikoteilung sagte der Stab, dass der Board ein Pipeline-Projekt über variable und bedingte Gegenleistungen hat, und Risikoteilung würde in dessen Zuständigkeitsbereich fallen.

Definitionen von Reserven und Ressourcen

Agendapapier 19B

Der Stab stellt fest, dass Verbesserungen an den Reserve- und Ressourcenklassifizierungssystemen vorgenommen wurden, die im Diskussionspapier berücksichtigt wurden, obwohl diese Verbesserungen die Vorschläge im Diskussionspapier nicht tangieren. Der Stab ist jedoch der Ansicht, dass die Leitlinien des überarbeiteten Rahmenkonzepts über den Umfang der Mehrzweckfinanzberichterstattung die Vorschläge beeinflussen können.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied sagte, dass es nicht unbedingt in der Verantwortung des Boards liegt, die Adressaten über Reserven und Ressourcen zu informieren, da die Adressaten möglicherweise selbst Systeme entwickelt haben. Es gab einige Diskussionen darüber, was die Regulierer auf der ganzen Welt bereits verlangen. Der Stab betonte, dass diese Informationen weltweit nicht einheitlich sind und die Qualität dieser Informationen möglicherweise geringer ist als das, was für die Finanzberichterstattung erforderlich ist. Ein Boardmitglied fragte, ob der Stab in einer zukünftigen Sitzung eine Analyse dazu vorlegen könne.

Ansatz von Vermögenswerten und Buchungseinheit

Agendapapier 19C

Unter Anwendung des Rahmenkonzepts 2010 stellten einige Stellungnehmende zum Diskussionspapiers fest, dass

  • a) Verbesserung der Rechtsansprüche aus nachfolgenden Explorations- und Bewertungstätigkeiten nicht der Definition eines Vermögenswertes entsprechen; und
  • b) zusätzliche Leitlinien erforderlich seien, um den Unternehmen bei der Festlegung einer geeigneten Buchungseinheit für die Erfassung von Mineral-, Öl- und Gasvorkommen zu helfen.

Der Stab ist der Meinung, dass nachfolgende Explorations- und Evaluierungsaktivitäten der Definition eines Vermögenswertes im überarbeiteten Rahmenkonzept entsprechen könnten. Die Erfassung (der Kosten) solcher Aktivitäten als Vermögenswerte ist jedoch nur dann angemessen, wenn sie den primären Adressaten entscheidungsnützliche Informationen liefert.

Der Stab ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Buchungseinheit im Diskussionspapier zwar mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept vereinbar ist, andere Buchungseinheiten jedoch ebenfalls angemessen sein können und den Abschlussadressaten entscheidungsnützlichere Informationen liefern könnten. Daher muss die Auswahl einer geeigneten Buchungseinheit möglicherweise weiter untersucht werden.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder diskutierten Wertminderungsfragen, die sich im Zusammenhang mit nachfolgenden Erkundungs- und Bewertungsaktivitäten ergeben, und darüber, was eine angemessene Bilanzierung sein könnte. Ein Boardmitglied schlug vor, die bestehenden Kriterien von IAS 38 in Bezug auf Forschung und Entwicklung zur Bestimmung der Aktivierung zu verwenden, da die nachfolgenden Bewertungsaktivitäten sehr ähnlich seien. Es gab auch einige Diskussion darüber, wie bestimmt werden kann, welcher Teil der aktivierten Kosten zusätzliche gesetzliche Rechte sind und welcher Teil Informationen aus der späteren Exploration sind.

Bewertung und Wertminderung von Vermögenswerten

Agendapapier 19D

Der Stab hat die Auswirkungen der seit 2010 veröffentlichten neuen und geänderten IFRS zusammen mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept auf die Überlegungen und Vorschläge zur Bewertung und Wertminderung von Vermögenswerten im Diskussionspapier erwogen.

Das Diskussionspapier konzentrierte sich in erster Linie auf die Bewertungsgrundlagen historische Anschaffungskosten und beizulegender Zeitwert und schlug vor, die historischen Kosten als Bewertungsgrundlage heranzuziehen. Das überarbeitete Rahmenkonzept könnte den Board dazu veranlassen, zu bestätigen, dass die Anschaffungskosten die beste Bewertungsgrundlage sind, oder er könnte entscheiden, dass eine andere Bewertungsgrundlage oder eine Kombination von Grundlagen sachgerechter ist.

Das Diskussionspapier betrachtete die Verwendung von Erlösen als Grundlage für Abschreibungen. Eine kürzlich erfolgte Änderung von IAS 16 bedeutet, dass dies wahrscheinlich nicht mehr sachgerecht ist.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied betonte, dass Wertminderung bei volatilen Preisen (wie z.B. Öl) schwierig sein könnte. Die stellvertretende Vorsitzende teilte diese Besorgnis und sagte, dass der Board vorsichtig sein müsse, wenn er sich damit befasst.

Angaben

Agendapapier 19E

Der Board hat klargestellt, wie Wesentlichkeit auf Angabevorschriften angewendet wird (Änderungen an IAS 1 und einem der Leitliniendokumente), was bedeutet, dass bestimmte im Diskussionspapier vorgeschlagene Punkte nicht anzugeben wären, wenn sie nicht wesentlich sind.

Einige der Angabeziele und spezifischen Angabevorschläge im Diskussionspapier sind aus folgenden Gründen möglicherweise nicht mehr sachgerecht:

  • a) die Vorschläge für Angabeziele und die Angabe bestimmter Informationen möglicherweise nicht mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept vereinbar sind;
  • b) sich die Art und Weise, wie Angabeziele formuliert werden, sich seit 2010 weiterentwickelt hat und die Arbeit des Boards in der Angabeninitiative die Entwicklung und Formulierung von Angabezielen und -vorschriften beeinflussen könnte; und
  • c) sich die Angabebedürfnisse der Adressatengruppen seit 2010 geändert haben können.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied stellte fest, dass die in den Angaben geforderten Informationen prüfbar sein müssten, da die Informationen sonst für die Abschlussadressaten möglicherweise nicht entscheidungsnützlich wären. Andere Boardmitglieder empfahlen, sich mit anderen Projektteams auszutauschen, z.B. mit den Teams der Angabeninitiative (gezielte Überprüfung auf Standardebene) und des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen.

Veröffentliche, was Du zahlst ("Publish what you pay")

Agendapapier 19F

Im Diskussionspapier prüfte das Projektteam die Angabevorschläge der Koalition der Nichtregierungsorganisationen Publish What You Pay (PWYP, "Veröffentliche, was Du zahlst"). Die PWYP-Koalition will die Rechenschaftspflicht der Regierungen rohstoffreicher Entwicklungsländer bei der Verwaltung der Einnahmen aus dem Bergbau oder aus Öl- und Gasunternehmen verbessern. Die Koalition schlug vor, dass Unternehmen, die mineralgewinnende Tätigkeiten ausüben, verpflichtet werden, in ihren Finanzberichten Zahlungen (Bar- oder Sachleistungen) an Regierungen und Informationen wie Reserve- und Produktionsmengen und Produktionserlöse sowie Entwicklungs- und Produktionskosten von Land zu Land anzugeben.

Der Stab stellt fest, dass einige Rechtskreise diese Vorschriften auf der gesetzlichen Ebene eingeführt haben.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied sagte, dass dies zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Diskussionspapiers ein aufkommendes Problem gewesen sei, es wurde jedoch inzwischen durch Angabevorschriften adressiert und sollte daher nicht Teil des Projekts sein. Ein anderes Boardmitglied stimmte zu und sagte, dass moralische Fragen nicht in die IFRS aufgenommen werden sollten.

Zugehörige Themen

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