Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12

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Aktueller Stand des Projekts

Agendapapier 7

Hintergrund

Gemäß dem Handbuch für den Konsultationsprozess ist der IASB verpflichtet, eine Überprüfung nach der Einführung jedes neuen Standards durchzuführen. Das Projekt zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 ist nun angelaufen.

Dieses Papier erinnerte den Board an den Zweck einer Überprüfung nach der Einführung und informierte den Board über die für die erste Phase der Überprüfung nach der Einführung geplanten Hauptaktivitäten. Dazu gehört eine erste Identifizierung und Bewertung der zu prüfenden Sachverhalte, die dann Gegenstand einer öffentlichen Konsultation in Form einer Bitte um Informationsübermittlung sein werden.

Der Board wurde in dieser Sitzung nicht zu Entscheidungen aufgefordert.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied fragte, ob die Bitte um Informationsübermittlung die zu erörternden Sachverhalte bereits umreißt oder ob der Umfang der zu erörternden Sachverhalte zu einem späteren Zeitpunkt bestimmt würde. Der Stab bestätigte, dass die Bitte um Informationsübermittlung breit angelegt ist und Sachverhalte, die über die vom Board fokussierten Sachverhalte hinausgehen, als Reaktion auf die Bitte um Informationsübermittlung angesprochen werden können.

Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

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