Überblick über die Sitzung

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Der IASB hat am 17. April 2020 per Videokonferenz getagt, um zwei Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu erörtern.

Bilanzierung von Mietkonzessionen im Kontext der Coronavirus-Pandemie: Der Board entschied, IFRS 16 zu ändern, um den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Unternehmen, die die Ausnahmeregelung anwenden, bilanzieren die auf die Coronavirus-Pandemie bezogenen Mietkonzessionen so, als ob es sich nicht um Modifikationen des Leasingvertrags handelte. Die Ausnahmeregelung würde rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 angewendet, aber die Vergleichszahlen müssten nicht angepasst werden. Ein Leasingnehmer erfasst jede Differenz, die sich aus der erstmaligen Anwendung der Änderung ergibt, in den Eröffnungsrücklagen (oder gegebenenfalls in einem anderen Eigenkapitalbestandteil) in der jährlichen Berichtsperiode, die den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung beinhaltet. Die Ausnahmeregelung würde sofort in Kraft treten, wenn die finale Änderung herausgegeben wird.

    Der Board wird die Treuhänder bitten, eine 14-tägige Kommentierungsfrist für die vorgeschlagene Änderung zu genehmigen. Der Stab ist der Meinung, dass es möglich wäre, eine Änderung von IFRS 16 bis Ende Mai 2020 zu finalisieren, wenn die Treuhänder eine 14-tägige Kommentierungsfrist genehmigen.

    Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die zeitlichen Planungen des IASB: Der Board stimmte für Änderungen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie an den Projektzeitplänen vorgenommen werden sollen. Einige Projekte haben trotz der präzedenzlosen globalen Krise weiterhin hohe Priorität, darunter das Projekt zur IBOR-Reform Phase 2 und das Projekt zu Änderungen an IFRS 17.

    Der Board entschied,

    Außerdem sollte die Veröffentlichung von kommenden großen Konsultationsdokumenten, die für 2020 geplant sind, verschoben werden.

    In Bezug auf den Entwurf zur Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 entschied sich der Board für eine Stellungnahmefrist von 30 Tagen.Der DPOC hatte einer möglichen verkürzten Stellungnahmefrist bereits zugestimmt.

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