Überlegungen zur zeitlichen Planung

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Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die zeitlichen Planungen des IASB

Agendapapier 32

Dieses Papier beschrieb die vorgeschlagenen Änderungen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie an den Projektzeitplänen des Boards vorgenommen werden sollen. Einige Projekte haben trotz der präzedenzlosen globalen Krise weiterhin hohe Priorität, darunter das Projekt zur IBOR-Reform Phase 2 und das Projekt zu Änderungen an IFRS 17.

Aufgrund der Ungewissheit und des sich weiterentwickelnden Krisenverlaufs wird der Stab die Situation weiterhin beobachten und beurteilen, ob in Zukunft weitere Änderungen empfohlen werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Veröffentlichte Änderungen: Der Stab empfahl, dass der Board den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden um ein Jahr auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verschiebt.

Veröffentlichte Konsultationsdokumente: Der Stab empfahl, dass der Board die Stellungnahmefrist für die folgenden Konsultationsdokumente um (ungefähr) drei Monate verlängert:

Anstehende große Konsultationen: Die Veröffentlichung von kommenden großen Konsultationsdokumenten, die für 2020 geplant sind, soll ebenfalls verschoben werden.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs in Bezug auf den Zeitpunkt der Herausgabe von Änderungen zu. Ein Mitglied des Boards fragte, ob die Änderungen an IAS 37 ebenfalls verzögert werden sollten, da sie möglicherweise größere Auswirkungen haben könnten als andere Folgeänderungen. Der Stab und andere Mitglieder des Boards stimmten jedoch darin überein, dass dies nicht angemessen sei, da sich die Änderungen eher auf die Erfassung von Schulden auswirken als auf die Darstellung wie bei der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig.

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs in Bezug auf die veröffentlichten Konsultationsdokumente zu. Einige Bedenken wurden in Bezug auf die Konsultation zum IFRS für KMU und den Zeitpunkt der möglichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Adressatengruppen, die diesen Standard anwenden, geäußert. Der Board kam überein, dass alle Verschiebungen überwacht werden, und die Vereinbarung einer dreimonatigen Verschiebung jetzt schließt weitere Verschiebungen nicht aus.

Entscheidungen des Boards

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs einstimmig zu.

Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden

Agendapapier 32A

In Agendapapier 32 für diese Sitzung empfahl der Stab, dass der Board den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden um ein Jahr auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verschiebt.

Der Stab bat den Board, dieses Papier zu erörtern, da ein Entwurf erforderlich sein wird.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu verschieben, und als Teil des Konsultationsprozesses hatte der Stab folgende Fragen an den Board:

  1. Stellungnahmefrist — Stimmt der Board der Empfehlung des Stabs zu, eine Stellungnahmefrist von 30 Tagen für den Entwurf einzuräumen?
  2. Abweichende Meinungen — Beabsichtigt ein Boardmitglied, der Veröffentlichung des Entwurfs zu widersprechen?
  3. Erlaubnis den Abstimmungsprozess einzuleiten — Ist der Board davon überzeugt, dass er die einschlägigen Vorschriften des Konsultationsprozesses erfüllt hat und dass er ausreichend Konsultationen und Analysen durchgeführt hat, um mit dem Abstimmungsprozess für den Entwurf zu beginnen?

Entscheidungen des Boards

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs einstimmig zu.

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