Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

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Agendapapier 20

Hintergrund

Im August 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2019/6 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, in welchem Änderungen an IAS 1 und dem IFRS-Leitliniendokument 2 vorgeschlagen wurden. Der Stab präsentierte dem Board im Rahmen der IASB-Sitzung im Februar 2020 eine Zusammenfassung der Ergebnisse der erhaltenen Stellungnahmen und schlug in der Sitzung im Mai 2020 die nächsten Schritte vor. Im Juli 2020 erteilte der Board dem Stab die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten.

Der Zweck dieses Agendapapiers ist es, zwei Fragen, die von Boardmitgliedern im Rahmen des Abstimmungsprozesses aufgeworfen wurden, zu diskutieren. Diese sind:

  1. ob Übergangsvorschriften oder ein Zeitpunkt des Inkrafttretens im IFRS-Leitliniendokument 2 eingeführt werden sollen; und
  2. ob der Board mit einer vorgeschlagenen Überarbeitung von IAS 1.117B einverstanden ist.

Analyse des Stabs

In Bezug auf die Einführung von Übergangsvorschriften oder eines Zeitpunkts des Inkrafttretens empfiehlt der Mitarbeiter dies aus einer Reihe von Gründen nicht. Dazu gehört die Tatsache, dass dies kein konsistenter Ansatz zu früheren Änderungen an IFRS-Leitliniendokument 2 wäre und dass es unnötig wäre, da die Leitlinien nicht angewendet werden könnten, bis die Änderungen an IAS 1 zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Kraft treten.

Der Stab empfahl, die Formulierung in IAS 1.117B zu ändern, um den Hinweis, dass eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode wesentlich ist, "wenn die Abschlussadressaten des Unternehmens sie benötigen würden", zu entfernen. Der Grund hierfür ist, dass die vorgeschlagene Formulierung die unbeabsichtigte Folge hatte, eine alternative Definition von "wesentlich" zu liefern.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass der Board keine Übergangsvorschriften oder ein Datum des Inkrafttretens in die Änderungen an IFRS-Leitliniendokument 2 aufnimmt.

Des Weiteren empfahl der Stab in IAS 1.117B festzulegen, dass Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden voraussichtlich die Definition von wesentlich erfüllen, wenn sie zum Verständnis anderer wesentlicher Informationen im Abschluss erforderlich sind.

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Es gab nur begrenzte Diskussion in Bezug auf die erste Empfehlung. Die stellvertretende Vorsitzende verstand jedoch nicht, warum der Stab vorschlug, dass das Leitliniendokument dem Leser keinen Hinweis darauf geben sollte, welche Version er gerade liest. Der Stab bestätigte, dass es im Leitliniendokument keinen Hinweis darauf geben würde, wann es überarbeitet oder veröffentlicht wurde. Einige andere Mitglieder waren ebenfalls der Meinung, dass es einen Hinweis darauf geben sollte, welche Version jemand gerade liest. Es wird einige Hinweise auf die Änderungen in der Grundlage für Schlussfolgerungen geben.

Die Empfehlung des Stabs wurde von 7 der 13 Boardmitglieder unterstützt.

Nur ein Mitglied äußerte sich zu der zweiten Empfehlung, die von allen Boardmitgliedern unterstützt wurde.

 

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