Umfassende Überprüfung des IFRS für KMU

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Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung

Agendapapier 30

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat im Januar 2020 eine Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RFI) Umfassende Überprüfung der IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mit einer Kommentierungsfrist von 270 Tagen herausgegeben.

Das Agendapapier bietet eine Zusammenfassung der im Rahmen der Kommentierungsfrist erhaltenen Stellungnahmen zu der herausgegebenen Bitte um Übermittlung von Informationen.

Der IASB hat 66 Stellungnahmen, hauptsächlich von Rechnungslegungsgremien und standardsetzenden Organisationen, erhalten.

Grundsätzlich sprachen sich die Interessengruppen dafür aus, dass sich die IFRS für KMU an den vollen IFRS orientieren sollen. Die Nutzer von KMU-Abschlüssen haben im Allgemeinen einen neutralen Standpunkt zur Angleichung an die vollständigen IFRS. Viele Interesssengruppen empfahlen dem Board allerdings, Folgendes in Betracht zu ziehen:

  • die Einbeziehung von "Kosten und Nutzen" in die Angleichungsgrundsätze bei der Entscheidung, ob und wie der IFRS für KMU an neue IFRS, Änderungen an IFRS und IFRIC-Interpretationen angeglichen werden soll;
  • und Vereinfachungen der Anforderungen in den vollständigen IFRS, einschließlich einer Verringerung der Anzahl von Angaben und einer vereinfachten Sprache, ohne die getreue Darstellung von Informationen in Abschlüssen, die unter Anwendung des IFRS für KMU erstellt werden, zu beeinträchtigen.

Das Agendapapier enthält auch Rückmeldungen zu den in der RFI gestellten spezifischen Fragen.

Der Stab empfahl dem Board, die SME Implementation Group (SMEIG) zu bitten, eine umfassende Zusammenfassung der Rückmeldung zur RFI zu diskutieren und eine Reihe von Empfehlungen für den Board über die nächsten Schritte der zweiten umfassenden Überprüfung der IFRS für KMU zu entwickeln.

Wenn der Board der Empfehlung des Stabs zustimmt, plant der Stab, eine umfassende Zusammenfassung der Rückmeldungen zur RFI auf der nächsten Sitzung der SMEIG im Februar 2021 vorzulegen.

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Die Boardmitglieder fragten, was die "stabile Plattform" auf Seite 18 des Agendapapiers bedeute: ob sie sich auf die Angemessenheit des Rahmens beziehe, an dem sich der IFRS für KMU orientiere, oder ob sie sich auf die stabile Häufigkeit der Änderung beziehe. Der Stab erklärte, dass sich die stabile Plattform auf die Häufigkeit der Änderung bezieht.

Die Boardmitglieder erkundigten sich nach den "gemischten Ansichten" über die Beibehaltung der drei Kategorien gemeinsamer Vereinbarungen und die Angleichung der Definition der gemeinsamen Kontrolle auf Seite 24 des Tagesordnungspapiers. Der Stab erklärte, dass die gemischten Meinungen damit zusammenhängen, wie die Fragen für die Bitte um Informationsübermittlung formuliert wurden. Die meisten Interessengruppen unterstützen die Angleichung ohne allzu viele Kommentare. Allerdings gibt es unterschiedliche Kommentare und Ansichten für die drei Kategorien der gemeinsamen Vereinbarungen. Der Stab erwähnte, dass er eine detailliertere Analyse der eingegangenen Stellungnahmen durchführen wird.

Die Boardmitglieder legten nahe, dass der Stab den Board um Rückmeldungen auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen der Interessengruppen und nicht auf der Grundlage seiner persönlichen Ansichten bitten sollte.

Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken, ob die Antworten ausreichend sind, um Empfehlungen auszusprechen. Zum Beispiel wurde die Mehrheit der Stellungnahmen von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Standardisierungsgremien eingereicht, nur 6 von insgesamt 66 Stellungnahmen wurden von Erstellern eingereicht.

Der Stab erklärte, dass die wenigen Antworten der Ersteller auf die Strukturen der KMUs zurückzuführen sind, da sie kein etabliertes internes System haben, das es ihnen ermöglicht, mit Stellungnahmen zu reagieren. Sie verlassen sich auf ihre Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Verbände, um die Rückmeldungen zu kommunizieren.

Boardmitglieder erwähnten, dass der IFRS für KMU in einigen Rechtskreisen weit verbreitet ist. In diesen Rechtskreisen arbeiten 95 % der Ersteller von KMU-Abschlüssen mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Verbänden zusammen, um dStellungnahmen abzugeben. In einigen Rechtskreisen erstellen die Wirtschaftsprüfer sogar die Abschlüsse der KMU. Es besteht da ein größeres Problem, da es den KMU an Infrastruktur fehlt, um Rückmeldungen zu übermitteln.

Einige Boardmitglieder erwähnten, dass die Umfrage und das Interview mit den Adressaten hilfreich waren, um Informationen zu erhalten, obwohl weniger Stellungnahmen von den Adressaten eingegangen sind.

Die Boardmitglieder regten an, eventuell Kosten und Nutzen als zusätzliches Angleichungsprinzip hinzuzufügen, angesichts der vielen Kommentare der Interessengruppen zu Kosten und Nutzen.

Einige Boardmitglieder schlugen vor, dass der Stab eine eingehende Analyse der Stellungnahmen der Interessengruppen vornimmt. Für die SMEIG wird es gut sein, Empfehlungen mit Blick auf die Bedürfnisse der Adressaten zu erhalten. Es sollte jedoch nicht jede einzelne Empfehlung nur mit Kosten und Nutzen begründet werden. Die Boardmitglieder würden gerne sehen, wie der Stab die Entscheidung für die Empfehlungen trifft. Die Argumentation und Analyse dahinter ist der Schlüssel zu den Empfehlungen.

Die Boardmitglieder sind erfreut über die allgemeinen Rückmeldungen, und der von ihnen identifizierte Schwerpunktbereich scheint richtig zu sein. Insgesamt gibt es einige sehr positive Botschaften. Der Boardmitglieder erwähnten jedoch auch einige Vorbehalte. Zum Beispiel in Bezug auf Kosten und Nutzen und Vereinfachungen. Der Board muss die Details kennen und wissen, ob es bestimmte Fragen und Probleme gibt, die dem Board aufgezeigt werden sollten.

Einige Boardmitglieder wiesen auch darauf hin, dass einige der Rückmeldungen der Interessengruppen für den Board aus der Perspektive der Standardsetzung möglicherweise nicht akzeptabel sind. Zum Beispiel gibt es bei Finanzgarantien möglicherweise keinen Spielraum für Vereinfachungen. Einige der Empfehlungen müssen klarer formuliert werden, welche Vereinfachungen vorgeschlagen werden und warum sie in Betracht gezogen werden sollten. In anderen Bereichen ist die Vereinfachung für die Adressaten möglicherweise nicht sinnvoll. Der Stab muss klare Ziele und Fragen für die SMEIG haben, wenn er die Empfehlungen entwickelt.

Der Stab muss deutlich machen, wie er zu den Empfehlungen kommt. Zum Beispiel, wie er die Informationen verarbeitet und was er zu den Informationen hinzufügt.

Der Stab muss sich auch darüber im Klaren sein, ob und wann er Angleichung empfiehlt. Es ist nützlich, konkrete Beispiele zu haben, da es schwierig ist, aus den allgemeinen Empfehlungen Schlüsse zu ziehen.

Insgesamt sprachen sich die Boardmitglieder für die Empfehlung des Stabs aus, die SMEIG um Folgendes zu bitten:

  • eine umfassende Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung zu diskutieren; und
  • eine Reihe von Empfehlungen für den Board über die nächsten Schritte bei der zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU zu entwickeln.

Bei der Abstimmung stimmten alle Boardmitglieder für die Empfehlung des Stabs.

 

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