Standardpflege und einheitliche Anwendung

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Finanzierungsvereinbarungen für die Lieferkette — Reverse Factoring — Finalisierung der Agendaentscheidung

Agendapapier 12

Auf seiner Sitzung im Dezember 2020 beschloss das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) als Reaktion auf eine Einreichung über die bestehenden Darstellung- und Angabevorschriften, die für Reverse-Factoring-Vereinbarungen gelten, kein Standardsetzungsprojekt in den Arbeitsplan aufzunehmen. Das Committee entschied stattdessen, eine Agendaentscheidung zu veröffentlichen, die zusätzliches Material enthalten würde, das erklärt, wie die Prinzipien und Anforderungen der IFRS auf Reverse-Factoring-Vereinbarungen anzuwenden sind.

Zweck dieser Sitzung war es, die IASB-Mitglieder zu fragen, ob sie gemäß Absatz 8.7 des Handbuchs für den Konsultationsprozess (Due Process Handbook) der IFRS-Stiftung Einwände gegen die Agendaentscheidung haben.

Zusätzlich zur Veröffentlichung einer Agendaentscheidung diskutierten die Mitglieder des Committees im Juni 2020 auch ein mögliches eng umrissenes Standardsetzungsprojekt in Bezug auf Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette und legten ihre Ansichten dazu dar. Insbesondere erörterte das Committee, ob zusätzliche, spezifischere Angabevorschriften in Betracht gezogen werden sollten, um den Informationsbedarf der Anleger im Zusammenhang mit diesen Vereinbarungen zu decken. Die Befragten, die zu der Veröffentlichung der vorläufigen Agendaentscheidung Stellung genommen haben, äußerten sich zu einer möglichen Standardsetzung in Bezug auf Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette. Der Stab hat außerdem Rückmeldungen bei Einbindungsveranstaltungen erhalten, die mit Investoren und anderen Interessengruppen Anfang 2020 abgehalten wurden.

Der Stab plant all diese Beiträge und Rückmeldungen dem Board zur Erwägung im Rahmen der künftigen Sitzungen vorzulegen.

Erörterung durch den Board

Kein Boardmitglied erhob Einwände gegen den Agendaentscheidung.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass es ein Wesentlichkeitsproblem gibt, da Untersuchungen zeigen, dass etwa 50 % der Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen für die Lieferkette nutzen, während nur 5 % diese Vereinbarungen offenlegen. Ein anderes Boardmitglied sagte, dass die Frage der Lieferkettenfinanzierung ein breiteres Problem mit der Kapitalflussrechnung aufzeigt, da es ähnliche Transaktionen gibt, die ebenfalls nicht in der Kapitalflussrechnung ausgewiesen werden.

 

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