Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind

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Einleitung

Agendapapier 31

Hintergrund

Ziel des Projekts ist es, einen IFRS zu entwickeln, der es Tochterunternehmen, die kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind, ermöglicht, IFRS anzuwenden, jedoch mit reduzierten Angabepflichten.

In seiner Sitzung im November 2020 beschloss der Board vorläufig, dass das Konsultationsdokument, sofern er einen IFRS zu reduzierten Angaben vorschlagen sollte, die Angabepflichten in Bezug auf die ab dem 1. Januar 2021 veröffentlichten IFRS enthalten sollte.

In der Sitzung im Dezember 2020 hat der Board weiterhin Fragen erörtert, die sich aus der Analyse der Anpassungen an die reduzierten Angabepflichten durch den Stab und der Überprüfung durch die Boardmitglieder ergeben haben. Die Tagesordnungspunkte für diese Sitzung waren wie folgt:

IFRS 17 Versicherungsverträge

Agendapapier 31A

Im Rahmen dieses Agendapapiers wird die Frage erörtert, ob im Falle der Entscheidung des Boards, einen IFRS zu reduzierten Angabepflichten vorzuschlagen, dieser auch Angabepflichten für Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 17 enthalten sollte. 

Der Board hat vorläufig entschieden, dass die Angabepflichten des IFRS für KMU der Ausgangspunkt für die Angabepflichten des potentiellen Standards zu reduzierten Angabepflichten sein wird. Der IFRS für KMU enthält jedoch keine spezifischen Vorschriften für Versicherungsverträge und somit auch keine Angabepflichten für Versicherungsverträge.

Frage des Stabs

Der Stab fragte den Board, ob das Konsultationsdokument, falls der Board beschließt, einen IFRS zu reduzierten Angabepflichten vorzuschlagen, auch Angabepflichten für IFRS 17 beinhalten sollte.

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Der Board hat erkannt, dass aufgrund der Komplexität von IFRS 17 Fachwissen erforderlich ist, um zu ermitteln, welche Abschnitte aufgenommen werden sollen. Sollte der Board beschließen, einen Standard zu eingeschränkten Angaben vorzuschlagen, sollten Konsultationen mit Erstellern und Anwendern durchgeführt werden, um zu ermitteln, welche Arten von Unternehmen davon profitieren werden.

Die Empfehlung des Stabs wurde von 12 der 13 Boardmitglieder unterstützt.

Übergang auf den IFRS zu reduzierten Angabepflichten

Agendapapier 31B

In diesem Papier wird erörtert, wie ein Tochterunternehmen den Übergang zu einem möglichen IFRS-zu reduzierten Angabepflichten gestalten würde. Es werden drei Punkte angesprochen:

  • a) Erstmalige Anwendung des IFRS zu reduzierten Angabepflichten;
  • b) könnte der IFRS zu reduzierten Angabepflichten mehr als einmal „erstmalig“ angewendet werden; und
  • c) ob die erstmalige Anwendung des IFRS zu reduzierten Angabepflichten ein Wahlrecht darstellt.

Empfehlungen des Stabs

  • Der Stab sieht für den Fall, dass der Board einen IFRS zu reduzierten Angabepflichten vorschlägt, keine Notwendigkeit einer Änderung an IFRS 1 oder der Entwicklung von Übergangsvorschriften in dem IFRS zu reduzierten Angabepflichten.
  • Der Stab empfahl, dass in dem Jahr, in dem ein Tochterunternehmen den IFRS zu reduzierten Angabepflichten nicht mehr anwendet und die vollen IFRS anwendet, Vergleichszahlen für die Angaben erforderlich sind, die es in seinem Vorjahresabschluss nicht gemacht hat.
  • Des Weiteren empfahl der Stab, dass der IFRS zu reduzierten Angaben von einem Berichtsunternehmen mehr als einmal "erstmalig" angewendet werden kann.
  • Abschließend empfahl der Stab, dass im Rahmen des IFRS zu reduzierten Angabepflichten deutlich darauf hingewiesen sollte, dass es sich bei dem Standard um ein Wahlrecht handelt und ein Unternehmen seine Entscheidung zur Anwendung dieses Standards rückgängig machen kann.

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Der Stab stellte klar, dass die Empfehlungen dazu dienen, die Anwendung der Übergangsvorschriften zu klären, wenn ein Unternehmen beschließt, den Standard zu eingeschränkten Angaben zu übernehmen. Der Board möchte außerdem klarstellen, dass ein Unternehmen, das sich für die Anwendung der Standards zu eingeschränkten Angaben entscheidet und anschließend beschließt, die vollen IFRS wieder anzuwenden, nicht als Erstanwender gilt.

Die Empfehlung des Stabs wurde von 12 der 13 Boardmitglieder unterstützt.

Anwendungskreis des IFRS zu reduzierten Angabepflichten

Agendapapier 31C

Dieses Agendapapier untersucht den Anwendungskreis eines möglichen IFRS zu reduzierten Angabepflichten und ob der Anwendungskreis für Tochterunternehmen, die KMU sind, beibehalten oder auf eine breitere Gruppe von Unternehmen ausgeweitet werden sollte, und wenn ja, auf welche Unternehmen.

Erörterung durch den Board

Der Board hat die in dem Papier angesprochenen Fragen diskutiert und klargestellt, dass der Zweck des IFRS zu reduzierten Angabepflichten nicht darin besteht, ein drittes Regime zu schaffen, sondern einen Standard zu entwickeln, der den Bedürfnissen von Unternehmen gerecht wird, die KMU sind und nach IFRS bilanzieren.

 

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