Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Date recorded:

Überblick über die Sitzung

Agendapapier 23

In dieser Sitzung hat der Board erörtert, welche Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angegeben werden sollten. Außerdem war die Frage, was für ein Dokument als nächster Konsultationsschritt veröffentlicht werden soll.

Angaben

Agendapapier 23A

Bei früheren Sitzungen traf der Board die folgenden vorläufigen Entscheidungen:

  • a) Ein Zeitwertansatz würde auf Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angewendet, die nicht beherrschende Anteilseigner des empfangenden Unternehmens betreffen, vorbehaltlich einer Ausnahme und einer Befreiung für Unternehmen in Privatbesitz. Der Zeitwertansatz wäre die in IFRS 3 beschriebene Erwerbsmethode. Um ein Merkmal zu adressieren, das bei Transaktionen im Anwendungsbereich von IFRS 3 nicht vorhanden ist, würde diese Methode durch die Vorschrift ergänzt werden, dass ein eventuelles überschüssiges identifizierbares Nettovermögen, das erworben wurde, als Erhöhung des Eigenkapitals (Einlage) des empfangenden Unternehmens und nicht als Gewinn aus einem vorteilhaften Erwerb in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen ist.
  • b) Ein Vorgängeransatz würde auf alle anderen Transaktionen im Rahmen des Projekts angewendet werden, einschließlich der Transaktionen, die Kreditgeber und andere Gläubiger des empfangenden Unternehmens und potenzielle Eigenkapitalgeber betreffen.

In diesem Papier wird erörtert, welche Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle angegeben werden sollten. Dieses Thema schließt die Erörterungen des Boards über die Berichterstattung über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle ab, falls der Board beschließen sollte, ein Diskussionspapier für dieses Projekt zu veröffentlichen - siehe Agendapapier 23B unten. Der Stab hat den Board um Entscheidungen über seine Empfehlungen gebeten, die in das entsprechende Konsultationspapier für das Projekt aufgenommen werden sollen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab sprach folgende Empfehlungen aus:

  • a) wenn der Zeitwertansatz (Erwerbsmethode) verwendet wird:
    • i. Der Board wendet alle Angabevorschriften in IFRS 3 und alle Angabevorschläge im Rahmen des Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten an; und
    • ii. der Board verlangt keine zusätzlichen Angaben über den Transaktionspreis, die über die von den IFRS geforderten und im Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten vorgeschlagenen Angaben hinausgehen;
  • b) wenn der Vorgängeransatz verwendet wird:
    • i. der Board wendet besondere Angabevorschriften in IFRS 3 und besondere Angabevorschläge im Rahmen des Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten an;
    • ii. der Board schreibt Unternehmen vor, die Höhe der im Eigenkapital ausgewiesenen Differenz zwischen der gezahlten Gegenleistung und den Buchwerten der erhaltenen Vermögenswerte und Schulden sowie den Bestandteil des Eigenkapitals, in dem diese Differenz ausgewiesen wird, anzugeben; und
    • iii. der Board verlangt keine zusätzlichen Angaben in Bezug auf Informationen vor dem Zusammenschluss oder den Transaktionspreis zusätzlich zu den von den IFRS geforderten Angaben, wie sie durch die vorläufigen Entscheidungen des Board im Rahmen des Projekts zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten modifiziert wurden.

Erörterung durch den Board

Zeitwertansatz (Erwerbsmethode)

Die Mehrheit der Boardmitglieder stimmte den Vorschlägen des Stabs in Bezug auf die Vorschrift der Angaben nach IFRS 3 für Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle zu, da die gleichen Informationen für Adressaten, die keine Kontrolle ausüben, wie für Adressaten bei Übernahmen durch Dritte nützlich wären. Ein Boardmitglied merkte an, dass die Angaben zu Synergien beibehalten werden sollten, da insbesondere Steuersynergien relevante Informationen bei einer Transaktion im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses unter gemeinsamer Kontrolle sein können.

Die Mehrheit der Boardmitglieder stimmte dem Vorschlag des Stabs zu, keine zusätzlichen Angaben in Bezug auf den Transaktionspreis zu verlangen.

Einige Boardmitglieder äußerten die Ansicht, dass für eine Transaktion im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses unter gemeinsamer Kontrolle zusätzliche Angaben über die Governance einer Transaktion, wie z.B. Genehmigungsverfahren oder Überprüfungen, wie in Absatz 40(c) des Agendapapiers enthalten sind, geleistet werden sollten. Darüber hinaus wurde die Frage aufgeworfen, ob Angaben über die Art der nahe stehenden Unternehmen und Personen in IAS 24 statt in IFRS 3 oder in einen neuen Standard über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle aufgenommen werden sollten.

Vorgängeransatz

Einige Boardmitglieder vertraten die Ansicht, dass die Bedürfnisse der Kreditgeber, im Gegensatz zu denen der Aktionäre, mehr auf den Cashflow als auf die Übertragung von Werten ausgerichtet sind, um sicherzustellen, dass genügend Barmittel zur Erfüllung der Verbindlichkeiten des Unternehmens vorhanden sind. Daher sei die vollständige Liste der vom Stab empfohlenen Angaben zu lang und nicht verhältnismäßig im Hinblick auf die Bedürfnisse der Adressaten. Es wurde vorgeschlagen, dass die Angaben zum Marktwert von Sachwerten, zum steuerlich nicht abzugsfähigen Geschäfts- oder Firmenwert und zum Pro-forma-Gewinn oder -Verlust in den Fällen, in denen der Vorgängeransatz angewendet werden soll, nicht erforderlich sind.

Ein Boardmitglied schlug vor, zu prüfen, ob irgendwelche Angaben in einen konsolidierten Abschluss für eine Gruppe aufgenommen werden sollten, bei der es einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle gegeben hat.

Ein anderes Boardmitglied merkte an, dass der Abschluss des empfangenden Unternehmens in der Lage sein muss, für sich allein zu stehen und über ausreichende Informationen zu verfügen, damit die Adressaten die Auswirkungen der Transaktion verstehen können, auch wenn diese Adressaten keine Anteilseigner sind.

Entscheidungen des Boards

Der Vorsitzende war bei der Sitzung nicht anwesend, so dass jede Abstimmung 13 Boardmitglieder umfasste.

11 Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs, alle Angabevorschriften in IFRS 3 und alle Vorschläge zur Angabe im Projekt zu Geschäfts- und Firmenwert und Wertminderung für die Zeitwertmethode anzuwenden.

13 Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs, keine zusätzlichen Informationen für die Zeitwertmethode anzugeben, vorbehaltlich der Einschränkung, dass spezifische Angaben, wie in Textziffer 40(c) des Papiers über die Genehmigungen von Transaktionen dargelegt, berücksichtigt werden.

9 Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs in Bezug auf die Angaben für den Vorgängeransatz vorbehaltlich der Streichung bestimmter vorgeschlagener Angaben in den Textziffern 46(e), (g) und (l) des Papiers.

10 Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs, den Betrag der im Eigenkapital ausgewiesenen Differenz zwischen der gezahlten Gegenleistung und den Buchwerten der erhaltenen Vermögenswerte und Schulden anzugeben.

11 Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs, über die von den IFRS geforderten Angaben hinaus keine zusätzlichen Angaben in Bezug auf Informationen vor dem Zusammenschluss oder den Transaktionspreis vorzuschreiben.

Nächster Konsultationsschritt

Agendapapier 23B

Der Zweck des Papiers besteht darin, zu erörtern, welche Art von Konsultationsdokument für das Projekt veröffentlicht werden soll, welche Frist der Board für Stellungnahmen zu diesem Dokument einrichten möchte und ob der Board dem Stab die Erlaubnis erteilt, mit dem Konsultationsprozess für dieses Dokument zu beginnen.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl, dass das nächste Konsultationsdokument ein Diskussionspapier sein sollte. Er fragte, ob der Board mit den in dem Papier dargelegten Schritten des Konsultationsprozesses einverstanden ist und ob er die Erlaubnis des Board hat, den Konsultationsprozess in Bezug auf das Diskussionspapier zu beginnen.

Entscheidungen des Boards

Der Vorsitzende war bei der Sitzung nicht anwesend, so dass jede Abstimmung 13 Boardmitglieder umfasste.

13 Boardmitglieder stimmten dafür, dass das nächste Konsultationsdokument ein Diskussionspapier ist.

13 Boardmitglieder stimmten dafür, dass sie davon überzeugt sind, dass die erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses ordnungsgemäß eingehalten wurden.

13 Boardmitglieder stimmten dafür, die Erlaubnis zur Einleitung des Abstimmungsprozesses zu erteilen.

Über die Stellungnahmefrist wurde nicht abgestimmt - diese wird näher am Zeitpunkt der Veröffentlichung des Diskussionspapiers festgelegt werden.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.