Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene

Date recorded:

Überblick über die Sitzung

Agendapapier 11

In dieser Sitzung wurde der Board gebeten, Entscheidungen darüber zu treffen, ob er seine früheren vorläufigen Entscheidungen in Bezug auf Informationen über die Treiber von Änderungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ändern will, und über die bisher aus dem Prozess der Prüfung der vorläufigen Leitlinien für den Board gezogenen Lehren nachzudenken, wenn er in Zukunft die Angabeabschnitte der IFRS entwickelt und formuliert.

Treiber von Änderungen in der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Agenda Paper 11A

Dieses Papier stellt den Hintergrund des Projekts dar und fasst die Analyse und die Empfehlungen des Stabs in Bezug auf die Frage zusammen, ob der Board seine früheren vorläufigen Entscheidungen in Bezug auf Informationen über die Treiber für Änderungen in der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ändern sollte.

Analyse des Stabs

Die Analyse des Stabs hebt die Vorteile der Beibehaltung einer Überleitungsvorschrift in IFRS 13 hervor und die Gründe, warum die Vermeidung des Verweises auf bestimmte Ebenen der Fair-Value-Hierarchie für Unternehmen hilfreich sein wird. Der Stab betont jedoch, dass der Board klarstellen sollte, dass die Zielsetzung nicht alle Einflussfaktoren für Änderungen bei allen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst, sondern eher die wesentlichen, deren Bewertung mit einer Ermessensentscheidung oder Unsicherheit behaftet ist.

Der Stab analysiert auch die Verwendung des Begriffs 'bedeutend' in seiner Empfehlung im Vergleich zur Verwendung des Begriffs in IAS 1 (insbesondere im Hinblick auf das laufende Projekt über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, um die Verwendung des Begriffs 'bedeutend' durch 'wesentlich' zu ersetzen) und anderen IFRS und stellte fest, dass es für den Board angemessen ist, diesen Begriff in Bezug auf eine Gruppe von Posten zu verwenden.

Darüber hinaus hat der Stab in dem Papier das vorläufige Angabeziel und die Informationen zur Erreichung dieses Ziels angegeben, falls der Board mit der Empfehlung des Stabs einverstanden ist.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass der Board Folgendes tut:

  • (a) Verweis auf wesentliche Treiber von Änderungen in der Zielsetzung, die von einem Unternehmen die Angabe von Informationen verlangt, die es den Adressaten ermöglichen, die Treiber von Änderungen in der Bemessung des beizulegenden Zeitwertes während der Berichtsperiode zu verstehen;
  • (b) zur Erreichung dieses Ziels von einem Unternehmen die Angabe einer Überleitungsrechnung vom Anfangs- zum Endsaldo der wiederkehrenden Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie kategorisiert sind, zu verlangen; und
  • (c) Identifizierung einer zusätzlichen Information, die zwar nicht verpflichtend ist, aber es einem Unternehmen ermöglichen kann, das Angabeziel in (a) zu erreichen. Dieser Punkt ist eine Erläuterung der wesentlichen Treiber für etwaige Änderungen bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die nicht in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft sind.

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Ein Boardmitglied merkte an, dass derzeit das Wort 'wesentlich' verwendet wird, um die Treiber von Änderungen zu beschreiben, während in der Sitzung vom Januar zu IAS 19 das Wort 'Haupt-' verwendet wurde, und wies darauf hin, dass der Wortlaut konsistent sein sollte, wobei dieses Boardmitglied die Verwendung von 'Haupt-' bevorzugen würde. Die Boardmitglieder hielten auch fest, dass klargestellt werden sollte, dass sich der Vorschlag zur Angabe von nicht verpflichtenden, aber empfohlenen zusätzlichen Informationen auf Posten in der Grauzone zwischen Stufe 2 und Stufe 3 bezieht, und nicht auf Posten der Stufe 1.

Ein weiteres Boardmitglied wies darauf hin, dass es nicht möglich sei, die Veränderungen im beizulegenden Zeitwert im Zusammenhang mit den Wechselkursdifferenzen zu trennen, insbesondere bei Unternehmen ohne ausländische Geschäftstätigkeit. Die stellvertretende Vorsitzende wies darauf hin, dass nicht beabsichtigt ist, diese Trennung zu verlangen, sondern dass es sich vielmehr um ein Beispiel für eine Erklärung handelt, die zur Erreichung des Angabeziels nützlich sein könnte. Der Stab stellte klar, dass die Angabe dieser Posten vorgeschrieben ist, wenn sie wesentlich sind. Das Boardmitglied bat auch um Klärung, welche Posten als Triebkräfte für Veränderungen angesehen werden, wobei der Stab antwortete, dass dies die Treiber von Änderungen vom Anfang bis zum Ende der Finanzperiode seien.

Ein anderes Boardmitglied merkte an, dass es unklar sei, was die Angabevorschrift in Bezug auf die Treiber von Änderungen sei. Die stellvertretende Vorsitzende wies darauf hin, dass die Anleger daran interessiert seien, zu verstehen, ob die Änderung sich auf neue Posten bezieht, die als Stufe 3 klassifiziert sind, oder auf den Wert bestehender Posten der Stufe 3, der während der Periode schwankt. Die Boardmitglieder merkten auch an, dass eine Klärung dieses Punktes erforderlich sei, um unterschiedliche Interpretationen zu vermeiden, wobei der Stab anmerkte, dass dies geschehen werde.

13 Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs (vorbehaltlich der Ausarbeitung von Vorschlägen und eines einheitlichen Wortlauts zur Beschreibung der Treiber von Änderungen), wobei ein Boardmitglied nicht anwesend war.

Lehren aus der Prüfung der bis jetzt entwickelten Leitlinien

Agendapapier 11B

In diesem Papier fasst der Stab den Hintergrund des Projekts und die bisherigen Erfahrungen aus der Prüfung der vorläufigen Leitlinien für den Board zusammen. Er erwägt auch, ob und wie die vorläufigen Leitlinien im Lichte dieser Erkenntnisse aktualisiert werden sollten.

Analyse des Stabs

Die Analyse des Stabs umfasst die Lehren, die aus der Prüfung der einzelnen Abschnitte der vorläufigen Leitlinien gezogen wurden:

  • (a) Verwendung von Angabezielen
  • (b) Entwicklung des Inhalts der Angabeabschnitte der IFRS, was Folgendes umfasst:
    • i. Zusammenarbeit mit dem IFRS-Taxonomie-Team
    • ii. Implementierung eines speziellen Einbindungsprogramms mit den Hauptadressaten von Jahresabschlüssen
    • iii. Durchführung von Einbindungsaktivitäten mit anderen Adressatengruppen
  • (c) Formulierung der Angabeabschnitte der IFRS, was Folgendes umfasst:
    • i. der Gebrauch von Sprache
    • ii. Nutzung von Vorschriften und Leitlinien über die IFRS und andere IFRS-Publikationen hinweg
    • iii. weitere Erwägungen darüber, was die vorläufigen Leitlinien über die Platzierung und Präsentation von hochrangigen, allumfassenden Angabezielen erfordern

Der Stab hält auch fest, dass der nächste Schritt des Projekts darin bestehen wird, einen Entwurf herauszugeben, zu dem die Adressatengruppen Stellung nehmen können.

Empfehlungen des Stabs

Im Lichte der aus der bisherigen Prüfung gezogenen Lehren empfahl der Stab dem Board, seine vorläufigen Leitlinien zu aktualisieren, so dass Folgendes gilt:

  • a) Die präskriptive "Soll"-Sprache wird verwendet, um eine bestimmte Information zu artikulieren, die immer wesentlich ist, um ein bestimmtes Angabeziel zu erfüllen. Andernfalls wird die weniger präskriptive Sprache "obwohl nicht zwingend erforderlich, kann das Folgende ein Unternehmen in die Lage versetzen, dieses Ziel zu erreichen ..." verwendet.
  • b) Hochrangige, allumfassende Angabeziele werden zu Beginn des relevanten Angabeabschnitts in einem IFRS aufgeführt.

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass die Schlüsselparameter, die bei der Feldarbeit zu berücksichtigen sind, die Klarheit, Überprüfbarkeit und Durchsetzbarkeit der Vorschriften sind.

Ein anderes Boardmitglied meinte, dass eine große Verbesserung in diesem Projekt das Abrücken von den Vorschriften in Form eines allgemeinen Ziels, ergänzt durch eine Liste detaillierter Vorschriften, gewesen sei, warnte jedoch davor, dass die Platzierung des übergreifenden Ziels am Anfang des Angabenabschnitts zu einem falschen Verständnis seiner Rolle und seiner Vorschriften führen könnte.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass möglicherweise weitere Tests mit breiteren Adressatengruppen, einschließlich Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfern und einigen Unternehmen (z.B. großen Finanzinstituten), durchgeführt werden müssen, bevor der Stab und der Board die Lehren daraus ziehen können. Der Stab meinte, dass dies zwar ein fairer Punkt sei, dass aber der richtige Zeitpunkt für die Diskussion mit anderen Adressatengruppen der Zeitpunkt sei, an dem ein tatsächlicher Satz von ausformulierter vorgeschlagener Änderungen vorliegt, um aussagekräftige und nicht nur hypothetische Rückmeldungen zu erhalten.

Ein anderes Boardmitglied fügte hinzu, dass eine klare Erwartung an das, was ein Unternehmen berücksichtigen sollte, wenn die Formulierung "obwohl nicht obligatorisch" verwendet wird, aufgenommen werden sollte, und dass Rückmeldungen von Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden über die Prüfbarkeit und Durchsetzbarkeit der Verwendung dieser Formulierung in der Praxis berücksichtigt werden sollten.

Ein anderes Boardmitglied merkte an, dass der Entwurf der Leitlinien veröffentlicht und Personen, die darauf zugreifen möchten, zur Verfügung gestellt werden sollte.

Ein anderes Boardmitglied äußerte die Sorge, dass die Formulierung der Vorschriften noch verfeinert werden müsse, da man sich nicht vorstellen könne, dass es in Zukunft überhaupt keine Ziele mehr gäbe. Man stimmte mit dem anderen Boardmitglied auch darin überein, dass ein Entwurf der Leitlinien veröffentlicht und somit sichtbarer gemacht werden sollte. Zudem wurde betont, dass ständig daran erinnert werden sollte, dass die Angaben der Wesentlichkeit unterliegen. Hinsichtlich des übergreifenden Gesamtziels zeigte man sich flexibel in Bezug auf den Ort, an dem es präsentiert werden sollte, merkte jedoch an, dass klar zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass der Schwerpunkt auf wesentlichen, einzigartigen Besonderheiten und nicht auf allgemeinen Punkten liegt. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass die Erwartung des Marktes sei, dass es als Ergebnis dieses Projekts weniger Angaben geben würde, was wohl nicht erreicht werden würde, so dass die Erwartungen möglicherweise gesteuert werden müssten.

Der stellvertretende Vorsitzende äußerte Bedenken, den Entwurf der Leitlinien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und wies darauf hin, dass bei der Kommunikation und den Folgen ihrer Verwendung sehr vorsichtig vorgegangen werden müsse. Was die nächsten Schritte betrifft, so wiesen die Mitglieder des Boards darauf hin, dass sie zwar glauben, dass der richtige Ansatz verfolgt wird, dass aber Vorsicht geboten ist, um sicherzustellen, dass es nicht zu einer Überkorrektur komme, indem die Art und Weise, wie die Vorschriften formuliert werden, dramatisch verändert wird. Die Boardmitglieder betonten auch, dass der Stab und der Vorstand sicherstellen sollten, dass der vorgeschlagene Ansatz es den Erstellern ermöglicht, über die von den Adressaten gewünschten Informationen nachzudenken, und dazu führt, dass die Informationen in der Praxis tatsächlich bereitgestellt werden. Da dies bei einem Entwurf schwieriger zu bewerkstelligen ist, sollten alle verfügbaren Instrumente über die normalen Prozesse hinaus eingesetzt werden, einschließlich der Überprüfung der jüngsten Standards und der Diskussion mit den Erstellern, Prüfern und Aufsichtsbehörden über alle Ergebnisse, die nicht ihren Bedürfnissen entsprachen, um sie als Lehre für die aktuelle Formulierung zu nutzen.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass diese Verfahren Zeit benötigen werden, und schlug vor, mit anderen Gremien darüber zu sprechen, wie dies am besten angegangen und mit den Erwartungen umgegangen werden kann. Ein anderes Boardmitglied merkte an, dass der Board aus Gründen der Glaubwürdigkeit und Effektivität mit dem Entwurf und den Feldversuchen fortfahren sollte, und wenn das Ergebnis nicht zufriedenstellend sei, müsse dann eine Entscheidung über die nächsten Schritte des Projekts getroffen werden.

Ein weiteres Boardmitglied bat um Klärung, wie der Entwurf aussehen würde. Der Stab antwortete, dass er wie ein Satz von Änderungen an IFRS 13 und IAS 19 aussehen würde. Die Grundlage für Schlussfolgerungen würde die Leitlinien und alle Erklärungen enthalten, die zeigen, wie der Board zu den Änderungen gekommen ist und warum er die Leitlinien auf diese Weise entwickelt hat. Das Boardmitglied äußerte Bedenken bezüglich der Zusammenführung der beiden Standards und Prozesse in einem Dokument, da dies die Stellungnahme erschweren könnte, und schlug entweder ein getrennt aufgebautes Dokument oder zwei verbundene Dokumente vor.

Das Boardmitglied fragte auch, ob Forschungsergebnisse in das Projekt eingeflossen sind. Ein weiteres Boardmitglied fügte hinzu, dass man die Akademiker aufgefordert habe, sich mit IFRS 9 und IFRS 15 zu befassen, da sie Angabeziele enthalten. Bis jetzt ist noch keine Antwort eingegangen, aber das Forschungsforum in Oxford hat vorläufig Programmsitzungen zu den beiden Standards angesetzt. Einige Boardmitglieder werden erwägen, wie diese Sitzungen genutzt werden können, um Informationen zu den Angabezielen zu extrahieren, und dem Boardmitglied Bericht erstatten.

Ein anderes Boardmitglied merkte an, dass sich die Feldstudien nicht nur auf den Inhalt der Angaben konzentrieren sollten, sondern auch darauf, ob das Projekt tatsächlich zu Verhaltensänderungen führt. Außerdem hob man hervor, dass die Adressaten während der Feldstudien erneut einbezogen werden sollten, um sicherzustellen, dass die Angaben ihren Bedürfnissen entsprechen und dass sie diese verstehen.

11 Boardmitglieder stimmten für die Aktualisierung der Leitlinien, um die aktuellen Arbeiten widerzuspiegeln, wobei ein Boardmitglied nicht anwesend war.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.