IFRS 3-Verweis auf das Rahmenkonzept
Übergang, Zeitpunkt des Inkrafttretens und Einhaltung des Konsultationsprozesses
Im Mai 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2019/3 Verweis auf das Rahmenkonzept (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3), in dem Änderungen an IFRS 3 vorgeschlagen wurden. Die Kommentierungsfrist ist nun abgelaufen.
Eine ausführliche Zusammenfassung der Vorschläge bietet unser IFRS fokussiert-Newsletter zum Entwurf.
In Bezug auf den Übergang schlug der Entwurf vor:
- ein Unternehmen zu verpflichten, die Änderungen prospektiv anzuwenden, d.h. auf Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen das Erwerbsdatum am oder nach dem Beginn der jährlichen Berichtsperiode liegt, in der die Änderungen in Kraft treten;
- einem Unternehmen zu gestatten, die Änderungen früher anzuwenden, wenn das Unternehmen gleichzeitig auch alle Änderungen anwendet, die durch Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards vorgenommen wurden; und
- von einem Unternehmen, das die Änderungen vorzeitig anwendet, nicht die Angabe zu verlangen, dass es dies getan hat.
In allen Stellungnahmen zum Entwurf wurden die Übergangsbestimmungen uneingeschränkt unterstützt, mit Ausnahme einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die mit dem Vorschlag, keine Angabe der vorzeitigen Anwendung zu verlangen, nicht einverstanden war. Der Stab ist jedoch nach wie vor der Ansicht, dass eine vorzeitige Anwendung nicht angegeben werden muss. Der Stab empfiehlt daher, die Übergangsbestimmungen ohne Änderungen gegenüber dem Entwurf zu finalisieren.
Der Stab ist überzeugt, dass alle erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten wurden, und bat um die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einleiten zu dürfen. Er empfiehlt ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2022.
Abstimmung durch den Board
Alle Boardmitglieder stimmten zu, die Vorschläge im Entwurf (wie oben beschrieben) zu bestätigen.
Alle Boardmitglieder stimmten überein, dass die Änderungen keine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme erfordern, dass die Änderungen für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, in Kraft treten sollen und dass alle Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten wurde.
Kein Boardmitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung der Änderungen zu widersprechen.