Tochtergesellschaften, die KMU sind

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Verschiebung des Projekts in das Standardsetzungsprogramm

Agendapapier 31

In dieser Sitzung hat der Stab Hinweise dafür vorgelegt, dass dieses Projekt in das Standardsetzungsprogramm überführt werden sollte.

Der Stab hat drei Möglichkeiten identifiziert, wie das Projekt im Rahmen des Standardsetzungsprogramms weitergeführt werden könnte. Diese sind:

  • jegliche weitere Arbeit an dem Projekt aufschieben, bis die zweite umfassende Überprüfung abgeschlossen ist und der Board Änderungen am IFRS für KMU herausgegeben hat (Möglichkeit X);
  • jegliche weitere Arbeit an dem Projekt aufschieben, bis der Australian Accounting Standards Board (AASB) seinen vereinfachten Angabestandard herausgegeben hat, und dann den Standard als IASB-Entwurf herausgeben (Möglichkeit Y);
  • sobald wie möglich einen Entwurf entwickeln (Möglichkeit Z).

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, das Projekt in das Standardsetzungsprogramm aus dem Forschungsprogramm zu übernehmen (Teil A des Papiers). Er empfahl dem IASB, so bald wie möglich einen Entwurf zu entwickeln (Teil B des Papiers).

Der Stab schlügt außerdem vor, bei der Entwicklung eines Entwurfs mit Kreditgebern, die typischerweise Kredite an nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen vergeben, und mit den Erstellern von Abschlüssen von Tochtergesellschaften Rücksprache zu halten. Dies sei angemessener als eine Beratungsgruppe, die sich aus einer breiten Mitgliedschaft zusammensetzt (Teil C des Papiers).

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Zwei Boardmitglieder waren bei dieser Sitzung nicht anwesend. Daher stimmten nur 12 Mitglieder über jeden Punkt ab.

Alle anwesenden Boardmitglieder stimmten der Empfehlung zu, das Projekt in das Standardsetzungsprogramm aufzunehmen.

Die Boardmitglieder nannten die potenziellen Kosteneinsparungen und das potenzielle Wachstum bei der Anwendung der vollständigen IFRS als Vorteile. Einige Boardmitglieder waren besorgt über die Auswirkungen, die dieses Projekt auf die Überprüfung der IFRS für KMU haben könnte, und über die mögliche Belastung der Adressatengruppen, die sich zu zwei Projekten und nicht zu einem einzigen KMU-bezogenen Projekt äußern müssten. Viele andere Boardmitglieder erklärten jedoch, dass die Anwenderbasis der beiden Standards unterschiedlich ist - die Anwender dieses Standards sind wahrscheinlich größere Unternehmen mit mehreren Tochtergesellschaften, die über etablierte Praktiken verfügen, um Änderungen der Rechnungslegungsstandards zu bewältigen, und nicht die KMU selbst.

Eine weitere Besorgnis betraf die mögliche Fehlanpassung der beiden KMU-bezogenen Standards. Wenn ein neuer IFRS herausgegeben wird, müssten gleichzeitig aktualisierte, reduzierte Angaben erarbeitet werden. Es wurde die Frage gestellt, wie sich dies auf den IFRS für KMU auswirken würde, der nicht laufend aktualisiert wird. In der Diskussion wurde klargestellt, dass bei der Aktualisierung des IFRS für KMU zusätzliche Überlegungen angestellt werden müssten - die reduzierten Angaben (die unter Verwendung potenziell unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsvorschriften formuliert worden wären) müssten möglicherweise an die Bedürfnisse der Anwender angepasst werden.

Der Board wurde gebeten, darüber abzustimmen, ob er damit einverstanden ist, dass der Stab seine Arbeit an dem Projekt fortsetzt, wobei die Diskussion, ob ein Diskussionspapier erstellt wird, bevor ein Entwurf erarbeitet wird, auf eine künftige Sitzung verschoben wurde. Zehn Boardmitglieder stimmten dafür, zwei dagegen.

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