IASB-Sitzung — 28. bis 30. Januar 2020

Beginn:

Ende:

Ort: London

IASB (International Accounting Standards Board)

 

Der IASB ist vom 28. bis 30. Januar 2020 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammengekommen. Es wurden zwölf Themen erörtert.

Überblick

Rückstellungen: Der Board entschied, ein Projekt zur Änderung von IAS 37 aufzunehmen, um die Definition von Schulden und die Vorschriften in Bezug auf die Identifizierung von Schulden mit dem Rahmenkonzept in Einklang zu bringen (einschließlich der möglichen Zurückziehung von IFRIC 21), um zu klären, welche Kosten in die Bemessung einer Rückstellung einzubeziehen sind, und um zu spezifizieren, ob der Satz, zu dem ein Unternehmen eine Rückstellung für den Zeitwert des Geldes abzinst, das eigene Kreditrisiko des Unternehmens widerspiegeln soll.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Board hat einige der Themen erörtert, bei denen er beschlossen hatte, die Rückmeldungen der Stellungnehmenden weiter zu berücksichtigen. Insbesondere ging es um folgende Themen:

  • Ausnahme vom Anwendungsbereich von IFRS 17 für einige Kreditkartenverträge (Entscheidung, die vorgeschlagene Ausnahme vom Anwendungsbereich mit einigen Änderungen zu bestätigen);
  • Übergang - das Verbot der rückwirkenden Anwendung der Risikominderungsoption (Entscheidung, diese unverändert beizubehalten);
  • Unternehmenszusammenschlüsse - Verträge, die in ihrer Abrechnungsperiode erworben wurden (Entscheidung, diese unverändert beizubehalten);
  • Zwischenabschlüsse (Entscheidung, die Vorschriften zu ändern); und
  • Cashflows aus der Versicherungsakquise - Vorschriften in Bezug auf Übergang und Unternehmenszusammenschlüsse (Entscheidung, die Vorschriften zu ändern).

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der Board hat die Empfehlung des Stabs in Bezug auf das Ende der Anwendung der Ausnahmen aus Phase 1 von den spezifischen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in IFRS 9 und IAS 39 im Zusammenhang mit der IBOR-Reform, die potenziellen Auswirkungen der IBOR-Reform auf andere IFRS als die, die sich auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten beziehen, und potenzielle Angabevorschriften zur Begleitung der vorläufigen Entscheidungen, die der Board in Phase 2 des IBOR-Projekts getroffen hat, erwogen und unterstützt.

Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen: Der Board unterstützte die Richtung, die der Stab in dem Projekt eingeschlagen hat, nämlich eine Änderung von IAS 19 zu erwägen, um die prognostizierten Cashflows zu begrenzen, wenn die Leistungen mit der Höhe der Erträge aus bestimmten Vermögenswerten variieren, so dass sie den von IAS 19 festgelegten Abzinsungssatz nicht überschreiten. Die Änderung würde darin bestehen, die Inkonsistenz in IAS 19 zu beheben, dass die Variabilität (das Risiko) in den künftigen Vermögenserträgen nur in den Cashflows und nicht in dem auf diese Cashflows angewandten Abzinsungssatz widergespiegelt wird.

Angabeninitiative: Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: Der Board hat seine Diskussionen über mögliche Überarbeitungen der Angabevorschriften in IAS 19 fortgesetzt, und entscheiden, einige seiner vorläufigen Entscheidungen in Bezug auf leistungsorientierte Pläne, Pläne mehrerer Arbeitgeber und Gruppenpläne zu verfeinern.

IFRS 3-Verweis auf das Rahmenkonzept: Der Board entschied, die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf den Verweis auf das Rahmenkonzept zu finalisieren mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens der aktualisierten Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS 3 zum 1. Januar 2022. Die neuen Verweise würden für Unternehmenszusammenschlüsse gelten, die in einer nach diesem Zeitpunkt beginnenden jährlichen Berichtsperiode stattfinden, wobei eine frühere Anwendung zulässig wäre.

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Board entschied, sobald wie möglich einen Entwurf zu entwickeln, der reduzierte Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die KMU sind, vorschlägt.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Board hat beschlossen, dass die Erwerbsmethode, wie in IFRS 3 festgelegt, für börsennotierte Erwerber, die über nicht beherrschende Anteilseigner verfügen, vorgeschrieben werden sollte. Er hat aus einigen Sektoren die Rückmeldung erhalten, dass ein Vorgängeransatz auf alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung anwendbar sein sollte. Der Stab empfiehlt keine Änderung der bereits getroffenen Entscheidungen (der Board wurde nicht zu Entscheidungen aufgefordert). Der Stab legte auch seine Empfehlungen für den Ansatz und die Bewertung unter Anwendung eines Vorgängeransatzes dar.

Der Stab hat außerdem über den aktuellen Stand der folgenden Projekte und Entwicklungen informiert (zum Teil mündlich):

  • die erhaltenen Rückmeldungen zu der vorgeschlagenen Aktualisierung der IFRS-Taxonomie, die die Änderungen der IFRS im Jahr 2019 als Reaktion auf die IBOR-Reformen widerspiegelt;
  • der Entwurf für preisregulierte Geschäftsvorfälle (der Entwurf wird jetzt im zweiten Halbjahr 2020 erwartet, nicht mehr im zweiten Quartal);
  • die Arbeit an Forschungsprojekten und Projekten in der Forschungspipeline; und
  • jüngste Aktivitäten des IFRS Interpretations Committee.

 

Tagesordnung für die Sitzung

Dienstag, 28. Januar 2020

Vormittagssitzung (11:00h -12:30h)

  • Tochtergesellschaften, die KMU sind
    • Verschiebung des Projekts in das Standardsetzungsprogramm

Mittwoch, 29. Januar 2020

Nachmittagssitzung (14:00h -18:00h)

  • Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle
    • Aktueller Stand dazu, wann jeder Bewertungsansatz anzuwenden ist
    • Vorgängermethode – Gegenleistungen und ihr Ausweis im Eigenkapital
  • Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen – Stand des Projekts
  • IFRS-Umsetzung
    • IFRIC Update
  • Angabeninitiative: Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
    • IAS 19 — Erwartete künftige Kapitalflüsse für leistungsorientierte Pläne
    • Vergleich zwischen den vorläufigen Entscheidungen des Boards und den Angabevorschriften in IAS 19

Donnerstag, 30. Januar 2020

Vormittagssitzung (9:30h -12:20h)

  • IFRS 3-Verweis auf das Rahmenkonzept
    • Übergang, Zeitpunkt des Inkrafttretens und Einhaltung des Konsultationsprozesses
  • Rückstellungen
    • Projektvorschlag
    • Forschungszusammenfassung
  • Forschungsprogramm — Aktueller Stand
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — Aktueller Stand
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung
    • Auslaufen der Erleichterungen aus Phase 1
    • Andere IFRS
    • Angaben

Nachmittagssitzung (13:20h -16:05h)

  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
    • Ausnahme vom Anwendungsbereich für Kreditkarten
    • Übergang - Verbot der rückwirkenden Anwendung der Risikominderungsoption
    • Unternehmenszusammenschlüsse - In ihrer Abrechnungsperiode erworbene Verträge
    • Zwischenabschlüsse
    • Cashflows aus der Versicherungsakquise - Vorschriften in Bezug auf Übergang und Unternehmenszusammenschlüsse
  • Taxonomie – IBOR-Änderungen

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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