Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

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Überblick

Agendapapier 20

In dieser Sitzung hat der Board die Analyse und Empfehlungen des Stabs bezüglich der Übergangsvorschriften und des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen erörtern und entscheiden, ob der Stab mit dem Abstimmungsprozess für die Änderungen beginnen kann.

Ziel der Agendapapiere 20A-B war es, dem Board die Analyse des Stabs und Empfehlungen des Stabs in Bezug auf die Übergangsvorschriften und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen darzulegen und zu entscheiden, ob der Stab mit dem Abstimmungsprozess für die Änderungen beginnen kann.

Übergang und Zeitpunkt des Inkrafttretens

Agendapapier 20A

Hintergrund

Im August 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2019/6 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, mit dem Änderungen an IAS 1 und dem IFRS-Leitliniendokument 2 vorgeschlagen wurden. Der Stab legte dem Board auf seiner Sitzung im Februar 2020 eine Zusammenfassung der Rückmeldungen aus den Stellungnahmen vor und schlug auf der Sitzung im Mai 2020 die nächsten Schritte vor.

Empfehlungen des Stabs

Die Stab empfahl dem Board, die im Entwurf vorgeschlagenen Übergangsvorschriften dahingehend zu ändern, dass die Unternehmen zu Folgendem verpflichtet werden:

  • a) wesentliche Informationen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die laufende Periode anzugeben; und
  • b) vergleichende Informationen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben, wenn sie bei Anwendung von Textziffer 38 von IAS 1 für das Verständnis des Abschlusses der Berichtsperiode relevant sind.

Dr Stab empfahl außerdem, dass der Board Folgendes tut:

  • a) Unternehmen vorschreibt, die Änderungen an IAS 1 und IFRS-Leitliniendokument 2 auf jährliche Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist; und
  • b) den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 8, die sich aus dem Projekt zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Schätzungen der Rechnungslegung ergeben, auf jährliche Berichtsperioden zu ändern, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung erlaubt ist.

Erörterung durch den Board

Einige Boardmitglieder stimmten der Absicht des Vorschlags zur Angabe von Vergleichsinformationen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu, waren jedoch mit der ausdrücklichen Erwähnung von IAS 1:38 in der Empfehlung des Stabs nicht einverstanden.

Der Stab stimmte zu, dass dieser Verweis nicht erforderlich sei, und die Abstimmung über diese Empfehlung erfolgte auf der Grundlage, dass dieser Verweis gestrichen wird.

Einige Boardmitglieder vertraten die Ansicht, dass die Änderung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen von IAS 8 nicht erforderlich sei, da die Änderungen unterschiedlicher Natur seien und Änderungen schneller vorgenommen werden könnten. Darüber hinaus hielten einige wenige Boardmitglieder den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zum Januar 2023 für übertrieben großzügig.

Entscheidungen des Boards

Alle 12 anwesenden Boardmitglieder stimmten für Empfehlungen des Stabs in Bezug auf die vorgeschlagenen Übergangsvorschriften.

Alle 12 anwesenden Boardmitglieder stimmten für Empfehlungen des Stabs in Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen von IAS 1 zum 1. Januar 2023.

Eine Mehrheit von 7 Boardmitgliedern stimmte dafür, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen von IAS 8 auf den 1. Januar 2023 zu ändern.

Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuhalten

Agendapapier 20B

Zweck dieses Papiers war es, dass das Board die Einhaltung der Schritte des Konsultationsprozesses überprüft und entscheidet, ob der Stab mit der Einleitung des Abstimmungsprozesses über die endgültigen Änderungen  beginnen kann.

Entscheidungen des Boards

Alle 12 anwesenden Boardmitglieder stimmten dafür, die Änderungen nicht erneut zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen, stimmten zu, dass alle vorgeschriebenen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten wurden, und gaben die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten.

Ein Boardmitglied erklärte, dass es erwägt, eine abweichende Meinung zu vertreten, aber dass diese Entscheidung jedoch noch nicht endgültig ist.

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