Rohstoffindustrien

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 19Agendapapier 19B

Die Papiere bewerteten die Notwendigkeit, IFRS 6 zu ändern oder durch einen neuen Standard zu ersetzen, und stellten die Ergebnisse der Forschungsaktivitäten vor:

  • (a) Rückmeldungen über die Rohstoffindustrie aus anderen Rechtskreisen und Interessengruppen (siehe Agendapapier 19A vom Juni 2020);
  • (b) Bilanzierung von Aufwendungen für Exploration und Evaluierung unter Anwendung von IAS 16 'Sachanlagen' und IAS 38 'Immaterielle Vermögenswerte' (siehe Agendapapier 19A für diese Sitzung);
  • (c) eine Literaturübersicht über die Bilanzierung von Aufwendungen für Exploration und Evaluierung und die Angabe von Reserven und Ressourcen (siehe Agendapapier 19B für diese Sitzung);
  • (d) die Vielfalt der auf die Aufwendungen für Exploration und Evaluierung angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze;
  • (e) Vorschriften für die Berichterstattung über Reserven und Ressourcen in Rechtskreisen, die über bedeutende Rohstoffvorkommen verfügen; und
  • (f) eine Erläuterung der mineralgewinnenden Tätigkeiten in der Mineralien- sowie der Öl- und Gasindustrie zusammen mit den allgemeinen Bilanzierungsfragen für diese mineralgewinnenden Rohstoffindustrien.

Der Board wurde nicht gebeten, auf dieser Sitzung Entscheidungen zu treffen.

Der Überblick über die Sitzung wurde nicht erörtert. Zur Analyse der akademischen Literatur (Agendapapier 19B) gab es Anmerkungen im Zusammenhang mit der Diskussion von Agendapapier 19A (s.u.).

Anwendung von IAS 16 und IAS 38 auf Aufwendungen aus Exploration und Evaluation

Agendapapier 19A

Der Stab fasste seine Einschätzung darüber zusammen, wie Tätigkeiten im Anwendungsbereich von IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen ohne diesen Standard unter Anwendung der Vorschriften in IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte bilanziert würden.

Der Stab geht von einer gemeinsamen Abfolge von Aktivitäten aus, die von Unternehmen durchgeführt werden, die in der Rohstoffförderung tätig sind:

  • (i) Gesetzliche Rechte - Diese Aktivitäten beginnen gewöhnlich mit dem Erwerb gesetzlicher Rechte zur Exploration eines definierten Gebietes.
  • (ii) Exploration und Evaluierung - Bei diesen Aktivitäten werden Informationen über die Geologie sowie das Vorhandensein und den Umfang von Mineral- oder Öl- und Gasvorkommen gewonnen. Im Laufe der Zeit wird die Exploration die Kenntnisse über die Mineral- oder Öl- und Gasvorkommen soweit verbessern, dass beurteilt werden kann, ob es ein Mineral- oder Öl- und Gasvorkommen gibt, das wirtschaftlich erschlossen werden kann. Dies liefert Informationen über das Vorhandensein von Mineralien oder Öl und Gas, das Ausmaß und die Eigenschaften des Vorkommens sowie die Wirtschaftlichkeit der Förderung.

Das Papier konzentrierte sich auf ein Unternehmen, das eine gemeinsame Abfolge von Aktivitäten wie oben beschrieben durchführt. Es ging nicht auf die nachfolgenden Explorations- und Evaluierungsaufwendungen für ein erworbenes, noch nicht abgeschlossenes Explorations- und Evaluierungsprojekt ein. Das Papier enthielt keinen Schluss, ob ein Explorations- und Evaluierungsvermögenswert als 'materiell' oder 'immateriell' klassifiziert werden sollte.

Für die Zwecke des Papiers ist der Stab davon ausgegangen, dass die Aufwendungen für Exploration und Evaluierung bei Anwendung des Rahmenkonzepts zu einem Vermögenswert mit den folgenden Merkmalen führen könnten:

  • (a) materiell - zum Beispiel ein Rechtsanspruch und die mit diesem Rechtsanspruch verbundenen Informationen gewähren Zugang zu einer Mineral- oder Öl- und Gaslagerstätte, die materieller (physischer) Natur ist, und die nachfolgenden Aufwendungen könnten auch zu einem physischen Vermögenswert, zum Beispiel einer Explorationsbohrung, führen;
  • (b) zur Verwendung bei der Produktion von Mineralien oder Öl und Gas gehalten - der Rechtsanspruch könnte beispielsweise ein Recht des Unternehmens auf die Gewinnung von Mineralien oder Öl und Gas beinhalten, und die Informationen können zur Bestimmung der Gewinnungsmethode (d.h. Produktion von Gütern) verwendet werden;
  • (c) erwartungsgemäß über mehr als einen Berichtszeitraum genutzt - beispielsweise kann sich das gesetzliche Recht über mehrere Berichtszeiträume erstrecken und den Zugang zu der Minerallagerstätte für diesen verlängerten Zeitraum ermöglichen.

Anwendung von IAS 16

Der Stab kam zu dem Schluss, dass bei Anwendung von IAS 16 auf Aufwendungen für Exploration und Evaluierung die in den Explorationsphasen aktivierten Kosten die Anforderungen von IAS 16.7 nicht erfüllen würden. Es wäre zwar möglich, die Kosten verlässlich zu bewerten, doch ist die Wahrscheinlichkeit eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens im Zusammenhang mit der Explorations- und Evaluierungsphase von mineralgewinnenden Tätigkeiten gering.

Der Stab ist daher der Ansicht, dass das Unternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist, keine Explorations- und Evaluierungsaktivitäten mehr durchführt. Folglich ist der Stab der Ansicht, dass es wahrscheinlich ist, dass die Aufwendungen für Exploration und Evaluierung bei Anwendung von IAS 16 zum Zeitpunkt ihres Anfallens als Aufwand erfasst würden.

Anwendung von IAS 38

Der Stab kam zu dem Schluss, dass bei Anwendung von IAS 38 auf Aufwendungen für Exploration und Evaluierung die in den Explorationsphasen aktivierten Kosten die Anforderungen von IAS 38.21(a) nicht erfüllen würden. Obwohl es möglich ist, die Kosten für solche Aufwendungen verlässlich zu bewerten, ist der Stab der Meinung, dass die Kriterien in 38.21(a) während der Explorations- und Evaluierungsphase von mineralgewinnenden Tätigkeiten nicht erfüllt würden. Dies liegt daran, dass die Aufwendungen für Exploration und Evaluierung zwar anfallen, um einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen, die Wahrscheinlichkeit eines solchen erwarteten künftigen wirtschaftlichen Nutzens jedoch gering ist.

Separater Erwerb

Der Stab schätzte ein, dass der Preis, den ein Unternehmen für den gesonderten Erwerb eines immateriellen Vermögenswertes zahlt, oft die Erwartungen über die Wahrscheinlichkeit widerspiegelt, dass der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert dem Unternehmen zufließen wird. Daher wird das Wahrscheinlichkeitserfassungskriterium in Textziffer 21(a) für getrennt erworbene immaterielle Vermögenswerte immer als erfüllt angesehen. Ausgaben für Exploration und Evaluierung, die durch den Erwerb der gesetzlichen Rechte von einem Dritten entstehen, könnten daher die Definition eines immateriellen Vermögenswertes und die Ansatzkriterien erfüllen, da die Wahrscheinlichkeitsansatzkriterien gemäß Textziffer IAS 28.25 als erfüllt angesehen werden.

Darüber hinaus können die Kosten eines separat erworbenen immateriellen Vermögenswertes in der Regel verlässlich bewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kaufpreis in Form von Bargeld oder anderen monetären Vermögenswerten erfolgt.

Die Anwendung von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten ohne die spezifischen Vorschriften in IFRS 6.18-22 würde jedoch im Allgemeinen zu einer sofortigen Abschreibung von Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung führen.

Dies liegt daran, dass die Exploration und Evaluierung der Mineralienressourcen noch nicht ein Stadium erreicht hat, in dem dem Unternehmen ausreichende Informationen zur Schätzung künftiger Zahlungsströme zur Verfügung stehen. Ohne solche Informationen ist es nicht möglich, entweder den Verkehrswert abzüglich der Veräußerungskosten oder den Nutzungswert, die beiden Messgrößen des erzielbaren Betrags in IAS 36, zu schätzen. Der Stab hat nicht berücksichtigt, ob ein aktiver Markt für Rechtsansprüche bestehen könnte oder ob ein erwarteter Cashflow-Ansatz zur Messung des Nutzungswertes (siehe Anhang A von IAS 36) zu einem erzielbaren Betrag führen könnte, der höher ist als die Kosten des Rechtsanspruches.

Erforschung- gegenüber Entwicklungsphasen

Einige Interessenvertreter vertraten die Auffassung, dass die Explorations- und Evaluierungsaktivitäten im Großen und Ganzen den Aktivitäten in anderen Branchen ähneln, wie z.B. den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der pharmazeutischen Industrie und der Hochtechnologie. Diese Interessenvertreter stellten in Frage, ob Aufwendungen für Exploration und Evaluierung, die nach dem Erwerb von gesetzlichen Rechten anfallen, unter Anwendung von IAS 38 ähnlich wie Forschungs- und Entwicklungsausgaben behandelt werden sollten.

Der Stab ist der Ansicht, dass Aufwendungen für Exploration und Evaluierung, die im Anschluss an den Erwerb des Rechtsanspruches anfallen, den Aufwendungen während der "Forschungsphase", wie in IAS 38 beschrieben, am ähnlichsten wären.

Dies liegt an Folgendem:

(a) ein Unternehmen wäre nicht in der Lage, die in IAS 38.57 aufgeführten Ansatzkriterien während der Explorations- und Evaluierungsphase zu erfüllen, sobald ein Unternehmen beispielsweise in der Lage ist, die technische Durchführbarkeit eines Projekts nachzuweisen, fallen die angefallenen Ausgaben nicht mehr in den Rahmen der Explorations- und Evaluierungsaktivitäten (siehe Textziffer 4); und

(b) bei Anwendung von Paragraph 55 des IAS 38 und der Analyse des Stabs der Textziffer 14-16 und 23 wäre ein Unternehmen nicht in der Lage, nachzuweisen, dass ein immaterieller Vermögenswert existiert, der während der Explorations- und Evaluierungsphase einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzeugen wird.

Daher würden bei Anwendung der Leitlinien in den IAS 38.54 und 55 Aufwendungen für Exploration und Evaluierung, die nach dem Erwerb des Rechtsanspruches anfallen, zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder gaben Anmerkungen zu einigen Rechnungslegungsthemen und zur Angabepraxis von Rohstoffunternehmen ab. Die Anmerkungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Im Agendapapier 19A wird bewertet, wie die Explorations- und Evaluierungskosten ohne IFRS 6 bilanziert würden. Einige Boardmitglieder bemerkten, dass beim Lesen des Papiers eine klare Unterscheidung zwischen Ausgaben im Zusammenhang mit der Exploration und Evaluierung und den Entwicklungsphasen getroffen werden müsse. Diejenigen Boardmitglieder, die diese Anmerkung vorbrachten, argumentierten, dass die Entwicklungskosten gegenwärtig nach den Vorschriften von IAS 16 bilanziert werden und daher nicht Teil der Beurteilung sein würden.
  • Ein Boardmitglied äußerte sich zur Bilanzierung von Entwicklungsphasen von Rohstoffvorkommen. Einige Boardmitglieder warnten davor, dass einige Interpretationen die Bilanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten in Branchen beeinflussen könnten, die nicht Gegenstand der Fallstudie sind.
  • Einige Boardmitglieder betonten, dass hinsichtlich der Verwendung der Begriffe "geringe Wahrscheinlichkeit" und "wahrscheinlich" im Tagesordnungspapier mehr Sorgfalt erforderlich sei. Ein Boardmitglied hob hervor, dass Vermögenswerte in der Extraktionsphase eine geringe Wahrscheinlichkeit für einen zukünftigen Mittelzufluss haben. Dies wurde auch von einem anderen Boardmitglied festgestellt.
  • Boardmitglieder diskutierten die in der Literaturübersicht in Agenda Paper 19B (nicht zusammengefasst) erwähnten Unternehmenspraxis in Bezug auf Angaben und Rechnungslegungsgrundsätze. Die Boardmitglieder hatten unterschiedliche Auffassungen von den in den akademischen Beiträgen vermittelten Informationen.

Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Zugehörige Themen

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