Lageberichterstattung

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Überblick

Agendapapier 15

Der Stab präsentierte weiterhin seine Ergebnisse und Empfehlungen für Angabeziele in Bezug auf weitere Inhaltsbereiche, die in das Leitliniendokument aufgenommen werden sollen.

Die Angabeziele für die Hauptinhaltsbereiche in der Lageberichterstattung sollen das Gesamtziel der Lageberichterstattung und ihre Verbindung zu unterstützenden Leitlinien bei der Ermittlung von Informationen, die in der Lageberichterstattung bereitgestellt werden sollen, unterstützen.

Das Papier erläuterte auch die Ausgestaltung der Angabeziele und der unterstützenden Leitlinien für die Inhaltsbereiche in der Lageberichterstattung.

Finanzielle Ressourcen

Agendapapier 15A

Der Stab stellte das Papier vor, das die Forschungsarbeiten zu den finanziellen Ressourcen zusammenfasst und mögliche unterstützende Leitlinien diskutiert, die in das Leitliniendokument zur Unterstützung dieses Ziels aufgenommen werden sollen.

Frage 1

Zusammenfassung der Untersuchungen des Stabs

Die Untersuchungen des Stabs konzentrierten sich auf drei Bereiche:

  • das bestehende Leitliniendokument;
  • den Informationsbedarf von Investoren und Kreditgebern; und
  • Rückmeldungen von den beratenden Gremien des Boards.

Der Stab weist darauf hin, dass das bestehende Leitliniendokument nur allgemeine Leitlinien zur Bereitstellung von Informationen über finanzielle Ressourcen in der Lageberichterstattung enthält.

Der Stab weist auch darauf hin, dass Investoren und Kreditgeber Informationen darüber benötigen, wie ein Unternehmen finanzielle Mittel erhält und zuteilt, und dass derzeit nur in begrenztem Umfang über die Strategien der Unternehmensleitung zur Ressourcenzuteilung diskutiert wird und es an entscheidungsnützlichen Informationen über die wichtigsten Ressourcen und Beziehungen eines Unternehmens, einschließlich seiner finanziellen Ressourcen, mangelt.

Der Stab erörterte seine ersten Ideen für Leitlinien zur Berichterstattung darüber, wie ein Unternehmen finanzielle Mittel erhält und zuteilt, mit der Management Commentary Consultative Group (MCCG). Der Stab erörterte seine ersten Ideen für die Leitlinien zur Beschreibung, wie ein Unternehmen finanzielle Mittel erhält und wie diese zur Verfügung stehen, ebenfalls mit dem Kapitalmarktbeirat (CMAC) und dem Globalen Erstellerforum (GPF).

Mögliche unterstützende Leitlinien

Auf der Grundlage von Recherchen über den Informationsbedarf von Investoren und Kreditgebern hat der Stab mögliche unterstützende Leitlinien für die Berichterstattung über finanzielle Ressourcen entwickelt, wobei der Schwerpunkt auf Informationen über die Beschaffung und Zuteilung dieser Ressourcen liegt.

Der Board wurde bei dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten, aber er wurde eingeladen, Fragen zu stellen und Kommentare abzugeben.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder unterstützten im Allgemeinen die Empfehlungen des Stabs.

Es gab einige Anmerkungen, dass der Vorschlag, das überarbeitete Leitliniendokument solle keine Informationen über die Beurteilung der Geschäftsleitung hinsichtlich der Angemessenheit der finanziellen Ressourcen des Unternehmens verlangen, unangemessen sein könnte, da Investoren und Kreditgeber möglicherweise nicht in der Lage sind, eine solche Beurteilung allein auf der Grundlage anderer zur Verfügung gestellter Informationen vorzunehmen. Es wurde auch angemerkt, dass es keine konkrete Unterscheidung zu geben scheint, wo es empfohlen wird und wo es nicht empfohlen wird, dass die Unternehmensleitung bestimmte Informationen angibt.

Es wurde angemerkt, dass die Erläuterungen zu den ausreichenden finanziellen Ressourcen ausgeweitet und mit den Vorschriften des IAS 1 bezüglich der Unternehmensfortführung verknüpft werden könnten. Es wurde ferner festgestellt, dass Verknüpfungen mit anderen IFRS-Vorschriften, bei denen es eine Interaktion mit dem Leitliniendokument gibt, nützlich sein könnten.

Einige Boardmitglieder äußerten die Befürchtung, dass diese Ausweitung des Umfangs der Lageberichterstattung und der damit verbundenen Leitlinien den Nutzen des Projekts untergraben oder die Ziele des Projekts vernebeln könnte, und zwar sowohl in Bezug auf die finanziellen Ressourcen im Besonderen als auch in Bezug auf das Projekt im Allgemeinen.

Über dieses Papier wurde nicht abgestimmt.

Fortschritte

Agendapapier 15B

Frage 1

Der Stab empfahl, dass Informationen über Fortschritte bei der Steuerung von Schlüsselfragen in die erforderlichen Arten von Informationen über Geschäftsmodell, Strategie, Ressourcen und Beziehungen, Risiken und das externe Umfeld aufgenommen werden.

Bei der Entwicklung von Vorschriften und Leitlinien für das überarbeitete Leitliniendokument zur Berichterstattung über die Fortschritte in der Lageberichterstattung berücksichtigte der Stab Folgendes:

  • a. warum Informationen über Fortschritte für Investoren und Kreditgeber entscheidungsnützlich sind und wie diese Informationen mit anderen Informationen in der Lageberichterstattung interagieren;
  • b. wo im überarbeiteten Leitliniendokument die Vorschriften und Leitlinien für die Berichterstattung über den Fortschritt am besten platziert wären; und
  • c. wie diese Vorschriften und Leitlinien aussehen sollten.

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Die Boardmitglieder unterstützten die Empfehlungen im Allgemeinen. Es wurde die Auffassung vertreten, dass diese die Empfehlungen bestärken, dass die Lageberichterstattung sowohl kurz- als auch langfristige Schwerpunkte haben sollte. Es wurde auch angemerkt, dass diese Berichterstattung die Ergebnisse und Leistungen des aktuellen Berichtszeitraums mit den Planungen des vorangegangenen Berichtszeitraums vergleichen und bewerten kann.

Einige Boardmitglieder äußerten eine gewisse Vorsicht bei der Verwendung des Wortes "Fortschritt", aber auch eines allgemeineren Wortschatzes von Wörtern, die eine allgemein verständliche Bedeutung haben können, die der Bedeutung im Leitliniendokument widerspricht. Insbesondere "Fortschritt" kann die zur Verfügungstellung von Angaben nur dann fördern, wenn es Verbesserungen gegeben hat, und nicht auch die Bewertung und Erörterung von Problemen und Fragen im Berichtszeitraum.

Bei der Abstimmung stimmte der Board einstimmig für die Empfehlung des Stabs.

Lage und Leistung

Agendapapier 15C

Vorstellung des Papiers durch den Stab

Der Stab stellte das Papier vor, in dem das Angabeziel für Leistung und Lage sowie mögliche Leitlinien zur Unterstützung dieses Ziels erörtert werden.

Das Papier fasste auch die Forschungsarbeiten des Stabs zu Leistung und Lage zusammen und konzentriert sich dabei auf das bestehende Leitliniendokument, den Informationsbedarf von Investoren und Kreditgebern, Lücken in der Berichterstattungspraxis, einen Überblick über die Leitlinien anderer Standardsetzer und die Rückmeldungen der beratenden Gremien des Boards.

Frage 1

Stimmt der Board zu, dass das überarbeitete Leitliniendokument das Angabeziel für Leistung und Lage wie folgt spezifiziert?:

  • a. Die Lageberichterstattung stellt Informationen zur Verfügung, die Investoren und Kreditgebern helfen sollen, die aus Folgendem resultierende Leistung und Lage des Unternehmens zu verstehen:
    • i. Funktionieren des Geschäftsmodells des Unternehmens;
    • ii. Umsetzung der Strategie der Geschäftsführung;
    • iii. Einsatz der Ressourcen und Beziehungen des Unternehmens;
    • iv. Steuerung der Risiken des Unternehmens; und
    • v. Reaktion auf Faktoren und Trends im externen Umfeld des Unternehmens
  • b. Diese Informationen helfen Investoren und Kreditgebern Folgendes zu beurteilen:
    • i. die wichtigsten Treiber für die Leistung und Lage eines Unternehmens;
    • ii. den Grad, zu dem die in den Jahresabschlüssen ausgewiesene Leistung und Lage des Unternehmens auf die Fähigkeit des Unternehmens hindeutet, in der Zukunft Wert zu schaffen und Cashflows zu generieren; und
    • iii. wie die in den Jahresabschlüssen ausgewiesene Leistung und Lage des Unternehmens im Vergleich zu früheren Erwartungen ist.
  • c. Diese Informationen sollen sich auf die Schlüsselaspekte Leistung und Lage konzentrieren und Folgendes abdecken:
    • i. was die Schlüsselaspekte von Leistung und Lage sind und wie die Unternehmensleitung diese Schlüsselaspekte überwacht;
    • ii. was die Leistung des Unternehmens in der Berichtsperiode beeinflusst hat oder in Zukunft, auch langfristig, beeinflussen könnte;
    • iii. was die Lage des Unternehmens am Ende des Berichtszeitraums beeinflusst hat oder in Zukunft, auch langfristig, beeinflussen könnte; und
    • iv. wie die im Jahresabschluss ausgewiesene Leistung und Lage des Unternehmens im Vergleich zu früheren Erwartungen ist.

Frage 2

Stimmt der Board der Empfehlung des Stabs zu, dass im Leitliniendokument festgelegt werden sollte, dass die Schlüsselaspekte der Leistung und der Lage diejenigen sind, die die Fähigkeit des Unternehmens zur Wertschöpfung und zur Generierung von Cashflows widerspiegeln und die von der Unternehmensleitung überwacht werden?

Frage 3

Um die Ersteller bei der Anwendung des oben empfohlenen Angabeziels für Leistung und Lage zu unterstützen, hat der Stab überlegt, welche unterstützenden Leitlinien in das überarbeitete Leitliniendokument in Bezug auf folgende Aspekte aufgenommen werden könnten:

  • a. Identifizierung der wichtigsten Facetten von Leistung und Lage; und
  • b. jede größere Art von Informationen, die im Angabeziel identifiziert wurde.

Der Stab bat die Boardmitglieder um ihre Meinung zu diesen Fragen.

Erörterung durch den Board

Frage 1

Viele Boardmitglieder taten sich schwer mit der Bandbreite des Begriffs "Leistung und Lage". Ein Boardmitglied sagte, es sei nicht klar, ob er eine typische Erörterung und Analyse der Unternehmensleitung, also einen Lagebericht, impliziere, d.h. eine Erörterung der im Jahresabschluss erfassten Posten, oder ob auch nicht erfasste Posten und nichtfinanzielle Informationen in die Diskussion einbezogen werden sollten. Viele der Boardmitglieder interpretieren den Begriff in einem weiteren Sinne, doch sollten die Formulierungen klar abgefasst werden, um dies widerzuspiegeln. So oder so waren sich die Boardmitglieder einig, dass die Jahresabschlüsse der Ausgangspunkt für diese Erörterung sein sollten.


Es gab auch Bedenken hinsichtlich der Formulierung der vom Stab empfohlenen Ziele, insbesondere im Hinblick auf die Einzelheiten unter a. Die Boardmitglieder erwarten, dass es den Erstellern schwer fallen würde, alle Punkte unter a. mit dem Jahresabschluss zu verknüpfen, weshalb der Entwurf überarbeitet werden sollte. Die Boardmitglieder stimmten jedoch darin überein, dass die Punkte unter a. nach Möglichkeit mit den Jahresabschlüssen verknüpft werden sollten. Der Stab schlug vor, die Einzelheiten in a. von den Zielen in die Leitlinien zu verschieben, indem gesagt wird, dass die Ersteller bei der Erreichung der Ziele die Einzelheiten in a. in Betracht ziehen sollten, anstatt eine Verknüpfung zwingend vorzuschreiben.

Es gab auch einige Diskussionen darüber, was mit "wesentlichen Treibern" und "Schlüsselaspekten" gemeint ist und wie sich dies auf die Wesentlichkeit bezieht. Ein Boardmitglied warnte davor, dass dies zu dem gleichen Problem führen könnte, das bei den Rechnungslegungsmethoden auftrat, die derzeit überarbeitet werden. Der Stab bestätigte, dass der Begriff "Schlüssel/wesentlich" impliziere, dass sie von der Unternehmensleitung gesteuert und überwacht würden, und dass dies zu wesentlichen Informationen in den Jahresabschlüssen führen würde.

Frage 2

Ein Boardmitglied schlug vor, dass die Idee der Zusammenfassung auch für andere Inhaltselemente des Leitliniendokument, wie z.B. Risiken, verwendet werden könnte.

Frage 3

Die Diskussion drehte sich hauptsächlich um den Vergleich der tatsächlichen Leistung mit der zuvor in öffentlichen Prognosen vorhergesagten Leistung. Ein Boardmitglied schlug vor, es solle sichergestellt werden, dass die neuesten Prognosen verglichen werden, während ein anderes Boardmitglied der Meinung war, dass unterschiedliche Prognosen für unterschiedliche Zwecke relevant sein könnten. Ein Boardmitglied schlug vor, zu definieren, was unter dem Begriff "Prognose" zu verstehen ist.

Entscheidungen des Boards

Frage 1

Mit der Änderung, die Details in a. in die Leitlinien aufzunehmen, unterstützten 9 der 12 Boardmitglieder die Empfehlung des Stabs.

Frage 2

Alle Boardmitglieder stimmten der Empfehlung des Stabs zu.

Frage 3

Zu dieser Frage gab es keine Abstimmung.

Leistungskennzahlen und Indikatoren der Unternehmensleitung

Agendapapier 15D

Der Stab stellte das Papier vor, in dem mögliche unterstützende Leitlinien erörtert werden, die in das überarbeitete Leitliniendokument in Bezug auf folgende Aspekte aufgenommen werden könnten:

  • a. Identifizierung von Leistungskennzahlen und Indikatoren der Unternehmensleitung, die im Lagebricht behandelt werden müssen; und,
  • b. Informationen, die in der Lageberichterstattung über diese Kennzahlen und Indikatoren bereitgestellt werden müssen.

Das Papier fasst auch die Forschungsarbeiten des Stabs zu Leistung und Lage zusammen und konzentriert sich dabei auf das bestehende Leitliniendokument, den Informationsbedarf von Investoren und Kreditgebern, Lücken in der Berichterstattungspraxis, einen Überblick über die Leitlinien anderer Standardsetzer und die Rückmeldungen der beratenden Gremien des Boards.

Der Board wurde bei dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten, aber er wurde eingeladen, Fragen zu stellen und Kommentare abzugeben.

Erörterung durch den Board

Es gab einige Verwirrung über die Beziehung zwischen Leistungskennzahlen und Indikatoren der Unternehmensleitung, angepassten Leistungskennzahlen und Indikatoren der Unternehmensleitung und von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen, wie im Entwurf ED/2019/7 definiert. Der Stab stellte klar, dass von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen eine Teilmenge der angepassten Leistungskennzahlen und Indikatoren der Unternehmensleitung sind, die Leistungskennzahlen und Indikatoren der Unternehmensleitung aber auch alle nichtfinanziellen Kennzahlen umfassen. Der Stab sagte, dass Leistungskennzahlen und Indikatoren der Unternehmensleitung häufig von den Regulierungsbehörden gefordert und dann in den Lagebericht übernommen werden. Ein Boardmitglied war jedoch besorgt, dass, wenn die Aufsichtsbehörden Leistungskennzahlen und Indikatoren der Unternehmensleitung vorschreiben, dies nicht notwendigerweise eine Kennzahl der Unternehmensleitung oder ein Indikator sei. Ein Boardmitglied fragte, ob es Unternehmen erlaubt sei, in den Jahresabschlüssen Querverweise auf von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen zu verwenden, was der Stab als angemessen bestätigte. Tatsächlich wollten die Mitglieder des Stabs jegliche Doppelungen vermeiden. Wenn also von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen in den Jahresabschlüssen definiert werden, würden sie eher zu einem Querverweis als zu einer Duplizierung der Definition ermutigen. Ein Boardmitglied schlug vor, dass, wenn Leistungskennzahlen und Indikatoren der Unternehmensleitung aus einem regulatorischen Rahmen hervorgehen, diese Tatsache angegeben werden sollte.

Zu diesem Papier gab es keine Abstimmung.

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