Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 11

Zweck dieser Sitzung war es, dass das Board entscheidet, ob der Stab den Abstimmungsprozess zum Entwurf Gezielte Überprüfung der Angabevorschriften auf Standardebene (Änderungen an IAS 19 und IFRS 13) einleiten darf.

Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten

Agendapapier 11A

Dieses Papier fasste die im Rahmen des Projekts unternommenen Schritte des Konsultationsprozesses zusammen und fragte den Board, ob der Stab den Abstimmungsprozess einleiten darf. Es fasste auch die vom Stab vorgeschlagene Struktur für den kommenden Entwurf sowie dessen Analyse und Empfehlung bezüglich der Länge der Stellungnahmefrist zusammen.

Analyse des Stabs

Die Analyse des Stabs hob hervor, dass die Mindestfrist für Stellungnahmen zwar 120 Tage beträgt, dass sich das Board in diesem Fall jedoch für einen längeren Zeitraum entscheiden sollte, da sich das Projekt mit einem neuen Ansatz für die Entwicklung und den Entwurf von Angabeabschnitten der IFRS befasst, der wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen haben wird, und ein längerer Zeitraum dem Stab mehr Zeit für zusätzliche Konsultationsaktivitäten einräumen würde. Der Stab empfiehlt daher dem Board, eine Stellungnahmefrist von 180 Tagen für den Entwurf einzuräumen.

Die Analyse des Stabs zeigte auch, dass das Board alle erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses und einige der optionalen Schritte, die für die Herausgabe eines Entwurfs erforderlich sind, eingehalten hat. Der vorläufige Plan des Stabs für das Entwurfspaket sieht vor, dass es die folgenden Abschnitte enthält:

  • (a) Änderungen
  • (b) Erläuternde Beispiele
  • (c) Grundlage für Schlussfolgerungen
  • (d) Projektzusammenfassung

Erörterung durch den Board

Die stellvertretende Vorsitzende erklärte, dass der Board zwar vorsichtig mit dem Trend sein sollte, immer längere Stellungnahmefristen zuzulassen, dass aber in diesem Fall 180 Tage gerechtfertigt seien. Die Anwender sollten die Zeit haben, das Angabesystem zu testen. Ein Mitglied des Boards sagte, dass der Stab während der Stellungnahmefrist Nachweise darüber sammeln sollte, wie die Angaben nach IFRS 9 und IFRS 15 in der Praxis umgesetzt worden sind. Obwohl beide Standards vor dem Projekt der Angabeninitiative verfasst wurden, haben sie beide zielsetzungsbasierte Angabevorschriften. Ein Mitglied des Boards erklärte, dass die "Leitlinien für den Board" berücksichtigen sollten, wie die Adressaten in Zukunft Informationen nutzen werden, und nicht, wie sie sie in der Vergangenheit genutzt haben.

Entscheidungen des Boards

Alle Boardmitglieder unterstützten die 180-tägige Stellungnahmefrist und gaben die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten. Zwei Boardmitglieder deuteten an, dass sie eine abweichende Meinung äußern könnten, aber beide Boardmitglieder gaben an, dass es davon abhängt, wie die Vorschläge im Entwurf formuliert werden.

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