Lageberichterstattung

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 15

In früheren Sitzungen hat der Board die Zielsetzung von Lageberichterstattung, Leitlinien zu den Merkmalen entscheidungsnützlicher Informationen in der Lageberichterstattung und besondere Aspekte der Leitlinien zum Geschäftsmodell diskutiert.

Bei dieser Sitzung hat der Stab weitere Arbeiten im Zusammenhang mit der Zielsetzung von Lageberichterstattung (siehe Agendapapier 15A) und den Angabezielen für bestimmte Arten von Inhalten in Lageberichten (siehe Agendapapier 15B) vorgestellt.

Zielsetzung von Lageberichterstattung

Agendapapier 15A

Der Stab gab eine Zusammenfassung früherer Erörterungen des Boards zu diesem Thema (siehe Zusammenfassung der Sitzung vom November 2018) und erläutert seine jüngsten Empfehlungen.

In dieser Sitzung hat der Stab den Board gefragt, ob er zustimmt, dass für das Leitliniendokument Folgendes gelten soll:

  • (a) Es beschreibt die Zielsetzung von Lageberichterstattung wie folgt:
    Die Zielsetzung von Lageberichterstattung besteht darin, die primären Adressaten bei der Beurteilung der Aussichten eines Unternehmens auf zukünftige Cashflows und der Einschätzung der verantwortlichen Verwendung der wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens durch die Unternehmensleitung zu unterstützen, indem entscheidungsnützliche Informationen und Analysen bereitgestellt werden, die:
    • (i) das Verständnis der primären Adressaten für die Leistung und Position des Unternehmens, wie sie im zugehörigen Abschluss dargestellt sind, zu erhöhen; und
    • (ii) Einblicke in Faktoren geben, die die Aussichten des Unternehmens beeinflussen könnten.
  • (b) es behält die Aussage bei, dass die Lageberichterstattung für bestehende und potentielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger erstellt wird, und bezeichnet diese als "primäre Nutzer"; und
  • (c) es erklärt, dass von den primären Nutzern erwartet wird, dass sie über angemessene Kenntnisse der geschäftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten verfügen und die Informationen sorgfältig überprüfen und analysieren, aber nicht, dass sie Kenntnisse über das Unternehmen haben.

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Die Diskussion um das Ziel der Lageberichterstattung konzentrierte sich auf den Zusammenhang zwischen den "Perspektiven für zukünftige Cashflows" und der "Wertschöpfung". Viele Boardmitglieder wollen sicherstellen, dass dieser Zusammenhang schon früh im Leitliniendokument festgehalten wird. Darüber hinaus ist die "Wertschöpfung" im engeren Sinne zu betrachten, d.h. die Schaffung von Wert für das Unternehmen und seine Aktionäre. Zudem sollte klargestellt werden, dass etwas wertschaffend sein kann, obwohl die tatsächlichen Zahlungsströme erst in ferner Zukunft stattfinden.

Als sie gebeten wurden, über (a) oben abzustimmen, stimmten die Boardmitglieder mit 13:1 für die Empfehlung des Stabs, unter Berücksichtigung der Vorschläge, die bezüglich der Klarstellung und der Formulierung gemacht wurden.

Bei der Diskussion über die primären Adressaten und ihr vermutetes Wissen gab es eine allgemeine Übereinstimmung mit der Empfehlung des Stabs. Es wurde um zwei Klarstellungen gebeten: dass von den primären Adressaten ein allgemeines Wissen über geschäftliche und wirtschaftliche Aktivitäten erwartet wird und nicht ein unternehmensspezifisches Wissen, und wie mit den laufenden Informationen umgegangen werden sollte.

Der Stab bestätigte, dass bei den Adressaten ein allgemeines, dem Rahmenkonzept entsprechendes Wissen vorausgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund ist eine laufende Information in der Lageberichterstattung wichtig, da von den Adressaten keine unternehmensspezifischen Kenntnisse erwartet werden. Folglich sollte die Lageberichterstattung nicht nur die Veränderungen von Jahr zu Jahr hervorheben, sondern auch einige laufende Informationen enthalten, aber die Formulierung könnte den Erstellern dabei helfen, zu beurteilen, wie diese aussehen sollten.

Als sie gebeten wurden, über (b) und (c) oben abzustimmen, stimmten 14 Boardmitglieder für die Empfehlung des Stabs.

Der Stab erörterte auch die damit verbundenen unterstützenden Leitlinien, die in das überarbeitete Leitliniendokument aufgenommen werden könnten. Dies könnte auch Hinweise auf die Sichtweise der Unternehmensleitung und die Arten von Informationen in Lageberichten enthalten. Es war keine Abstimmung vorgesehen, und der Board hatte nur wenige Anmerkungen zur Terminologie, insbesondere zu nicht-finanziellen und betrieblichen Fragen.

Angabeziele

Agendapapier 15B

Der Stab hat seine Überlegungen zur Entwicklung von Angabezielen für verschiedene Arten von Inhalten, die in Lageberichten aufgenommen werden sollen, vorgestellt. Der Stab schlägt vor, dass für jede Art von Inhalt in Lageberichten ein explizites Angabeziel eingeführt wird und dass Leitlinien bereitgestellt werden, die den Erstellern helfen, jedes Angabeziel zu erreichen.

Dies soll den Erstellern dabei helfen, zu ermitteln, welche Informationen sie zur Verfügung stellen sollten, damit die primären Nutzer die Aussichten des Unternehmens auf künftige Cashflows und die verantwortliche Verwendung der wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens durch die Unternehmensleitung beurteilen können und die Regulierer und Prüfer feststellen können, ob die Lageberichterstattung ihr Ziel erreicht.

Der Board wurde bei dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten, aber er wurde um Anmerkungen gebeten.

Erörterung durch den Board

Einige Boardmitglieder merkten an, dass der Stab zwar sage, dass die Reihenfolge der zur Verfügung gestellten Themen kein Hinweis darauf sei, wie die Informationen dargestellt werden sollten, dass man aber bedenken solle, dass einige Ersteller möglicherweise beschließen könnten, jede vorgegebene Reihenfolge einzuhalten.

Die Struktur des Leitliniendokuments wurde erörtert, und es wurde klargestellt, dass der Stab beabsichtigt, jedes Ziel mit den zugehörigen Leitlinien und Angaben vorzustellen, anstatt einen einzigen Abschnitt über die Angaben zu erstellen.

Die Verknüpfung, Wiederholung und Konsistenz der bereitgestellten Informationen wurde ebenfalls diskutiert.

Nächste Schritte

Der Stab will weitere Themen in Bündeln einbringen, die auf dem Zusammenwirken der Themen basieren. So werden z.B. Geschäftsmodell, Ressourcen und Beziehungen sowie Strategie und Chancen, Betriebsumfeld und Risiken sowie Leistung, Lage und Fortschritt zusammengefasst.

In Zukunft wird es weitere Diskussionen über den Status des Leitliniendokuments und die Vorgehensweise bei der Entwicklung von Leitlinien zur Unterstützung der Angabeziele geben.

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