Standardpflege und einheitliche Anwendung

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 12, Agendapapier 12B

Der Board hat über eine eng umrissene Änderung von IFRS 16 abgestimmt, mit der spezifiziert würde, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften des Standards auf die Leasingverbindlichkeit anwendet, die bei einer Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

Außerdem wurde das IFRIC Update vom April 2020 zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt.

Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion —Übergang, vorzeitige Anwendung und Einhaltung des Konsultationsprozesses

Agendapapier 12A

Hintergrund

Bei seiner Sitzung im April 2020 beschloss der Board vorläufig, eine eng umrissene Änderung von IFRS 16 vorzuschlagen. Diese Änderung würde spezifizieren, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften des Standards auf die Leasingverbindlichkeit anwendet, die bei einer Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.

Der Stab hat den Board gebeten, über seine Empfehlungen abzustimmen.

Er hat den Board auch gefragt, ob ein Mitglied beabsichtigt, der Veröffentlichung des Entwurfs zu widersprechen, ob der Board davon überzeugt ist, dass der Stab alle erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten hat, und ob der Abstimmungsprozess eingeleitet werden kann.

Fragen 1 und 2

  • 1. Übergang: Soll Verkäufer-Leasingnehmern vorgeschrieben werden, die vorgeschlagene Änderung von IFRS 16 gemäß IAS 8 rückwirkend anzuwenden, es sei denn, diese Anwendung auf Modifikationen von Leasingverhältnissen und Änderungen der Leasingdauer ist nur mit Hilfe späterer Erkenntnisse möglich? In diesem Fall sollte der Verkäufer-Leasingnehmer die erwarteten Zahlungen für den Leasingvertrag zum Zeitpunkt der ersten Anwendung der vorgeschlagenen Änderung bestimmen.
  • 2. Vorzeitige Anwendung: Sollte es einem Verkäufer-Leasingnehmer gestattet werden, die vorgeschlagene Änderung vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens anzuwenden?

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Ein Boardmitglied schlug vor, im Entwurf klarzustellen, dass die rückwirkende Anwendung nur für Sale-and-leaseback-Transaktionen, auf die IFRS 16 angewendet wurde, verwendet werden kann. Der Stab stimmte dem zu.

Bei der Abstimmung stimmten 13 Boardmitglieder für die Empfehlungen des Stabs, wobei ein Mitglied nicht anwesend war.

Fragen 3 bis 5

  • 3. Stellungnahmefrist: Stimmt der Board einer Stellungnahmefrist von nicht weniger als 120 Tagen für den Entwurf zu?
  • 4. Abweichende Meinung: Beabsichtigt ein Boardmitglied, die Veröffentlichung des Entwurfs abzulehnen?
  • 5. Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten: Ist der Board der Meinung, dass alle erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten wurden und dass der Abstimmungsprozess eingeleitet werden soll?

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Ein Boardmitglied fragte, ob eine kürzere Stellungnahmefrist angemessen sei, da die Änderung für Unternehmen, die IFRS 16 übernommen haben, als dringend angesehen werden könnte. Der Stab wiederholte seine in dem Papier dargelegten Überlegungen und erklärte, dass das Thema angesichts des gegenwärtigen Umfelds nicht unbedingt als dringend angesehen werden würde.

Ein weiteres Boardmitglied wiederholte seine bei einer früheren Sitzung geäußerte Besorgnis und erklärte, dass es beabsichtige, eine abweichende Meinung zu vertreten, falls die Grundlage für Schlussfolgerungen, die den Änderungen beigefügt ist, den Konflikt, der durch die Änderung gelöst wird, nicht klarstellen könne.

Auf die Frage, ob der Stab die Erlaubnis zur Einleitung des Abstimmungsprozesses erhalten sollte, stimmten 14 Boardmitglieder mit ja.

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