Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind

Date recorded:

Überblick über die Sitzung

Agendapapier 31

Hintergrund

Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines IFRS (IFRS mit reduzierten Angabevorschriften), der es Tochtergesellschaften, die die Definition eines KMU erfüllen, erlaubt, die vollen IFRS anzuwenden, jedoch mit reduzierten Angabevorschriften.

Auf seiner Sitzung im Oktober 2020 erörterte der Board vier Themen, die aus der Überprüfung der Analyse der erforderlichen Anpassungen der Angabevorschriften des IFRS für KMU durch die Boardmitglieder ermittelt wurden.

Auf dieser Sitzung im wurde der Board gebeten, weitere Sachverhalte zu erörtern, die sich aus der Analyse des Stabs und der Überprüfung der Boardmitglieder ergeben haben. Die Agendapapiere für diese Sitzung waren folgende:

  • Ausnahmen vom Verfahren zur Anpassung der Angabevorschriften (31A)
  • Wann Angabevorschriften für neue und geänderte IFRS zu berücksichtigen sind (31B)
  • Ausgelassene Themen und spezielle Aktivitäten (31C)

Ausnahmen vom Verfahren zur Anpassung der Angabevorschriften

Agendapapier 31A

Die Empfehlungen des Stabs in diesem Agendapapier legen die Prinzipien in Bezug auf die Ausnahme von Angabevorschriften anderer Standards fest und wie diese angepasst werden, wenn es Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den IFRS und dem IFRS für KMU gibt.

Die Boardmitglieder diskutierten ihre übergreifenden Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Empfehlungen und wiesen darauf hin, dass der Zweck der Einführung des Standards darin besteht, die Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die KMU sind, zu reduzieren. Die Boardmitglieder merkten kritisch an, dass einige Empfehlungen in dem Papier nicht speziell auf die Unterschiede im Ansatz und in der Bewertung ausgerichtet seien, sondern dass sie sich vielmehr auf die Verbesserung des Standards konzentrierten, was bei der Überprüfung durch den Board berücksichtigt werden sollte. Trotz der geäußerten Bedenken unterstützte der Board im Allgemeinen die Empfehlungen des Stabs in den folgenden Punkten:

  • Der Stab empfahl, bei der Anpassung von Angabevorschriften aus IFRS 12 und Angabevorschriften aus IAS 7 über Änderungen bei Schulden aus Finanzierungsaktivitäten von dem vereinbarten Ansatz abzuweichen.

    Erörterung durch den Board und Abstimmung

    Bedenken wurden in Bezug auf die Empfehlung in Bezug auf IAS 7 zur Anpassung einer Überleitungsvorschrift zwischen der Eröffnungs- und Schlussbilanz in der Darstellung der finanziellen Lage für Schulden aus Finanzierungsaktivitäten geäußert. Die Darstellung der Überleitungsrechnung sollte als Option und nicht als vorgeschriebene Angabe dargestellt werden, insbesondere für Tochtergesellschaften, bei denen es sich um KMU handelt, die Teil einer Gruppe sind, die sich gegen die Darstellung dieser Vorschrift entschieden hat.Bei der Abstimmung stimmten 7 von 13 Boardmitgliedern für die Empfehlung des Stabs.

  • Der Stab empfahl zusätzliche Angabevorschriften, die sich auf Angabeverbesserungen in IFRS 7:17, 22A und 24A; IFRS 13:93(i) und 93(ii); IFRS 15:118-120; und IFRS 16:53(b) und 47(b) beziehen.

    Erörterung durch den Board und Abstimmung

    Der Board konzentrierte die Diskussion auf die zusätzlichen Angabevorschriften, die vom Stab in Bezug auf IFRS 15 empfohlen wurden. Der Board schlug vor, die gesamten Angabevorschriften nach IFRS 15:119(a)-(e) in den vorgeschlagenen reduzierten Angabenrahmen aufzunehmen, da dies den Adressaten ein Verständnis der Erfüllungspflichten, die mit der Erlöserfassung verbunden sind, vermitteln wird.

    Bei der Abstimmung stimmten 9 von 13 Boardmitgliedern für die Empfehlung des Stabs.

  • Der IFRS für KMU enthält mehrere Angabevorschriften, für die es keine entsprechenden Angabevorschriften in den IFRS gibt. Der Stab empfahl, die Textziffern 28.41 (g), 15.19 (d), 20.14 und 33.7 des IFRS für KMU für Tochtergesellschaften, die KMU sind, zu streichen oder zu ändern, um sie an die Änderung der IFRS anzupassen. Der Stab ist der Ansicht, dass die Angabevorschriften nach den Textziffern 28.43, 28.42 und 3.25 des IFRS für KMU keine direkte Entsprechung in den IFRS haben und daher in den IFRS nicht entfernt oder geändert wurden. Der Stab empfahl, diese für Tochtergesellschaften, die KMU sind, weiterhin anzuwenden.

    Erörterung durch den Board und Abstimmung

    Bei der Abstimmung stimmten 7 von 13 Boardmitgliedern für die Empfehlung des Stabs.

  • Der Stab empfahl, dass Tochtergesellschaften, die KMU sind, verpflichtet werden sollten, die in IFRS 6:25 geforderten Angaben zu leisten.

    Erörterung durch den Board und Abstimmung

    Nach IFRS 6:15 ist ein Unternehmen verpflichtet, Vermögenswerte aus Exploration und Evaluierung als materiell oder immateriell zu klassifizieren. Diese Vorschrift ist eine Ausweispflicht. Daraus folgt, dass die Angaben für materielle Vermögenswerte oder immaterielle Vermögenswerte unabhängig davon zu leisten sind, ob das Unternehmen den reduzierten Angabestandard anwendet.

    Bei der Abstimmung stimmten 10 von 13 Boardmitgliedern für die Empfehlung des Stabs.

  • Der Stab empfahl, dass Tochtergesellschaften, die KMU sind, Textziffern 20.13(b) und 11.42 des IFRS für KMU anwenden. Der Board erwägt gegenwärtig, ob die Angabevorschriften für alle Finanzverbindlichkeiten als Teil der zweiten umfassenden Überprüfung der IFRS für KMU und nicht als Teil des Projekts "Tochtergesellschaften, die KMU sind" angeglichen und der IFRS mit reduzierten Angaben geändert werden sollte, falls der IFRS für KMU geändert wird.

    Erörterung durch den Board und Abstimmung

    Es wurden keine spezifischen Problembereiche angesprochen.

    Bei der Abstimmung stimmten 11 von 13 Boardmitgliedern für die Empfehlung des Stabs.

  • Der Stab empfahl, dass die erweiterte Version von Textziffer 28.41(e) des IFRS für KMU in den IFRS mit reduzierten Angaben aufgenommen wird.

    Erörterung durch den Board und Abstimmung

    Der Board stellte fest, dass die Empfehlung des Stabs, eine erweiterte Version aufzunehmen, möglicherweise belastender ist. Abgesehen von dieser Sorge unterstützte der Board die Empfehlungen auf der Grundlage der im Agendapapier genannten Gründe.

    Bei der Abstimmung stimmten 10 von 13 Boardmitgliedern für die Empfehlung des Stabs.

  • Der Stab empfahl, dass der Board keine Angabeziele in den IFRS mit reduzierten Angaben aufnimmt.

    Erörterung durch den Board und Abstimmung

    Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs auf der Grundlage der im Agendapapier genannten Gründe zu. Es wurden keine spezifischen Problembereiche angesprochen.

    Bei der Abstimmung stimmten 10 von 13 Boardmitgliedern für die Empfehlung des Stabs.

Wann Angabevorschriften für neue und geänderte IFRSs zu berücksichtigen sind

Agendapapier 31B

Dieses Papier untersucht mögliche Zeitpunkte, zu denen der Board Änderungen am IFRS mit reduzierten Angaben für neue und geänderte IFRS mit Auswirkungen auf Angabevorschriften vorschlagen könnte, indem es Ansätze untersucht, die der Board in anderen Bereichen seiner Arbeit verfolgt, sowie die Stichtage für den Inhalt eines Konsultationsdokuments.

Der Stab empfahl, dass, falls der Board beschließt, einen IFRS mit reduzierten Angaben vorzuschlagen, Änderungen an diesem IFRS mit reduzierten Angaben vorgeschlagen werden sollten, wenn ein Entwurf eines neuen oder geänderten IFRS, der die Angabevorschriften betrifft, veröffentlicht wird.

Der Stab empfahl außerdem, dass, falls der Board beschließt, einen IFRS mit reduzierten Angaben vorzuschlagen, der Stichtag für den Inhalt des Konsultationsdokuments IFRS und IFRIC-Interpretationen sein sollte, die bis zum 1. Januar 2021 veröffentlicht wurden, und Entwürfe, die bis 1. Januar 2021 veröffentlicht, aber noch nicht finalisiert wurden, mit Ausnahme des Entwurfs zur allgemeinen Darstellung und Angaben.

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs auf der Grundlage der im Agendapapier genannten Gründe zu. Es wurden keine spezifischen Problembereiche angesprochen.

Bei der Abstimmung stimmten alle 13 Boardmitglieder für die Empfehlung des Stabs.

Ausgelassene Themen und spezielle Aktivitäten

Agendapapier 31C

Dieses Agendapapier diskutiert zwei Themen, die sich bei der Entwicklung der Analyse von Anpassungen der Angabevorschriften des IFRS für KMU für einen möglichen IFRS mit reduzierten Angaben ergeben haben: Themen, die im IFRS für KMU weggelassen werden und Themen, die sich auf spezielle Tätigkeiten beziehen.

Der Stab empfahl, dass, wenn der Board einen IFRS mit reduzierten Angaben vorschlägt, ein Tochterunternehmen, das den Standard anwendet, der das Ergebnis je Aktie zeigt, die Angabevorschriften von IAS 33:4-13 anwenden muss.

Der Stab empfahl, dass der IFRS mit reduzierten Angaben eine angepasste Version der Angabevorschriften von IAS 34 enthält. Der Stab ist der Ansicht, dass dieser Ansatz vermeidet, dass ein Tochterunternehmen, das den IFRS mit reduzierten Angaben anwendet, in seinen Zwischenberichten Angaben macht, die es in seinem Jahresabschluss nicht machen muss, und dass er weniger mühsam ist als die Änderung von IAS 34 durch eine Folgeänderung oder durch die Bereitstellung aktualisierter Verweise in einer Konkordanztabelle.

Der Stab ließ sich bestätigen, dass der Board damit einverstanden ist, dass IFRS 14 in die Analyse der Anpassungen an die Angabevorschriften der IFRS für KMU einbezogen wird und dass die Grundsätze von BC157 des IFRS für KMU angewendet werden, um Angabevorschriften vorzuschlagen.

Erörterung durch den Board und Abstimmung

Der Board stimmte den Empfehlungen des Stabs auf der Grundlage der im Agendapapier genannten Gründe zu. Es wurden keine spezifischen Problembereiche angesprochen.

Bei der Abstimmung stimmten alle 13 Boardmitglieder für die Empfehlung des Stabs.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.