Gemeinsame Unterrichtseinheiten mit dem FASB

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In dieser Sitzung hat der IASB einen ganzen Tag lang Unterrichtseinheiten mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB abhalten. Ziel war es, dass sich die Boards gegenseitig über einzelne Projekte informieren, die sich teilweise oder ganz mit einem Projekt des anderen Boards überschneiden. Während dieser Sitzung wurden keine Entscheidungen gefällt.

Reaktionen auf die Krise als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie

Agendapapier 32A

Der Stab des IASB hat die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die IFRS bewertet. Der Stab stellt fest, dass die IFRS in der Praxis gut funktionieren. Wo nötig und angemessen, wurden im Einklang mit dem Konsultationsprozess des IASB gezielte und dringende Maßnahmen ergriffen. Der Stab ist der Ansicht, dass die Entwicklung von Annahmen eine der häufigsten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie ist. Die Strategie des Stabs in Bezug auf die Pandemie besteht darin, die Anwendungsherausforderungen zu überwachen und gegebenenfalls auf dringende Fragen zu reagieren. Der Stab plant, die Zusammenarbeit mit den Interessengruppen fortzusetzen und zu vertiefen und die Zeitpläne für die Konsultationen anzupassen, um den Interessengruppen zu helfen, die von den Herausforderungen der Krise betroffen sind.

FASB-Reaktionen auf die Coronavirus-Pandemie

Agendapapier 32B

Was die Agenda und die Aktivitäten des FASB anbelangt, so ist sich der Stab des FASB bewusst, dass die Betroffenen sehr beschäftigt mit der Coronavirus-Pandemie sind. Es wurden Dokumente mit verlängerter Stellungnahmefrist herausgegeben, um den Interessengruppen die Möglichkeit zu geben, zu den Vorschlägen in einem Zeitrahmen Stellung zu nehmen, der das aktuelle Umfeld widerspiegelt.

Der Stab des FASB stellt weiterhin beträchtliche Personalressourcen zur Verfügung, um sich auf neu auftretende Probleme zu konzentrieren, wobei Fragen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie Priorität haben, einschließlich fachlicher Anfragen und der Entwicklung von Lehrmaterialien. Der Stab konzentriert sich auch auf die Umsetzung der verschiedenen wichtigen neuen Standards, insbesondere im Hinblick auf zusätzliche Probleme und Herausforderungen für die Anwender der FASB-Verlautbarungen, die sich aus der Coronavirus-Pandemie ergeben.

Darüber hinaus plant der FASB bestimmte Zeitpunkte des Inkrafttretens zu verschieben oder hat sie bereits verschoben. Dazu gehören:

  • Verschiebung um ein Jahr für Privatunternehmen und bestimmte nicht gewinnorientierte Interessengruppen, die wichtige neue Standards mit gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Zeitpunkten des Inkrafttretens einführen (Erlöserfassung und Leasingverhältnisse) und
  • Verschiebung um ein Jahr für Versicherungsunternehmen für den neuen Versicherungsstandard (bis 2023 für börsennotierte Unternehmen und bis 2025 für nicht börsennotierte Unternehmen).

Andere Standards mit weiter entfernten Zeitpunkten des Inkrafttretens werden im Hinblick auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Umsetzungsfortschritt der Unternehmen überwacht.

Um den Interessengruppen das Auffinden von Lehr- und anderen Ressourcenmaterialien zu erleichtern, hat der Stab das FASB-Portal "Antwort auf die Coronavirus-Pandemie" und zugehörige Themenseiten auf seiner Internetseite eingerichtet.

Erörterung durch die Boards

Die Diskussion drehte sich um staatliche Zuwendungen und die entsprechenden Rechnungslegungsstandards für Zuwendungen der öffentlichen Hand. Der Stab des IASB räumte ein, dass IAS 20 vor langer Zeit geschrieben wurde und dass es im Vergleich zu der Art und Weise, wie Standards heute entwickelt werden, Inkonsistenzen geben könnte. Der Stab wird prüfen, ob die bevorstehende IASB-Agendakonsultation die Notwendigkeit einer Überarbeitung von IAS 20 aufzeigen wird. Es gab auch einige Diskussionen über erwartete Kreditverluste und darüber, wie der FASB den neuen Standard zu gegenwärtig erwarteten Kreditverluste wegen der Coronavirus-Pandemie verschieben könnte. Ein IASB-Mitglied sagte, dass die Herausgabe von Lehrmaterialien über die Coronavirus-Pandemie als verpflichtend anzuwenden angesehen werden könnte, da es vom Standardsetzer stammt. Er fragte, wie der FASB dieses Problem angeht. Die FASB-Mitarbeiter antworteten, dass die Leitlinien deutlich machen, dass es keine Interpretation oder neue Leitlinien in den Lehrmaterialien gebe und dass sie stattdessen nur bestehende Rechnungslegungsgrundsätze hervorheben.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Agendapapier 18, Agendapapier 18A, Agendapapier 18B

Sowohl der FASB als auch der IASB haben Projekte zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten auf ihrer jeweiligen Agenda. Diese Projekte stellen kein gemeinsames Projekt dar. Wegen der weitgehend konvergierten Bilanzierungsmodelle für Unternehmenszusammenschlüsse haben beide Boards jedoch zuvor beschlossen, die Arbeit des jeweils anderen zu beobachten.

Das Projekt des FASB wird aktiv betrieben, während sich das Projekt des IASB in der Forschungsphase befindet.

Das Ziel des FASB-Projekts besteht darin, die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und identifizierbaren immateriellen Vermögenswerten im Großen und Ganzen für alle Unternehmen zu überdenken. Dazu gehören Überlegungen zur Verbesserung der Entscheidungsnützlichkeit der Informationen und zur Neugewichtung der Kosten-Nutzen-Faktoren.

Ziel des IASB-Projekts ist es, zu untersuchen, ob Unternehmen den Investoren zu vernünftigen Kosten nützlichere Informationen über die von diesen Unternehmen getätigten Akquisitionen zur Verfügung stellen können.

Der Zweck der Papiere besteht darin, beiden Boards einen aktuellen Überblick über die in Bezug auf ihre jeweiligen Projekte geleistete Arbeit zu geben. Die Sitzung wird den Mitgliedern der Boards Gelegenheit geben, Fragen zu den Projekten zu stellen - mit besonderem Schwerpunkt auf den Angaben, der Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und anderen Themen, z.B. immaterielle Vermögenswerte, die bei einem Unternehmenszusammenschluss angesetzt wurden.

Agendapapier 18 bietet einen allgemeinen Überblick, während die Agendapapiere 18A und 18B ausführlichere Informationen über die Projekte der Boards

Erörterung durch die Boards

Die Boards erörterten die vorläufige Sichtweise des IASB, dass ein Unternehmen verpflichtet sein sollte, die Kennzahlen anzugeben, die die Unternehmensleitung (der Hauptentscheidungsträger des Unternehmens wie in IFRS 8 beschrieben) verwendet, um zu überwachen, ob die Ziele der Übernahme erreicht wurden. Die FASB-Mitglieder waren daran interessiert, wie lange diese Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen, woraufhin der IASB-Stab antwortete, dass es erwartet wird, solange die Unternehmensleitung überwacht, ob die Ziele der Übernahme erreicht wurden. Ein weiterer Diskussionspunkt war die Ausweitung der Vorschrift auf große Vermögensübernahmen. Dies würde auf der Grundlage der Rückmeldungen zu den Konsultationen entschieden werden. Ein FASB-Mitglied äußerte sich besorgt darüber, ob der Hauptentscheidungsträger-Ansatz zwischen den Unternehmen einheitlich angewendet werden könne, worauf die stellvertretende IASB-Vorsitzende antwortete, dass der Board den Ansatz diskutiert habe, und obwohl er nicht der perfekte Ansatz sei, entschied der IASB, dass er der beste verfügbare sei. Die Herausforderungen im Hinblick auf die Beschaffung der Daten für die Angaben wurden ebenfalls diskutiert. Es wurde eingeräumt, dass es für Unternehmen kostspielig sein könnte, Daten für die Kennzahlen zu erhalten, wenn das übernommene Unternehmen in mehrere Geschäftssegmente integriert wird.

Hinsichtlich der Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten diskutierten die Boards, ob es möglich wäre, eine Abschreibungsdauer zu bestimmen, wenn die Abschreibung der gewählte Weg wäre. Es wurde auch erörtert, wie sich die Abschreibungsaufwendungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken würden, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass die Ersteller sehr daran interessiert sind, diese Kosten bei allen alternativen Finanzkennzahlen auszunehmen. Eine vom IASB-Vorsitzenden erwähnte Lösung bestünde darin, den die Erfassung des Abschreibungsaufwands im sonstigen Gesamtergebenis zu erlauben oder zu verlangen, was ein IASB-Boardmitglied vehement ablehnte, da das sonstige Gesamtergebnis das letzte Mittel sein müsse. Ein Boardmitglied des FASB sagte, der Ausweis müsse gut durchdacht sein. Ein IASB-Boardmitglied fragte, ob der FASB über eine Konvergenz in Bezug auf die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten nachgedacht habe, da in seinem Rechtskreis die Ersteller betont hätten, dass der Ansatz angeglichen werden müsse, da sonst ein komparativer Nachteil zwischen den beiden Standards bestünde. Der Stab des FASB antwortete, dass die Konvergenz für sie eine Rolle spiele.

ASU 2016-02 Aktueller Stand der Umsetzung: Leasingverhältnisse (Thema 842)

Agendapapier 12A

Der FASB hat einen neuen Standard für Leasingverhältnisse mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens am 15. Dezember 2019 herausgegeben. Der Stab des FASB überwacht derzeit die Umsetzung des Standards und hat der fachlichen Agenda des FASB im Juli 2020 ein Projekt hinzugefügt. Das Projekt soll sich mit Fragen befassen, bei denen der FASB handeln kann, da er bereits über ausreichende Informationen von Interessengruppen verfügt.

Zu den Themen gehören:

  • Verkaufsartige Leasingverträge mit erheblichen variablen Leasingzahlungen
  • Neubewertung von Leasingzahlungen auf der Grundlage eines Referenzindex oder -satzes
  •  Reduzierung des Umfangs in einem Leasingvertrag

Der Stab hält auch Gesprächsrunden mit Interessengruppen ab, um Fragen zu den folgenden Themen zu erörtern:

  • Inkrementaler Kreditzinssatz
  • Verwendung der im Leasingvertrag implizit enthaltenen Rate durch den Leasingnehmer
  • Modell zur Änderung von Leasingverträgen
  • Eingebettete Leasingverträge
  • Zuordnung von Zahlungen durch den Leasingnehmer

Aktuelle Informationen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse

Agendapapier 12B

Der Stab des IASB informiert in diesem Papier über die jüngsten Anwendungsfragen, die vom IFRS Interpretations Committee erörtert wurden, sowie über die eng umrissene Standardsetzung, die in Bezug auf Sale-and-leaseback-Transaktionen eingeleitet wurde.

Erörterung durch die Boards

Während dieser Diskussion wurden keine wesentlichen Bedenken geäußert. Es wurde betont, dass die Boards weiterhin eine möglichst große Konvergenz zwischen den jeweiligen Standards anstreben sollten.

Finanzierung der Lieferkette

Agendapapier 27

In diesem Papier beschreibt der IASB die Finanzierungsvereinbarungen für die Lieferkette und damit zusammenhängende Fragen, die dem IFRS Interpretations Committee vorgelegt wurden. Der Stab des IASB umreißt die vorläufige Agendaentscheidung, die vom Committee veröffentlicht wurde, und erläutert, was die IFRS im Hinblick auf diese Vereinbarungen vorschreiben. Der IASB wird Anfang 2021 auch ein mögliches eng umrissenes Standardsetzungsprojekt erwägen.

Angabe von Programmen zur Finanzierung der Lieferkette mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Agendapapier 27B

Die Big-4-Firmen reichten im Oktober 2019 beim FASB einen Antrag auf Aufnahme eines Projekts ein, um Leitlinien zur Angabe von Lieferantenfinanzierungsprogrammen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten, und zur Darstellung der Kapitalflussrechnung zu erhalten.

Die Praxis behandelt den Ausweis der Programme in der Bilanz unter Bezugnahme auf:

  • Rechnungslegungsgrundsätze zur Ausbuchung von Schulden
  • SEC-Reden
  • Bestimmte in der Praxis entwickelte Indikatoren
  • Vorschriften in den SEC-Bestimmungen zur getrennten Darstellung von Verbindlichkeiten gegenüber Banken für Kreditaufnahmen und Verbindlichkeiten gegenüber Handelsgläubigern innerhalb der kurzfristigen Verbindlichkeiten

Der Stab des FASB führte im Jahr 2020 Untersuchungen und Einbindungsveranstaltungen durch. Dabei stellte sich heraus, dass die Abschlussadressaten unterschiedliche Auffassungen über die Darstellung im Jahresabschluss hatten, aber die meisten Adressaten baten um die Angabe quantitativer und qualitativer Informationen, damit sie ihre eigenen Einschätzungen der Programme vornehmen und gegebenenfalls die Kennzahlen und den operativen Cashflow anpassen können.

Auf der FASB-Sitzung im Oktober 2020 beschloss das FASB, ein Projekt auf seine Tagesordnung zu setzen, um Angabevorschriften für Lieferantenfinanzierungsprogramme im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (eng umrissenes Projekt) zu entwickeln.

Der Stab plant, zusätzliche Untersuchungen und Einbindungsveranstaltungen vorzunehmen, und wird weiterhin die Angaben der börsennotierten Unternehmen in den bei der SEC eingereichten Unterlagen überwachen.

Erörterung durch die Boards

Die Diskussion konzentrierte sich auf Angaben, die in Bezug auf die Finanzierungsvereinbarungen der Lieferkette geleistet werden sollten. In den USA hat der SEC-Stab Reden gehalten oder Leitlinien herausgegeben, die sich mit der Berichterstattung über die Finanzierungsvereinbarungen der Lieferkette im Lagebericht befassen. Diese Leitlinien ermutigen zu qualitativen und quantitativen Angaben, z.B. zur Höhe der verkauften Forderungen und zu den Hauptbedingungen der Vereinbarungen. Viele Unternehmen befolgen diese Leitlinien und und haben ihre Angaben ausgeweitet.

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