Standardpflege und einheitliche Anwendung

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 12

In dieser Sitzung ging es darum, ob der Board mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen einverstanden ist, ob er der Meinung ist, dass alle erforderlichen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten wurden, und ob Mitglieder des Board beabsichtigen, der Veröffentlichung der Änderungen zu widersprechen.

IAS 12 — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

Agendapapier 12A

Hintergrund

Im Juli 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2019/5 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12). Im September 2020 legte der Stab dem IFRS Interpretations Committee die erste Analyse und vorläufige Empfehlungen vor, wie die in den Rückmeldungen zum Entwurf aufgeworfenen Fragen behandelt werden sollten. Im Oktober 2020 beschloss das Board, die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12 wie im Entwurf veröffentlicht mit einigen Änderungen zu finalisieren.

Zusammenfassung der Änderungen

Als allgemeines Prinzip schreibt IAS 12 vor, dass ein Unternehmen latente Steuern für alle temporären Differenzen auszuweisen hat. Der Standard verbietet es Unternehmen jedoch, latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden anzusetzen - sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch in der Folge - für abzugsfähige oder zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Ergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst (Ausnahme vom Ansatz).

Der Board schlug vor, den Geltungsbereich der Ausnahme vom Ansatz so einzuschränken, dass sie nicht für Transaktionen gilt, die zu gleichen und sich kompensierenden temporären Differenzen führen. In solchen Fällen würde ein Unternehmen im Allgemeinen einen latenten Steueranspruch und eine latente Steuerschuld in gleicher Höhe ansetzen, und daher kam der Board zu dem Schluss, dass die Ausnahme vom Ansatz unnötig ist. Dieser Ansatz würde dazu führen, dass Unternehmen latente Steuerforderungen und -schulden für temporäre Differenzen ansetzen, die beim erstmaligen Ansatz von Transaktionen wie Leasingverträgen und Stilllegungsverpflichtungen entstehen.

Der Board hat auch vorgeschlagen, ein erläuterndes Beispiel für die Bilanzierung latenter Steuern für Mietvorauszahlungen und anfängliche direkte Kosten zu liefern.

In Bezug auf die Übergangsbestimmungen schlägt der Board vor, dass die Unternehmen die Änderungen erstmalig anwenden, indem sie:

  • (a) Erfassung latenter Steuern für alle temporären Differenzen im Zusammenhang mit Leasingverträgen und Stilllegungsverpflichtungen zu Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode; und
  • (b) Anwendung der Änderungen prospektiv für andere Transaktionen als Leasingverhältnisse und Stilllegungsverpflichtungen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass der Board Folgendem zustimmt:

  • (a) einem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen am 1. Januar 2023 - dies wird 18 Monate nach dem voraussichtlichen Veröffentlichungsdatum der Änderungen im zweiten Quartal 2021 sein;
  • (b) dass die Änderungen keiner erneuten Veröffentlichung zwecks Stellungnahme bedürfen; und
  • (c) dass die Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten wurden und dass das Abstimmungsverfahren eingeleitet werden kann.

Erörterung durch den Board

Der Stab bestätigte, dass es keine von den Erstellern vorgebrachten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Aufhebung des Deckelungsvorschlags gegeben habe.

Entscheidungen des Boards

Alle 13 Boardmitglieder stimmten für jede der Empfehlungen des Stabs.

Kein Mitglied des Boards beabsichtigt, der Veröffentlichung der Änderungen zu widersprechen.

Zugehörige Interpretationen

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