Überblick

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Der IASB hat am 18. und 19. November 2020 per Videokonferenz getagt. Der zweite Tag der Sitzung war gemeinsamen Unterrichtseinheiten mit dem FASB gewidmet. Nachfolgend bieten wir einen kurzen Überblick über die Ergebnisse der Sitzung.

IASB-Sitzung

Arbeitsprogramm: Letzten Monat beschloss der Board, mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 zu beginnen und zu einem späteren Zeitpunkt zu überdenken, wann die Überprüfungen nach der Einführung der Vorschriften für Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 und von IFRS 15 beginnen sollen. Der Board wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwägen, wann diese Überprüfungen nach der Einführung aufgenommen werden sollen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: Der Board bestätigte die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung mit einer 150-tägigen Stellungnahmefrist (anstatt der vom Stab empfohlenen 180-tägigen Stellungnahmefrist). Die Bitte um Informationsübermittlung wird voraussichtlich im Dezember veröffentlicht.

Standardpflege und einheitliche Anwendung — Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen: Der Board ist dabei, Änderungen an IAS 12 zu finalisieren. Die Änderungen sollen im zweiten Quartal 2021  veröffentlicht und mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1. Januar 2023 versehen werden.

Lageberichterstattung: Der Stab hat einige Sachverhalte aufgeworfen, die während der Ausarbeitung des Entwurfs identifiziert wurden. Der Board hat entschieden, dass auch Unternehmen, die die IFRS nicht anwenden, die Möglichkeit haben sollten, das Leitliniendokument anzuwenden. Der Board hat auch entschieden, den Begriff "Genauigkeit" anstelle von "Fehlerfreiheit" zu verwenden und zu betonen, dass sich dies auf qualitative und quantitative Informationen bezieht.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der IASB entwickelt derzeit einen Standard mit reduzierten Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die IFRS anwenden, aber die Definition eines KMU erfüllen. Der Board hat entschieden, Ausnahmen vom Verfahren zur Anpassung der Angabevorschriften vorzunehmen, wenn Anpassungen der Angabevorschriften des IFRS für KMU erfolgen.

Eine Analyse der Änderungen am Arbeitsprogramm, die sich aus diesen Entscheidungen des Boards ergeben, finden Sie hier.

Gemeinsame Unterrichtseinheiten von IASB und FASB

Die Boards haben sich gegenseitig über einzelne Projekte informiert, die sich teilweise oder ganz mit einem Projekt des anderen Boards überschneiden. Der Zweck der Sitzung war der Informationsaustausch. Daher wurden keine Entscheidungen getroffen. 

Coronavirus-Pandemie: Die Boards haben die Schritte erläutert, die sie als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie unternommen haben, wie z.B. Umsetzungs- und Lehrmaterialien und Anpassungen ihrer Arbeitsprogramme. Ein Großteil der Diskussion konzentrierte sich auf die Bilanzierung von staatlichen Zuschüssen. 

Leasingverhältnisse mit Ausnahme der Coronavirus-Pandemie: Der Stab des IASB hat die jüngsten Anwendungsfragen erläutert, die vom IFRS Interpretations Committee erörtert wurden, sowie die eng umrissene Standardsetzung, die in Bezug auf Sale-and-leaseback-Transaktionen eingeleitet wurde, dargestellt. Der FASB überwacht die Umsetzung seines äquivalenten Standards und hat im Juli 2020 ein Projekt auf seine fachliche Agenda gesetzt, um Fragen zu behandeln, bei denen der FASB handeln kann, da er bereits über ausreichende Informationen von Interessengruppen verfügt. Beide Boards betonten, dass sie sich weiterhin um eine möglichst große Konvergenz zwischen den jeweiligen Standards bemühen wollen.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Sowohl der FASB als auch der IASB haben Projekte zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten auf ihrer jeweiligen Agenda. Diese Projekte stellen kein gemeinsames Projekt dar. Wegen der weitgehend konvergierten Bilanzierungsmodelle für Unternehmenszusammenschlüsse haben beide Boards jedoch zuvor beschlossen, die Arbeit des jeweils anderen zu verfolgen. Das Projekt des FASB wird aktiv betrieben, während sich das Projekt des IASB in der Forschungsphase befindet.

Die Boards erörterten die vorläufige Sichtweise des IASB, dass ein Unternehmen verpflichtet sein sollte, die Kennzahlen anzugeben, die die Unternehmensleitung (der Hauptentscheidungsträger des Unternehmens wie in IFRS 8 beschrieben) verwendet, um zu überwachen, ob die Ziele der Übernahme erreicht wurden. Außerdem erörterten die Boards die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

Finanzierung der Lieferkette: Der IASB hat die Fragen beschrieben, die dem IFRS Interpretations Committee vorgelegt wurden, sowie die vorläufige Agendaentscheidung, die vom Committee veröffentlicht wurde. Der IASB wird Anfang 2021 ein mögliches eng umrissenes Standardsetzungsprojekt erwägen und umriss dieses kurz. Die Big-4-Firmen reichten im Oktober 2019 beim FASB einen Antrag auf Aufnahme eines Projekts ein, um Leitlinien zur Angabe von Lieferantenfinanzierungsprogrammen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten, und zur Darstellung der Kapitalflussrechnung zu erhalten. Nach Untersuchungen und Einbindungsveranstaltungen beschloss der FASB im Oktober 2020, ein Projekt auf seine Agenda zu setzen, um Angabevorschriften für Lieferantenfinanzierungsprogramme im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (eng umrissenes Projekt) zu entwickeln. Der FASB stellte fest, dass es in den USA als Folge von Reden und Leitlinien des SEC-Stabs vermehrt Angaben zu qualitativen und quantitativen Aspekten in der Lageberichterstattung gibt. 

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