Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

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Agendapapier 23

In früheren Sitzungen beschloss der Board, ein Diskussionspapier auszuarbeiten, das voraussichtlich im November 2020 veröffentlicht werden soll. Mit diesem Papier wurde der Board gebeten, die Stellungnahmefrist für das Diskussionspapier festzulegen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, für das kommende Diskussionspapier eine Stellungnahmefrist einzuräumen, die länger ist als die Mindestfrist für Stellungnahmen (in der Regel 120 Tage). Dies würde:

  • (a) die Debatte reifen lassen und den Interessenvertretern genügend Zeit geben, um qualitativ hochwertige Rückmeldungen zu erarbeiten, die eher auf einer gründlichen Prüfung und Erörterung der vorläufigen Ansichten des Boards und nicht nur auf instinktiven Reaktionen beruhen, die die bestehenden Praktiken bestimmter Unternehmen widerspiegeln;
  • (b) den Interessengruppen die Möglichkeit geben, ihre Zeitpläne besser zu steuern und ihre Ressourcen besser zuzuweisen, da der Board davon ausgeht, zu einer Reihe von Projekten zu konsultieren (einschließlich z.B. preisregulierte Geschäftsvorfälle, Lageberichterstattung, die Agendakonsultation 2020 und die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12); und
  • (c) die durch die Coronavirus-Pandemie verursachten potenziellen Einschränkungen der Ressourcen der Interessengruppen weiter zu entschärfen.

Der Stab empfahl, dass der Board eine Stellungnahmefrist von 180 Tagen einräumt. Der Stab ist der Meinung, dass dies den Interessengruppen genügend Zeit gibt, gut durchdachte Stellungnahmen zu den vorläufigen Sichtweisen des Boards zu entwickeln und einzureichen.

Erörterung durch den Board

Der Board wiederholte seinen bereits früher geäußerten Standpunkt, dass er die 180-tägige Stellungnahmefrist nicht zur Standardfrist machen will. Er räumte jedoch ein, dass dies keine normalen Zeiten sind, sowohl im Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie als auch auf ungewöhnlich viele gleichzeitig laufende Konsultationen.

Entscheidungen des Boards

12 der 13 Boardmitglieder stimmten der Empfehlung des Stabs zu, eine Stellungnahmefrist von 180 Tagen einzuräumen.

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