Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Date recorded:

Überblick

Agendapapier 18

Im März 2020 veröffentlichte der Board das Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung, das die vorläufigen Ansichten des Boards zu den Rückmeldungen enthielt, die der Board im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 erhalten hatte, darunter:

  • a. Angabe von Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse
  • b. Prüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung - Wirksamkeit und Kosten
  • c. Ob die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wieder eingeführt werden soll
  • d. Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert

Der Board erhiellt in dieser Sitzung eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu bestimmten Aspekten des Diskussionspapiers - Rückmeldungen von Abschlussadressaten und Rückmeldungen zur Angabe von Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse, zur Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung und zur Frage, ob die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes wieder eingeführt werden soll.

Der Stab hat die Agendapapiere 18A-18F vorgestellt, die wir nachfolgend nebst den zugehörigen Erörterungen für Sie zusammenfassen.(Es wurden nicht alle Papiere erörtert.)

Rückmeldungen zum Diskussionspapier (Überblick)

Agendapapier 18A

Dieses Papier wurde unverändert aus der Sitzung vom März 2021 übernommen. Es wurde während dieser Sitzung nicht erörtert.

Rückmeldungen von Adressaten

Agendapapier 18B

Die wichtigsten Botschaften dieses Papiers waren:

  • Fast alle Adressaten unterstützten die vorläufige Sichtweise, die Angaben für Unternehmenszusammenschlüsse auszuweiten, und die meisten Adressaten waren der Meinung, dass die bestehenden Angaben nicht genügend entscheidungsnützliche Informationen liefern. Viele Adressaten sind an Informationen über die spätere Wertentwicklung von Unternehmenszusammenschlüssen interessiert, aber einige fragten sich, ob die vorgeschlagenen Angaben entscheidungsnützliche Informationen liefern würden.
  • Bei der Frage, ob die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden soll, waren die Adressaten geteilter Meinung.
  • Die meisten Adressaten waren sich einig, dass die bestehenden Vorschriften zum Ansatz von erworbenen immateriellen Vermögenswerten nicht geändert werden sollten.

Erörterung durch den Board

Der Board diskutierte die wesentlichen Themen des Diskussionspapiers:

Angaben zur späteren Entwicklung

  • Wirtschaftliche Sensibilität: Viele Boardmitglieder äußerten sich zu der Möglichkeit, dass geforderte Angaben wirtschaftlich sensibel sein könnten, da die Anwendergruppe skeptisch war, ob dieser mildernde Faktor von den Erstellern angemessen genutzt würde. Ein Boardmitglied schlug vor, dass es nützlich wäre, ein gemeinsames Verständnis darüber zu erlangen, wo dies ein Problem zwischen Anwendern und Erstellern darstellen könnte.
  • Granularität: Eine Reihe von Boardmitgliedern sprach die Frage an, wie granular die Angaben zur späteren Wertentwicklung sein sollen und ob es eine gemeinsame Erwartung zwischen Interessengruppen und dem Board gibt. Ein Boardmitglied zeigte sich besorgt über die Überfrachtung mit Angaben und ein anderes Boardmitglied schlug vor, dass der Stab einige Beispiele zur Veranschaulichung der erwarteten Granularität entwickeln sollte, um sicherzustellen, dass dies während der Diskussion klar ist.

Wiedereinführung der Abschreibung

Einige Boardmitglieder merkten an, dass die Unterstützung der Abschreibung durch die Anwender möglicherweise von anderen Entscheidungen des Boards abhängt, die noch getroffen werden müssen. Beispielsweise könnte die Unterstützung für die Abschreibung davon abhängen, dass die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts auf einem transaktionsspezifischen Ansatz basiert, anstatt einer vollständigen Unterstützung, unabhängig davon, wie die Nutzungsdauer berechnet wird.

Einige Boardmitglieder merkten an, dass für die Anwender die Angaben zu den wirtschaftlichen Aspekten einer Transaktion wichtiger zu sein scheinen als die Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts, und dass, wenn die geforderten Angaben angemessen sind, weniger Druck auf der Frage der Abschreibung liegt.

Konvergenz

Es wurde angemerkt, dass die Konvergenz von den Anwendern nicht als grundlegend angesehen wird, da sie lieber das beste Ergebnis erzielen würden, selbst wenn dies bedeutet, dass die Standards nicht konvergieren. Einige Boardmitglieder schlugen vor, dass in Fällen, in denen es geteilte Meinungen zu den wichtigsten Fragen gibt, die Konvergenz zwischen US-GAAP und IFRS zu einem wichtigeren Teil der Entscheidungsfindung werden könnte.

Angabe der späteren Erfolge von Unternehmenszusammenschlüssen

Agendapapier 18C

Die wichtigsten Botschaften dieses Papiers waren:

  • Wie oben bereits erwähnt, stimmten fast alle Adressaten und viele andere zu, dass die Informationen über die späteren Erfolge des Unternehmenszusammenschlusses auf der Grundlage der von der Unternehmensleitung geprüften Informationen erweitert werden sollten.
  • Viele Stellungnehmende äußerten Bedenken hinsichtlich der monetären und proprietären Kosten für die Bereitstellung dieser Informationen.
  • Viele Stellungnehmende meinten, dass die Informationen im Lagebericht und nicht im Abschluss enthalten sein sollten.

Erörterung durch den Board

Die Diskussion des Boards über dieses Papier konzentrierte sich auf die folgenden wesentlichen Themen:

Die im Diskussionspapier vorgeschlagenen Angaben

Mehrere Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass die Angabevorschriften der wichtigste Teil des Projekts seien und vorrangig behandelt werden sollten. Ein Boardmitglied forderte den Stab als Reaktion auf Kommentare von Erstellern zu den Kosten auf, zwischen Informationen zu unterscheiden, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen, weil sie zur Ermittlung des Preises eines Geschäfts verwendet werden, und Informationen, die separat erstellt werden müssen.

Angabeort

Mehrere Boardmitglieder stimmten zu, dass es angemessen sei, die vorgeschlagenen Angaben im Anhang zu platzieren, basierend auf dem Rahmenkonzept, das die Angabe von Methoden, Annahmen und Ermessensentscheidungen, die bei der Schätzung von Beträgen verwendet werden, erlaubt. Da Ermessensentscheidungen und Annahmen in die Bestimmung des Preises und damit des Geschäfts- oder Firmenwerts einfließen, ist es angemessen, diese Angaben in den Anhang aufzunehmen.

Ein Boardmitglied widersprach dieser Ansicht und argumentierte, dass weder der Preis noch der Geschäfts- oder Firmenwert eine Schätzung darstellen, sondern dass der Preis eine Tatsache ist und der Wert des Geschäfts- oder Firmenwerts von diesem Preis abhängt. Als solches erlaubt das Rahmenkonzept nicht, dass Informationen, die den Preis eines Unternehmenserwerbs bestimmen, in den Anhang aufgenommen werden, und es wäre angemessener, sie im Lagebericht zu erwähnen.

Ein Boardmitglied schlug vor, dass ein Querverweis vom Anhang zum Lagebericht ausdrücklich erlaubt werden könnte, dass aber der Unterschied zwischen der Durchsetzung im Lagebericht und im Abschluss sehr unterschiedlich ist und dies berücksichtigt werden sollte.

Wirtschaftliche Sensibilität

Wie bereits erwähnt, wiederholten mehrere Boardmitglieder den Vorschlag, dass der Stab einige Beispiele zur Veranschaulichung des erwarteten Granularitätsgrads entwickeln sollte, um sicherzustellen, dass dies während der Diskussion klar ist.

Ein Boardmitglied merkte an, dass mehrere Mitglieder des globalen Erstellerforums die Ansicht vertreten, dass diese Angaben zu rationaleren Entscheidungen über Fusionen und Übernahmen führen könnten, wenn es nur einen begrenzten Spielraum für die Nichtangabe von Angaben aufgrund wirtschaftlicher Sensibilität gäbe.

Es gab gemischte Ansichten darüber, ob ein Rahmen erarbeitet werden könnte, der dem Board hilft, zu bestimmen, was wirtschaftlich sensibel ist - diejenigen, die dagegen waren, glaubten, dass dies zu unternehmens- und rechtskreisspezifisch sei und nicht möglich wäre.

Ansatz der Unternehmensleitung

Ein Boardmitglied hob hervor, dass es mehrere Aspekte zum Ansatz der Unternehmensleitung gibt, die berücksichtigt werden müssen. Diese betreffen die Frage, ob die Entscheidung, für welche Akquisitionen die Angaben erforderlich sind, von der Wesentlichkeit oder vom Hauptentscheidungsträger getroffen werden sollte, ob der Hauptentscheidungsträger die geeignete Ebene für dieses Überprüfung ist und ob es sich bei den Kennzahlen um diejenigen handelt, die vom Hauptentscheidungsträger geprüft werden oder von einer bestimmten Gruppe.

Mehrere Boardmitglieder stimmten insbesondere der Notwendigkeit zu, zu prüfen, ob wesentliche Informationen übersehen werden könnten, wenn nur vom Hauptentscheidungsträger geprüfte Informationen gefordert werden.

Verbesserung der bestehenden Angabevorschriften in IFRS 3

Agendapapier 18D

Die wichtigsten Botschaften dieses Papiers waren:

  • Es wurde allgemein befürwortet, zusätzliche Angabeziele in IFRS 3 aufzunehmen und die Angabe von wesentlichen Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten und leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen zum Zeitpunkt eines Unternehmenszusammenschlusses vorzuschreiben.
  • Die vorläufige Sichtweise des Boards, IFRS 3 um die Vorschrift zu ergänzen, dass ein Unternehmen quantitative Angaben zur Höhe der erwarteten Synergien aus einem Unternehmenszusammenschluss machen muss, und die Angaben zum Beitrag des erworbenen Unternehmens beizubehalten und zu ergänzen, stieß auf unterschiedliche Meinungen, insbesondere bei den Erstellern.

Erörterung durch den Board

In Bezug auf die vorgeschlagenen Angaben zu Synergien bat ein Boardmitglied um zusätzliche Klarstellung in den Vorschriften, dass diese nur beim Erwerb und nicht fortlaufend gefordert werden sollen. Darüber hinaus wäre es für die Adressaten hilfreich, wenn sowohl die Art der Synergie als auch der Wert angegeben werden müssten.

Ein weiteres Boardmitglied merkte an, dass sorgfältig geprüft werden sollte, wann bei verschiedenen Fusions- und Übernahmetransaktionen Angaben zu Synergien gemacht werden können, da diese nicht immer quantifiziert werden und nicht immer den Wert eines erworbenen Unternehmens widerspiegeln.

In Bezug auf Pro-forma-Informationen merkte ein Boardmitglied an, dass es in der Praxis eine Vielfalt an Informationen gibt, die derzeit angegeben werden, und dass Zeit darauf verwendet werden sollte, zu verstehen, wie ein Gleichgewicht zwischen dem, was die Adressaten wollen, und dem, was Ersteller bereitstellen können, hergestellt werden kann.

Ein anderes Boardmitglied stimmte mit den Interessengruppen darin überein, dass die Frage zu beantworten ist, ob der Nutzen die Kosten in Bezug auf die Angabe von Pro-forma-Informationen für den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit überwiegt.

Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung

Agendapapier 18E

Die wichtigsten Botschaften dieses Papiers waren:

  • Die meisten Stellungnehmenden waren sich einig, dass es nicht möglich ist, eine wesentlich wirksamere Werthaltigkeitsprüfung zu vertretbaren Kosten zu entwickeln.
  • Viele Stellungnehmende meinten, dass die Anwendung der Werthaltigkeitsprüfung verbessert werden könnte, und es wurden Vorschläge für zusätzliche Vorschriften in Bezug auf Angaben gemacht, um übermäßigen Optimismus der Unternehmensleitung zu bekämpfen.
  • Es wurde auch vorgeschlagen, dass zusätzliche Leitlinien entwickelt werden könnten, um die Ebene zu verbessern, auf der Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden, um den "Abschirmungseffekt" zu reduzieren.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht diskutiert und wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Boards gesetzt.

Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Agendapapier 18F

Die wichtigsten Botschaften dieses Papiers waren:

  • Die Meinungen der Stellungnehmenden zur Frage, ob die Abschreibung wieder eingeführt werden sollte, bleiben gemischt.
  • Es wurden keine neuen konzeptionellen Argumente vorgebracht, obwohl einige Stellungnehmende darauf hinwiesen, dass es seit der Einführung von IFRS 3 im Jahr 2004 neue praktische Hinweise darauf gibt, dass die Werthaltigkeitsprüfung nicht ausreichend wirksam ist.
  • Die meisten Stellungnehmenden erklärten, dass eine Konvergenz mit US-GAAP wünschenswert sei, aber viele gaben an, dass sie ihre Meinung zur Wiedereinführung der Abschreibung nicht ändern würden, nur um Konvergenz zu erreichen.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht diskutiert und wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Boards gesetzt.

Der Board wurde nicht gebeten, Entscheidungen in Bezug auf irgendeines dieser Papiere zu treffen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.