Standardpflege und einheitliche Anwendung
Überblick über die Sitzung
Ziel dieser Sitzung war es, dem Board die Analyse und die Empfehlungen des Stabs zum weiteren Vorgehen in Bezug auf das Projekt zu Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen zu übermitteln und den Board zu fragen, ob er mit den Empfehlungen des Stabs einverstanden ist.
Außerdem wurde der Board gefragt, ob es Boardmitglieder gibt, die Einwände gegen die Finalisierung einer Agendaentscheidung in Bezug auf Windparks haben.
Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback — weitere Projektausrichtung
Im November 2020 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16).
Auf seiner Sitzung im Mai 2021 erörterte der Board eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Entwurf. Der Board traf auf dieser Sitzung keine Entscheidungen, aber die Mitglieder gaben ihre ersten Gedanken zu den Rückmeldungen ab.
Im September 2021 legte der Stab dem IFRS Interpretations Committee vorläufige Sichtweisen über das weitere Vorgehen vor, nachdem er die Kommentare der Stellungnehmenden zum Entwurf geprüft hatte. Der Stab entwickelte seine Analyse und Empfehlungen in dem für diese Sitzung vorgelegten Papier unter Berücksichtigung der Rückmeldungen von Mitgliedern des Committee sowie von Stellungnahmen und anderen Sitzungen.
Ziel dieser Sitzung war es, dem Board die Analyse und die Empfehlungen des Stabs zum weiteren Vorgehen in Bezug auf das Projekt zu Leasingverbindlichkeit bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen zu übermitteln und den Board zu fragen, ob er mit den Empfehlungen des Stabs einverstanden ist.
Empfehlungen des Stabs
Der Stab empfahl dem Board auf der Grundlage der Analyse in dem Papier, die folgenden Vorschläge im Entwurf beizubehalten:
- Klarstellung, dass es sich bei der Leaseback-Verbindlichkeit um eine Verbindlichkeit handelt, auf die IFRS 16 Anwendung findet;
- die Vorschriften für die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts an einem Vermögenswert und des Gewinns oder Verlusts aus dem Verkauf und dem Leaseback in Textziffer 100(a) von IFRS 16;
- Klarstellung, dass ein Verkäufer/Leasingnehmer das Nutzungsrecht am Vermögenswert aus dem Leaseback unter Anwendung der Textziffern 29-35 von IFRS 16 nachträglich bewertet;
- Aufnahme eines erläuternden Beispiels für eine Sale-and-leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen.
Der Stab empfahl dem Board, wie folgt von den Vorschlägen im Entwurf abzuweichen:
- keine Vorschriften dazu, wie ein Verkäufer/Leasingnehmer zu Beginn des Leasingverhältnisses den Anteil des früheren Buchwerts des Vermögenswerts bestimmt, der sich auf das vom Verkäufer/Leasingnehmer behaltene Nutzungsrecht bezieht;
- Vorschrift, dass der Verkäufer/Leasingnehmer die Leaseback-Verbindlichkeit unter Anwendung der Textziffern 36-46 von IFRS 16 nachträglich bewertet;
- Festlegung, dass für die Zwecke der Anwendung der Textziffern 36-46 von IFRS 16 der Begriff "Leasingzahlungen" nicht der Definition in Anhang A zu IFRS 16 entsprechen darf; stattdessen würde der Verkäufer/Leasingnehmer den Begriff "Leasingzahlungen" oder "geänderte Leasingzahlungen" so anwenden, dass er keinen Betrag des Gewinns oder Verlusts erfasst, der sich auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht, soweit das Nutzungsrecht zurückbehalten wird.
Erörterung durch den Board
Die Boardmitglieder erkannten die von den Stellungnehmenden zum Entwurf geäußerten Bedenken an, ob es angemessen sei, den aus einer Sale-and-leaseback-Transaktion resultierenden Gewinn oder Verlust zu begrenzen. Um auf diese Anmerkungen einzugehen, müsste der Board jedoch Standardsetzung vornehmen, die über eine eng umrissene Änderung hinausgeht. Die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 16 sind pragmatisch und dringend erforderlich. Es wurde jedoch eingeräumt, dass die Formulierung der Änderung dahingehend überprüft werden sollte, ob einige der Bedenken durch eine Umformulierung ausgeräumt werden können. Dennoch schlugen die Boardmitglieder vor, die Vorschläge zu finalisieren und die umfassendere Frage der Erfassung von Gewinnen oder Verlusten im Rahmen der Überprüfung von IFRS 16 nach der Einführung zu untersuchen.
Entscheidungen des Boards
10 der 11 anwesenden Boardmitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs.
Wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung eines Windparks — Finalisierung der Agendaentscheidung
Auf seiner Sitzung im November 2021 beschloss das IFRS Interpretations Committee, als Reaktion auf eine Einreichung zu IFRS 16 über den wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung einer Windkraftanlage kein neues Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. Stattdessen beschloss das Committee, die Agendaentscheidung zu finalisieren.
In dieser Sitzung wurden die Boardmitglieder gefragt, ob sie Einwände gegen die Agendaentscheidung haben.
Entscheidungen des Boards
Kein Boardmitglied erhob Einwände gegen die Agendaentscheidung. Es gab keine Diskussion zu diesem Thema.