Primäre Abschlussbestandteile

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Überblick

Agendapapier 21

Der Board hat die erneuten Erörterungen zu den im Entwurf enthaltenen Vorschläge zu ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen sowie zu Erträgen und Aufwendungen, die der Kategorie "Investitionen" zugeordnet sind, begonnen.

Das Hintergrundpapier zu der Sitzung bot außerdem eine Zusammenfassung der Rückmeldungen.

Ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen

Agendapapier 21A

Hintergrund

Dieses Papier leitete die erneuten Beratungen des Boards über den im Entwurf enthaltenen Vorschlag zu ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen ein. Der Stab legte in diesem Papier seine Analyse und Empfehlungen zur Definition von ungewöhnlichen Erträgen und Aufwendungen dar.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem Board zu prüfen, wie mit einer Definition für ungewöhnliche Posten verfahren werden soll. Der Stab empfahl dem Board insbesondere, den Verweis auf einen "begrenzten Vorhersagewert" aus der Definition von ungewöhnlichen Posten zu streichen, während eine Erklärung, wie diese Idee die Definition unterstützt, in der Grundlage für Schlussfolgerungen beibehalten wird. Darüber hinaus empfahl der Stab dem Board, Anwendungsleitlinien zu entwickeln, die klarstellen, dass die Definition Erträge oder Aufwendungen erfasst, die sich in ihrer Art oder Höhe von zukünftig erwarteten Erträgen oder Aufwendungen unterscheiden, und die Unternehmen bei der Beurteilung helfen, ob ähnliche Erträge oder Aufwendungen in der Zukunft anfallen werden, und die auf der Grundlage von Leitlinien zur Beurteilung zukünftiger Geschäftsvorfälle und anderer Ereignisse in anderen Standards zu entwickeln sind. Schließlich empfahl der Stab dem Board, zu erläutern, dass ein Unternehmen bei der Prüfung, ob Erträge oder Aufwendungen ähnlich sind, die Merkmale der Erträge und Aufwendungen, einschließlich des zugrunde liegenden Ereignisses oder Geschäftsvorfalls, der zu den Erträgen oder Aufwendungen führt, berücksichtigen sollte.

Erörterung durch den Board

Die meisten Boardmitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs, zu untersuchen, wie mit einer Definition von ungewöhnlichen Posten verfahren werden sollte, da dies durch die Rückmeldungen während der Einbindungsveranstaltungen stark unterstützt wurde und der Begriff "ungewöhnlich" in der Praxis weit verbreitet ist. Die Boardmitglieder sind der Meinung, dass eine Definition für ungewöhnliche Posten die Ersteller davon abhalten würde, ungewöhnlich zur Beschreibung negativer Ergebnisse zu verwenden. Einige Boardmitglieder schlugen vor, dass es zumindest bestimmte Posten geben sollte, die als ungewöhnlich angegeben werden müssen. Andere Boardmitglieder waren jedoch besorgt, dass dies dazu führen würde, dass ein Unternehmen viele seiner Aufwendungen als ungewöhnlich ausweisen würde, obwohl sie diese Definition nicht erfüllen. Der Board bat den Stab, die Richtung des Projekts zu präzisieren und anzugeben, ob das Ziel darin besteht, sicherzustellen, dass Unternehmen alle ungewöhnlichen Posten ausweisen (d. h. Vollständigkeit), oder ob es darum geht, sicherzustellen, dass Unternehmen keine Aufwendungen als ungewöhnlich bezeichnen, wenn sie diese Definition nicht erfüllen. Der Board bat den Stab auch zu bestätigen, ob die Definition von ungewöhnlich unter Bezugnahme auf die Konsistenz innerhalb der Finanzberichterstattung des Unternehmens oder unter Bezugnahme auf die Branche betrachtet wird. Die Boardmitglieder waren der Ansicht, dass der begrenzte Vorhersagewert ein, aber nicht der einzige Faktor ist, der bei der Entscheidung, ob ein Posten ungewöhnlich ist, zu berücksichtigen ist. Dies liegt daran, dass alle ungewöhnlichen Posten einen begrenzten Vorhersagewert haben, aber nicht alle Posten mit begrenztem Vorhersagewert einen ungewöhnlichen Posten darstellen. Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass die Definition von ungewöhnlichen Posten nicht auf Arten oder Beträge beschränkt sein sollte, die in der Zukunft erwartet werden, sondern auch Posten umfassen sollte, die in der Vergangenheit aufgetreten sind, da Trends aufschlussreich sind. Der Stab stellte klar, dass die Vorschrift, dass Posten in der Zukunft auftreten müssen, nicht der alleinige Test dafür sein wird, ob dieser Posten die Definition von ungewöhnlich erfüllt, und dass Leitlinien unter Verwendung der Beurteilung von zukünftigen Transaktionen und anderen Ereignissen in anderen Standards erstellt werden. Der Stab fragte den Boardmitglieder auch, wie die Buchungseinheit bei der Prüfung, ob ein Aufwand wiederkehrend ist, aussehen würde (d. h. ob ein Unternehmen die Art des Aufwands berücksichtigen würde).

Entscheidungen des Boards

Alle Boardmitglieder stimmten zu, zu prüfen, wie mit einer Definition für ungewöhnliche Posten verfahren werden soll. 11 der 12 Boardmitglieder stimmten der Empfehlung des Stabs zu, den Verweis auf einen "begrenzten Vorhersagewert" aus der Definition von ungewöhnlichen Posten zu streichen, während eine Erläuterung beibehalten würde, wie dieser Gedanke die Definition in der Grundlage für Schlussfolgerungen unterstützt. 11 Boardmitglieder stimmten auch der Entwicklung von Anwendungsleitlinien zu, die klarstellen, dass die Definition Erträge oder Aufwendungen erfasst, die sich in Art oder Höhe von zukünftig erwarteten Erträgen oder Aufwendungen unterscheiden, und die Unternehmen bei der Beurteilung helfen, ob ähnliche Erträge oder Aufwendungen in der Zukunft anfallen werden, und die auf der Grundlage von Leitlinien zur Beurteilung zukünftiger Geschäftsvorfälle und anderer Ereignisse in anderen Standards entwickelt werden sollen. 11 der Boardmitglieder stimmten zu, zu erläutern, dass ein Unternehmen bei der Prüfung, ob Erträge oder Aufwendungen ähnlich sind, die Merkmale der Erträge und Aufwendungen, einschließlich des zugrunde liegenden Ereignisses oder Geschäftsvorfalls, der zu den Erträgen oder Aufwendungen führt, berücksichtigt.

Erträge und Aufwendungen, die der Kategorie "Investitionen" zugeordnet sind

Agendapapier 21B

Hintergrund

In diesem Papier wurden die Vorschläge des Boards aus dem Entwurf zu Erträgen und Aufwendungen, die in die Kategorie der Investitionstätigkeit fallen, erneut erörtert. In diesem Papier wurden die Vorschläge für Unternehmen erörtert, deren Hauptgeschäftstätigkeit nicht in der Investitionstätigkeit und der Bereitstellung von Finanzmitteln für Kunden besteht.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem Board, den Vorschlag beizubehalten, Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten, die einzeln und weitgehend unabhängig von anderen von einem Unternehmen gehaltenen Ressourcen Erträge erwirtschaften, in die Kategorie "Investitionen" einzustufen und weitere Anwendungsleitlinien hinzuzufügen, um Unternehmen bei der Bestimmung zu helfen, wann Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten entstehen, die einzeln und weitgehend unabhängig Erträge erwirtschaften. Der Stab empfahl insbesondere, weitere Anwendungsleitlinien hinzuzufügen, die Folgendes besagen:

  • Erträge und Aufwendungen aus einzelnen Vermögenswerten, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, würden einzeln und weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen, die von einem Unternehmen gehalten werden, generiert werden, und Erträge und Aufwendungen aus Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, würden dies nicht.
  • Erträge und Aufwendungen aus Unternehmenszusammenschlüssen werden nicht einzeln und weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen, die ein Unternehmen hält, erwirtschaftet.
  • Negative Erträge, wie z. B. solche, die sich aus ungünstigen Wechselkursen oder negativen Zinssätzen ergeben, werden in dieselbe Kategorie eingestuft wie positive Erträge, die sich aus dem Vermögenswert oder der Verbindlichkeit ergeben.

Der Stab empfahl außerdem, Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in die Kategorie "Investitionen" einzuordnen und die Zielsetzung der Kategorie "Investitionen" dahingehend zu ändern, dass Informationen über Kapitalerträge übermittelt werden, die von den Adressaten des Abschlusses im Allgemeinen getrennt vom Betriebsergebnis analysiert werden, und die Erörterung der Zielsetzung aus den Vorschriften des Standards zu streichen und stattdessen in die Grundlage für Schlussfolgerungen aufzunehmen. Schließlich empfahl der Stab dem Board, die Bezeichnung "Investitionskategorie" beizubehalten und den Vorschlag, "Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen" zu definieren, nicht weiter zu verfolgen.

Erörterung durch den Board

Der Board bat den Stab um eine Klarstellung, warum Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten individuelle und von anderen Ressourcen weitgehend unabhängige Erträge erwirtschaften müssen. Der Stab stellte klar, dass einige Vermögenswerte zwar individuelle Erträge erwirtschaften können, aber nicht weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen, und dass es daher wichtig sei, beide Kriterien zu erfüllen. Die meisten Boardmitglieder stimmten zu, dass der Schwerpunkt des Vorschlags von Erträgen und Aufwendungen aus Vermögenswerten, die einzeln und weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen einen Ertrag erwirtschaften, auf der Art der Vermögenswerte und der Art und Weise liegt, wie diese Vermögenswerte im Unternehmen genutzt werden. Der Schwerpunkt liegt nicht auf der Art der Erträge oder Aufwendungen, die mit den Vermögenswerten erzielt werden. Viele Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass es an einer Definition und einem übergeordneten Ziel der Kategorie "Investitionen" mangelt. Der Stab stellte klar, dass der Zweck eher darin besteht, den Ansatz der Anlagekategorien zu bekräftigen, als eine Definition zu liefern.

Die meisten Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass Erträge und Aufwendungen aus einzelnen Vermögenswerten, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, als einzeln und weitgehend unabhängig von anderen vom Unternehmen gehaltenen Ressourcen ertragbringend angesehen werden, Erträge und Aufwendungen aus Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, jedoch nicht. Die Boardmitglieder waren der Ansicht, dass dies ein komplizierter Ansatz wäre, der zu Unstimmigkeiten mit den Prinzipien von IFRS 5 führen würde, da es keinen Unterschied in der Bilanzierung von einzelnen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen gibt, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden. Daher sollten Erträge und Aufwendungen, die aus einzelnen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, generiert werden, nicht unterschiedlich behandelt werden. Darüber hinaus äußerten Boardmitglieder Bedenken, dass es sich bei dem Vorschlag um einen regelbasierten Ansatz handelt und dass es kein klares Prinzip dafür gibt, wann Erträge und Aufwendungen aus einzelnen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, in die Kategorie der Investitionen übergehen. Andere Boardmitglieder wiesen auch darauf hin, dass viele Unternehmen einzelne Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, weiterhin nutzen oder vermieten würden, wobei die Erträge aus diesen Vermögenswerten eher den Erträgen aus der Geschäftstätigkeit als den Erträgen aus der Investitionstätigkeit entsprechen würden. Die meisten Boardmitglieder stimmten der Empfehlung des Stabs zu, Anwendungsleitlinien zu erstellen, die besagen, dass Erträge und Aufwendungen, die aus Unternehmenszusammenschlüssen entstehen, nicht einzeln und weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen, die von einem Unternehmen gehalten werden, generiert werden. Dies liegt daran, dass Erträge und Aufwendungen aus Unternehmenszusammenschlüssen sich auf die Transaktion selbst und nicht auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beziehen.

Einige Boardmitglieder lehnten die Empfehlung des Stabs ab, Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures in dieselbe Kategorie einzustufen wie Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten, die einzeln und weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen der Kategorie "Investitionen" Erträge erwirtschaften. Die Befürworter dieser Ansicht sind der Meinung, dass Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures so einzigartig sind, dass sie in eine eigene Kategorie fallen sollten. Darüber hinaus waren diese Boardmitglieder nicht der Meinung, dass assoziierte Unternehmen und Joint Ventures einzeln Renditen erwirtschaften und dass bei einigen Investmentgesellschaften die Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures einen großen Teil der Geschäftstätigkeit ausmachen und es daher angemessener wäre, diese in die Kategorie "operativ" einzuordnen. Der Stab räumt ein, dass Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures nicht eindeutig einer Kategorie zugeordnet werden können, und bestätigt, dass der Zweck darin besteht, die Klassifizierung zu vereinfachen. Der Stab stellte außerdem klar, dass die Kategorien als Konstrukt verwendet werden, um die Erklärungen bei der Erstellung des Abschlusses zu unterstützen, und dass der Abschluss keine Bezeichnungen für die verschiedenen Kategorien enthalten wird. Einige Boardmitglieder stimmten der Empfehlung des Stabs zu, da das grundlegende Problem darin besteht, dass Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen basierend auf der Rückmeldung aus der Einbindungsveranstaltungen nicht der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden sollten. Darüber hinaus sind diese Boardmitglieder der Meinung, dass eine separate Kategorie für Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures eine Definition der Kategorie erfordern würde und der Board vorschreiben müsste, wo die Kategorie ausgewiesen wird, was eine Entscheidung der Unternehmensleitung sein sollte.

Die meisten Boardmitglieder waren der Ansicht, dass das Ziel der Kategorie "Investitionstätigkeit" darin besteht, Informationen über Erträge aus Kapitalanlagen, die einzeln und weitgehend unabhängig von anderen vom Unternehmen gehaltenen Ressourcen erwirtschaftet werden, sowie über Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu vermitteln. Daher würden diese Boardmitglieder es vorziehen, dies als Zielsetzung zu streichen und stattdessen in der Grundlage für Schlussfolgerungen zu erläutern, warum bestimmte Posten in die Kategorie "Investitionen" aufgenommen werden. Der Board betonte, dass die Definition der Kategorie "Investitionen" zirkulär sein könnte, wenn sie unter Bezugnahme auf die operativen Kategorien definiert wird. Der Grund dafür ist, dass die operative Kategorie per Definition eine Restkategorie ist.

Entscheidungen des Boards

11 Boardmitglieder stimmten zu, den Vorschlag beizubehalten, Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten, die einzeln und weitgehend unabhängig von anderen von einem Unternehmen gehaltenen Ressourcen Erträge erwirtschaften, in die Kategorie der Investitionen einzustufen.

Keines der Boardmitglieder stimmte der Empfehlung des Stabs zu, weitere Anwendungsleitlinien zu geben, die besagen, dass Erträge und Aufwendungen aus einzelnen Vermögenswerten, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, einzeln und weitgehend unabhängig von anderen von einem Unternehmen gehaltenen Ressourcen erwirtschaftet werden, und Erträge und Aufwendungen aus Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, nicht. Stattdessen stimmten 10 Boardmitglieder (1 abwesend) der ausdrücklichen Feststellung zu, dass Erträge und Aufwendungen aus einzelnen Vermögenswerten, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, und Erträge und Aufwendungen aus Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, nicht in die Kategorie der Investitionen fallen. 8 Boardmitglieder (1 abwesend) stimmten der Empfehlung des Stabs zu, Anwendungsleitlinien bereitzustellen, die besagen, dass Erträge und Aufwendungen aus Unternehmenszusammenschlüssen nicht einzeln und weitgehend unabhängig von anderen Ressourcen, die von einem Unternehmen gehalten werden, generiert werden. Darüber hinaus stimmten 11 Boardmitglieder (1 abwesend) der Empfehlung zu, Anwendungsleitlinien zur Verfügung zu stellen, die besagen, dass negative Erträge, wie z. B. solche, die aus ungünstigen Wechselkursen oder negativen Zinssätzen entstehen, in die gleiche Kategorie wie positive Erträge aus dem Vermögenswert oder der Verbindlichkeit eingestuft werden.

9 Boardmitglieder stimmten der Empfehlung des Stabs zu, Erträge und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in die gleiche Kategorie einzustufen wie Erträge und Aufwendungen aus Vermögenswerten, die einzeln und weitgehend unabhängig von anderen von einem Unternehmen gehaltenen Ressourcen Erträge erwirtschaften.


10 Boardmitglieder stimmten zu, das Ziel der Kategorie "Kapitalanlagen" nicht zu definieren, sondern zu erklären, dass es sich um eine Kategorie handelt, die Informationen über Kapitalerträge vermittelt, die von den Adressaten des Abschlusses im Allgemeinen getrennt vom Betriebsergebnis analysiert werden. 8 Boardmitglieder stimmten der Empfehlung des Stabes zu, die Bezeichnung "Investitionskategorie" beizubehalten, und 10 Boardmitglieder einigten sich darauf, den Vorschlag, "Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen" zu definieren, nicht weiter zu verfolgen.

Zugehörige Themen

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