Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Planung der erneuten Erörterungen

Agendapapier 9

In dieser Sitzung hat der Board den Plan des Stabs für die erneuten Erörterungen des Entwurfs ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden des Boards diskutiert.

Der Stab hat bei der Planung der erneuten Beratungen die folgenden Arbeitsfelder ermittelt:

  • Themen, zu denen die Stellungnehmenden erhebliche Bedenken äußerten:
    • Zulässige Gesamtvergütung — hauptsächlich:
      • Erträge aus noch nicht nutzbaren Vermögenswerten
      • regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungsrhythmus der Vermögenswerte und ihrer Nutzungsdauer ergeben
    • Anwendungsbereich einschließlich der Interaktion der Vorschläge mit IFRIC 12
    • Mindestzinssatz
  • Themen, die allgemein gut aufgenommen wurden:
    • die vorgeschlagenen Definitionen von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden und deren Übereinstimmung mit den Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept
    • der Schwellenwert "wahrscheinlicher als nicht" für den Ansatz von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden
    • die Verwendung einer Cashflow-basierten Bewertungstechnik zur Bewertung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden, die eine Schätzung unsicherer Cashflows nach der Methode des "wahrscheinlichsten Betrags" oder der "Erwartungswertmethode" beinhaltet
    • die Verwendung des regulatorischen Zinssatzes als Abzinsungssatz für einen regulatorischen Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld
    • der Vorschlag, alle regulatorischen Erträge abzüglich aller regulatorischen Aufwendungen, einschließlich regulatorischer Zinserträge und regulatorischer Zinsaufwendungen, als separaten Posten unmittelbar unter den Umsatzerlösen auszuweisen
    • der Fokus des vorgeschlagenen allgemeinen Angabeziels
  • sonstige Themen:
    • Übergangsvorschläge und Zeitpunkt des Inkrafttretens
    • Auswirkungsanalyse
    • Einhaltung der Schritte des Konsultationsprozesses

Der Stab empfahl, dem Arbeitsbereich der zulässigen Gesamtvergütung und dem Anwendungsbereich Priorität einzuräumen.

Es wird vorgeschlagen, diese Themen zusammen mit dem Abzinsungssatz und den Angaben mit der Beratungsgruppe für Preisregulierung zu erörtern.

Fragen an den Board

Der Stab fragte den Board, ob er mit dem vorgeschlagenen Plan für die erneuten Erörterungen einverstanden ist. Insbesondere fragte der Stab, ob der Board Anmerkungen oder Vorschläge zu folgenden Punkten hat:

  • Klassifizierung der Arbeitsbereiche
  • die wichtigsten Sachverhalte, die der Board zu erwägen hat
  • Priorisierung der Arbeitsbereiche zulässige Gesamtvergütung und Anwendungsbereich
  • die vorgeschlagene Einbeziehung der Beratungsgruppe

Erörterung durch Board

Die Boardmitglieder sprachen sich für das vorgeschlagene Arbeitsprogramm aus und erklärten, dass es die richtige Auswahl an Themen sei. Es wurde angemerkt, dass die Arbeitsbereiche gleichzeitig bearbeitet werden könnten.

Ein Boardmitglied merkte an, dass sich das Thema " laufende Bauarbeiten" wie ein roter Faden durch alle Themen zieht. Es schlug vor, dass der Stab alle Fragen im Zusammenhang mit laufenden Bauarbeiten in einen separaten Arbeitsbereich verschiebt, der zuerst diskutiert werden sollte, damit die verbleibenden Fragen für jedes Thema leichter zu lösen sind. Ein anderes Boardmitglied griff dies auf und sagte, es würde gerne den Unterschied in der Abschreibung für die Bauarbeiten verstehen und ob diese langsamer oder schneller als die regulatorische Abschreibung sei. Ein Boardmitglied schlug vor, eine Einbindungsveranstaltung zu diesem Thema außerhalb der Beratungsgruppe durchzuführen. Der Stab bestätigte, dass solche Einbindungsveranstaltungen mit Regulierungsbehörden und Adressaten bereits für Januar und Februar 2022 angesetzt wurden.

Zum Mindestzinssatz sagte ein Boardmitglied, dass es nicht verstehe, warum dies von so vielen Interessengruppen angesprochen worden sei, da es nicht zwingend sei, den Mindestzinssatz zu verwenden, wenn ein angemessener Zinssatz verfügbar sei. Der Stab könnte versuchen, mehr Hinweise zu sammeln, warum dieses Thema so umstritten ist.

Ein Boardmitglied sagte, dass den Erstellern erklärt werden sollte, dass einige ihrer IFRIC 12-Verträge in den Anwendungsbereich des vorgeschlagenen neuen Standards fallen können, da sie sich dessen möglicherweise nicht bewusst sind und die IFRIC 12-Rechnungslegung weiter fortsetzen würden.

Entscheidungen des Boards

Alle Boardmitglieder unterstützten den Plan des Stabs für die erneute Erörterung der Vorschläge im Entwurf.

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