Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind

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Einleitung

Agendapapier 31

Hintergrund

Ziel des Projekts ist es, einen IFRS zu entwickeln, der es Tochterunternehmen, die kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind, ermöglicht, IFRS anzuwenden, jedoch mit reduzierten Angabepflichten.

In der Sitzung im Dezember 2020 hat der Board Fragen erörtert, die sich aus der Analyse der Anpassungen an die reduzierten Angabepflichten durch den Stab und der Überprüfung durch die Boardmitglieder ergeben haben.

Bei dieser Sitzung hat der Board weitere Fragen erörtert, die sich aus der Analyse der Anpassungen an die reduzierten Angabevorschriften durch den Stab und die Überprüfung durch die Boardmitglieder ergeben haben.

Im Hintergrundpapier wird auch der Plan für die Sitzung im Februar 2021 hervorgehoben, um die Erlaubnis zur Einleitung des Abstimmungsprozesses einschließlich der Festlegung der Kommentierungsfrist zu beantragen.

Die erörterten Themen bei dieser Sitzung waren die folgenden:

Angaben zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert oder immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer enthalten

Agendapapier 31A

Der Board wurde in diesem Papier gefragt, ob und, wenn ja, welche Angabevorschriften in einem möglichen IFRS zur reduzierten Angabevorschriften für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert oder immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer enthalten, vorgeschlagen werden sollten.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass der vorgeschlagene IFRS zur reduzierten Angabevorschriften einen Teil der  Angabevorschriften von IAS 36:134-137 enthält. Dies liegt an den Unterschieden, wie ein Geschäfts- oder Firmenwert oder immaterielle Vermögenswerte bilanziert werden, wenn die vollen IFRS oder der IFRS für KMU angewendet wird.

Eröterung durch den Board und Abstimmung

Der Board unterstützte die Empfehlung des Stabs insbesondere in Bezug auf die Bewertungsunterschiede. Die Angaben werden den Abschlussadressaten aussagekräftigere und relevantere Informationen liefern.

Alle Mitglieder des Boards stimmten für alle Empfehlungen des Stabs in dem Papier.

Anwendungsbereich des IFRS zu reduzierten Angabevorschriften

Agendapapier 31B

Dieses Papier untersuchte den Anwendungsbereich des vorgeschlagenen IFRS zu reduzierten Angaben und ob der Anwendungsbereich bei Tochterunternehmen, die KMU sind, bleiben oder auf eine breitere Gruppe von Unternehmen ausgeweitet werden sollte und, wenn ja, auf welche Unternehmen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl zum einen, den Anwendungsbereich des vorgeschlagenen IFRS zur reduzierten Angaben auf Tochterunternehmen zu beschränken, die KMU sind, und dass das Board über eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des vorgeschlagenen Standards eine Konsultation durchführt.

Das Argument für die Ausweitung des Anwendungsbereichs war, die Kosten für Tochterunternehmen mit Muttergesellschaften, die einen Konzernabschluss vorlegen, zu reduzieren. Die Erlaubnis, dass der IFRS zu reduzierten Angabevorschriften von allen KMUs angewendet werden kann, würde diesen Bedanken Rechnung tragen.

Der Stab empfahhl außerdem, dass der IFRS zu reduzierten Angaben auf Unternehmen anwendbar sein sollte, die zu irgendeinem Zeitpunkt in ihrer Berichtsperiode Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens sind, das einen Konzernabschluss nach IFRS vorlegt, und dass der Anwendungsbereich nicht auf Einzelabschlüsse beschränkt sein sollte.

Eröterung durch den Board und Abstimmung

Erste Empfehlung des Stabs

Einige Mitglieder des Boards haben ihre Bedenken bezüglich einer Ausweitung des Anwendungsbereichs geäußert. Die Erlaubnis für alle KMU, den IFRS zu reduzierten Angaben anzuwenden, könnte dazu führen, dass einige Kreditgeber verlangen, dass der IFRS zu reduzierten Angaben von einem KMU angewendet wird, weil er als besser als der IFRS für KMU angesehen wird.

Bei der Abstimmung stimmten 11 von 13 Boardmitgliedern für die Empfehlung des Stabs in dem Papier.

Zweite Empfehlung des Stabs

Der Board hat den Stab gebeten, klarzustellen, ob er die Muttergesellschaft von Tochterunternehmen berücksichtigt hat, die nach Rechnungslegungsstandards bilanzieren, die in einigen Ländern als gleichwertig mit den IFRS angesehen werden (z. B. US-GAAP). Insbesondere fragten die Mitglieder des Boards, ob ihre Tochterunternehmen in den Anwendungsbereich fallen, da in dem Papier nur die Muttergesellschaften von Tochterunternehmen hervorgehoben wurden, die konsolidierte Abschlüsse nach IFRS vorlegen. Der Stab stellte klar, dass in diesem speziellen Fall die Bestimmungen von IFRS 10 bezüglich des Konzepts der Gleichwertigkeit gelten und auf einer länderspezifischen Grundlage behandelt werden.

Die Mitglieder des Boards erörterten, dass potenzielle Anwender eine individuelle Beurteilung vornehmen sollten, ob sie die Anforderungen erfüllen oder ob sie in den Anwendungsbereich fallen, um den vorgeschlagenen IFRS zu reduzierten Angaben bei der erstmaligen Anwendung anzuwenden. Damit soll sichergestellt werden, dass eine konsistente Anwendung in der Berichterstattung erfolgt. Die Mitglieder des Boards schlugen außerdem vor, dass die Anwendung zum Abschlussstichtag und nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Berichtsperiode erfolgen sollte.

Der Stab akzeptierte den Vorschlag des Boards in Bezug auf die Anwendung ab dem Berichtszeitpunkt und revidierte seine Empfehlung. Bei der Abstimmung stimmten 11 von 13 Boardmitgliedern für die Empfehlung des Stabs in dem Papier.

Art des Konsultationsdokuments — Diskussionspapier oder Entwurf?

Agendapapier 31C

In diesem Papier wurde erörtert und der Board gefragt, ob ein Diskussionspapier oder ein Entwurf für das Projekt veröffentlicht werden soll.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass das Konsultationsdokument ein Entwurf sein sollte. Der Hauptgrund hierfür ist, dass der Stab der Meinung ist, dass die vorgeschlagenen Angabepflichten am besten in einem Entwurf veranschaulicht werden, damit die Interessengruppen die vorgeschlagenen Angabepflichten beurteilen können.

Abstimmung durch den Board

Bei der Abstimmung stimmten 12 von 13 Boardmitgliedern für die Empfehlung des Stabs in dem Papier.

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