Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene

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Stellungnahmefrist

Agendapapier 11

Mit diesem Papier sollte der Board gefragt werden, ob die Stellungnahmefrist für den Entwurf ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz aufgrund der Rückmeldungen der Interessengruppen verlängert werden soll.

Hintergrund

Der Board veröffentlichte den Entwurf am 25. März 2021 mit einer 210-tägigen Stellungnahmefrist, die am 21. Oktober 2021 endet. Seit März 2021 haben Boardmitglieder und Stab Bildungs- und Einbindungsaktivitäten in Bezug auf den Entwurf durchgeführt. Die Rückmeldungen, die dem Board während der Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) im Juni 2021 direkt übermittelt wurden, deuten darauf hin, dass die Stellungnahmefrist bis zum 21. Oktober 2021 möglicherweise nicht ausreicht, um Beiträge von einer Vielzahl von Interessengruppen zu erhalten und insbesondere, um angemessene Nachweise aus der Feldarbeit mit Erstellern in ihren Rechtskreisen zu sammeln und diese Nachweise mit anderen Interessengruppen zu diskutieren.

Analyse des Stabs

Der Stab hebt in seiner Analyse hervor, dass der potenzielle Nutzen der Vorschläge nur dann realisiert werden kann, wenn der Board qualitativ hochwertige und konstruktive Rückmeldungen zu den Vorschlägen erhält. Es wird auch darauf hingewiesen, dass es notwendig ist, den Interessengruppen ausreichend Zeit zu geben, um die bedeutenden neuen Überlegungen in den Vorschlägen vollständig zu berücksichtigen, um eine solche Rückmeldung zu erhalten, insbesondere da die Vorschläge, wenn sie finalisiert werden, eine grundlegende Änderung der Art und Weise darstellen würden, wie der Board Angabevorschriften entwickelt.

Der Stab berücksichtigt in seiner Analyse auch die Länge der Fristverlängerung, wobei er sowohl die Rückmeldungen während der ASAF-Sitzung als auch andere Konsultationen, die zu diesem Zeitpunkt enden, berücksichtigt hat.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfahl dem Board, die Stellungnahmefrist für den Entwurf auf rund 290 Tage zu verlängern, so dass sie am 12. Januar 2022 endet.

Erörterung durch den Board

Die stellvertretende Vorsitzende merkte an, dass sie trotz ihrer Bedenken hinsichtlich der Länge der Stellungnahmefrist die Empfehlung, diese in diesem Fall zu verlängern, unterstützen würde, um sicherzustellen, dass genügend Zeit für die Rückmeldungen der Interessengruppen zu dieser wichtigen Konsultation zur Verfügung steht. Sie betonte jedoch, dass in den Mitteilungen an die Interessengruppen deutlich gemacht werden sollte, dass eine Verlängerung der Stellungnahmefrist eher die Ausnahme als die Regel sei, da die Stellungnahmefristen normalerweise mit dem Handbuch für den Konsultationsprozess in Einklang gebracht werden sollten.

Andere Boardmitglieder schlossen sich den Anmerkungen der stellvertretenden Vorsitzenden an und teilten ihre Besorgnis darüber, dass sichergestellt werden müsse, dass eine Verlängerung der Stellungnahmefrist in Zukunft nicht die Regel sei, merkten jedoch an, dass es verschiedene Gründe gebe, die in diesem Fall für eine Verlängerung sprächen.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass der Board im letzten Jahr eine große Anzahl von Konsultationsdokumenten veröffentlicht habe. Die Vorschläge im Entwurf zu den neuen Angabevorschriften konzentrieren sich auf Verhaltensänderungen, für die die Interessengruppen möglicherweise mehr Zeit benötigen, um sie vollständig zu verstehen, und es gab unterschiedliche Meinungen zu den Vorschlägen. In Anbetracht dieser Faktoren würde das Boardmitglied daher die Empfehlung des Stabs unterstützen.

Ein weiteres Boardmitglied betonte, dass dieses Projekt im Wesentlichen aus zwei Teilen besteht, nämlich den vorgeschlagenen Grundsätzen und dem Feldtest, wobei die Interessengruppen wahrscheinlich mehr Zeit benötigen, um den letzteren Teil erfolgreich zu durchlaufen und qualitativ hochwertige Rückmeldungen und Antworten auf die Vorschläge zu geben. Das Boardmitglied versteht daher, warum eine Verlängerung aufgrund der Art dieses Projekts gerechtfertigt ist, auch wenn das Boardmitglied bei anderen Projekten sehr zurückhaltend gewesen wäre, eine Verlängerung zu unterstützen.

Ein anderes Boardmitglied wies darauf hin, dass die Problematik, die mit den Vorschlägen adressiert werden soll, über die Verbesserung der geforderten Vorschriften nach IAS 19 und IFRS 13 hinausgeht und sich auch auf viele andere Standards und künftige Standardsetzungen auswirken wird; daher würde dieses Boardmitglied der Empfehlung des Stabs zustimmen.

Der Vorsitzende hob hervor, dass der Board bei der Festlegung von Stellungnahmefristen in Zukunft berücksichtigen sollte, welche Aspekte eines Projekts die Stellungnahmefrist bestimmen (z. B. die Beantwortung einer konzeptionellen Frage im Gegensatz zu Feldarbeit, Wirkungsanalyse usw., die mehr Zeit in Anspruch nehmen könnten) und ob die verschiedenen Aspekte getrennt werden könnten, damit die Arbeit an einem Projekt effizient durchgeführt werden kann und dennoch qualitativ hochwertige Rückmeldungen eingeholt werden.

Entscheidung des Boards

Alle Boardmitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs, wobei die Boardmitglieder dafür stimmten, die Stellungnahmefrist für den Entwurf auf 290 Tage zu verlängern.

Die stellvertretende Vorsitzende schlug vor, dass der Stab eine Bemerkung zu den Erwägungen bezüglich der Zurückhaltung des Boards bei der Verlängerung von Stellungnahmefristen hinzufügen sollte, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

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