Gemeinsame Sitzung mit dem FASB

Date recorded:

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Agendapapier 18, Agendapapier 18AAgendapapier 18B

Sowohl der FASB als auch der IASB haben Projekte zur Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, auf ihrer jeweiligen Agenda. Diese Projekte stellen kein gemeinsames Projekt dar. Beide Boards haben jedoch zuvor beschlossen, die Arbeit des jeweils anderen Boards aufgrund der weitgehend konvergenten Bilanzierungsmodelle für Unternehmenszusammenschlüsse mit Aufmerksamkeit zu verfolgen.

Der Zweck dieser Sitzung war es, den Mitgliedern des FASB und des IASB die Möglichkeit zu geben, folgende Themen zu diskutieren:

  • Das Ziel und der Umfang der jeweiligen Projekte;
  • Ähnlichkeiten und Unterschiede in den Rückmeldungen, die zur Einladung zur Stellungnahme Identifiable Intangible Assets and Subsequent Accounting for Goodwill des FASB und zum Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung des IASB eingegangen sind; und
  • die vorläufigen Entscheidungen, die der FASB auf Grundlage der bisher erhaltenen Rückmeldungen getroffen hat. .

Die Boards wurden nicht aufgefordert, Entscheidungen zu treffen.

Die folgenden Agendapapiere wurden für diesen Sitzungsteil zur Verfügung gestellt:

  • FASB-Agendapapier 18A — Identifizierbare immaterielle Vermögenswerte und Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Dieses Papier fasst die Rückmeldungen zusammen, die der FASB zu seiner Einladung zur Stellungnahme erhalten hat, sowie die anschließenden Einbindungsbemühungen und die vorläufigen Entscheidungen des FASB mit Stand Ende Juni 2021.
  • IASB-Agendapapier 18B — Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung. Dieses Papier fasst die Rückmeldungen zusammen, die der IASB zu seinem Diskussionspapier erhalten hat.

Fragen und Anmerkungen der Boardmitglieder des IASB und des FASB

  • Der FASB-Vorsitzende stellte fest, dass beide Boards ähnliche Probleme in Bezug auf die Frage haben, ob die bestehenden Standards entscheidungsnützliche Informationen liefern. Ein Mitglied des FASB schloss sich dem an und erklärte, es sei zu demselben Schluss gekommen wie der IASB, dass die bestehenden Wertminderungsmodelle nicht mehr verbessert werden könnten. Es sagte, dass das Modell in den USA eine Menge Kosten für nur zusätzliche Informationen verursache. Es ist der Meinung, dass dies zeigt, dass sowohl das Rechnungslegungsmodell als auch die Angaben neu bewertet werden müssen. Mehrere IASB-Mitglieder stimmten zu, dass keine der Optionen zur Änderung des Wertminderungsmodells eine signifikante Verbesserung bedeuten würde, aber es könnte kleinere Verbesserungen geben, die die Kosten-Nutzen-Bedingung erfüllen. Das Paket der Änderungen müsse dahingehend bewertet werden, ob es entscheidungsnützlichere Informationen liefere (d.h. Rechnungslegung plus Angaben, statt entweder oder).
  • Ein Mitglied des IASB fragte, wie die Mitglieder des FASB über die Angaben denken. Der FASB-Vorsitzende antwortete, dass das Ziel des Geschäfts- oder Firmenwert-Projekts darin bestehe, bessere Informationen zu liefern, und die Angaben spielten dabei eine wichtige Rolle. Ein Mitglied des FASB sagte, dass man abwarten wolle, ob die Interessengruppen in der Agendakonsultation das umfassendere Thema der Unternehmenszusammenschlüsse ansprechen würden, und dass in Abhängigkeit davon ein umfassenderes Projekt in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden würde.
  • Ein Mitglied des IASB sagte, dass die Abschreibung einen großen Teil der Wertminderung wegnehmen würde, aber das könnte eine entscheidungsnützliche Information sein. In einem Abschreibungsmodell könnten die Vorschriften zur Wertminderung (zusätzlich zur Abschreibung) verfeinert werden, so dass sie die entscheidungsnützlichen Informationen der Abschreibung ergänzen.
  • Ein Mitglied des IASB merkte an, dass der FASB als Standard für die Abschreibungsdauer zehn Jahre vorgibt. Es fragte, inwieweit der FASB davon ausgehe, dass Unternehmen von diesem Standardzeitraum abweichen würden. Der Stab des FASB antwortete, dass nur 6 von 40 Teilnehmern einer Umfrage bei großen börsennotierten Unternehmen angegeben hätten, dass sie nicht von den zehn Jahren abweichen würden. Die übrigen Teilnehmer erklärten, sie würden Faktoren untersuchen, die eine Abweichung von den zehn Jahren bewirken könnten. Ein Mitglied des FASB fügte hinzu, dass einige Interessengruppen einen viel kürzeren Zeitraum gefordert haben, während andere einen viel längeren Zeitraum forderten, so dass der Standard einen Kompromiss darstellt. Ein IASB-Mitglied merkte an, dass das Angebot eines Standardzeitraums die Ersteller, die diesen Standardzeitraum wählen, davon abhalten würde, Angaben darüber zu machen, wie und warum sie diesen Zeitraum gewählt haben. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des FASB antworteten, dass der FASB beabsichtigt, die Ersteller zu ermutigen, von der Standardperiode abzuweichen, und dann die Angabe der Gründe für die Abweichung verlangen würde. Der FASB wird eine Liste von Faktoren zur Verfügung stellen, die ein Unternehmen bei der Schätzung der entscheidungsnützlichen Nutzungsdauer berücksichtigen muss, und die zehn Jahre sollten wirklich nur ein Standardwert sein, wenn Unternehmen die Nutzungsdauer nicht zuverlässig schätzen können.
  • Die stellvertretende Vorsitzende des IASB fragte, ob die Schätzung der entscheidungsnützlichen Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts auf der erwarteten Amortisationsdauer (wie vom FASB angegeben) darauf basieren würde, wie schnell das Unternehmen erwartet, die Investition zu amortisieren, oder wie lange das Unternehmen erwartet, den Nutzen aus dem Erwerb zu erhalten. Der Stab des FASB antwortete, dass es eine Mischung aus beidem ist.
  • Ein IASB-Mitglied fragte, wie der FASB eine Änderung der Schätzung des Abschreibungszeitraums vorsieht. Der Stab des FASB sagte, dass Neubeurteilungen nicht vorgeschrieben sind, aber die Ersteller nicht daran gehindert werden, Neubeurteilungen vorzunehmen.
  • Ein Mitglied des IASB fragte, ob der FASB für die Angabe von Geschäfts- oder Firmenwerten eine höhere Rechnungslegungseinheit als die Berichtseinheit in Betracht gezogen habe, z. B. Segmente. Der FASB-Vorsitzende sagte, dass dies diskutiert werde, aber es davon abhänge, ob die Abschreibung eingeführt werde oder nicht. Ein Mitglied des FASB fügte hinzu, dass es die Ebene der Berichtseinheit bevorzugen würde, da dies die Ersteller dazu zwingen würde, die Berichtseinheit zu erläutern. Außerdem gäbe es auf der Ebene der Berichtssegmente angesichts des hohen Aggregationsgrades mehr Abschirmung. Ein anderes Mitglied des FASB schloss sich dieser Meinung an und sagte, dass die Ebene der Berichtseinheit dazu gedacht sei, Wertminderungen zu identifizieren, weshalb eine Berichterstattung auf dieser Ebene am sinnvollsten sei.
  • Ein Mitglied des IASB fragte, warum der FASB in seiner Einladung zur Stellungnahme nur in zwei Bereichen nach Angaben zur späteren Wertentwicklung gefragt habe. Der Stab des IASB ergänzte diese Frage mit der Frage, ob es seiner Meinung nach unangemessen wäre, zukunftsgerichtete Informationen in den Abschluss und nicht in den Lagebericht aufzunehmen. Der Stab des FASB antwortete, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einladung zur Stellungnahme der Schwerpunkt auf der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und nicht auf Angaben zu Akquisitionen lag. Die Aufnahme von Angaben zu Erwerben in das Diskussionspapier des IASB sei erst nach Veröffentlichung der Einladung zur Stellungnahme des FASB erfolgt.

Agendakonsultation

Agendapapier 24, Agendapapier 24A, Agendapapier 24B, Agendapapier 24C

Zum Zeitpunkt der Sitzung baten sowohl der IASB als auch der FASB um Rückmeldungen von Interessengruppen zu ihren zukünftigen Arbeitsprogrammen. Der Zweck dieser Sitzung war es, beiden Boards die Möglichkeit zu geben, Anmerkungen auszutauschen und Fragen zu diesen Agendakonsultationen zu stellen. Die Boards wurden nicht gebeten, Entscheidungen zu treffen.

Die folgenden Agendapapiere wurden zur Verfügung gestellt:

  • FASB-Agendapapier 24A: Einladung zur Stellungnahme Agendakonsultation
  • IASB Agendapapier 24B: Bitte um Informationsübermittlung: Dritte Agendakonsultation
  • IASB-Agendapapier 24C: Dritte Agendakonsultation - Rückmeldungen bis heute. Dieses Papier enthält eine Zusammenfassung der ersten Rückmeldungen, die der IASB zu seiner Bitte um Informationsübermittlung zur dritten Agendakonsultation erhalten hat. Die Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung endet am 27. September 2021. Daher spiegelt dieses Papier nur vorläufige Rückmeldungen wider und enthält nicht alle Rückmeldungen, die voraussichtlich zur Bitte um Informationsübermittlung eingehen werden.

Fragen und Anmerkungen der Boardmitglieder des IASB und des FASB

  • Ein Mitglied des IASB merkte an, dass der FASB in der Einladung zur Stellungnahme zu seiner Agendakonsultation die Frage aufgeworfen habe, ob er freie Cashflows definieren solle. Er fragte, ob diese Fokussierung auf die liquiden Mittel darauf hindeute, dass die Kapitalflussrechnung als Ganzes überarbeitet werden sollte. Der FASB-Vorsitzende antwortete, dass die Einladung zur Stellungnahme absichtlich offen formuliert wurde, um Meinungen zu allen Themen, einschließlich der Kapitalflussrechnung, zu erhalten.
  • Ein Mitglied des FASB merkte an, dass der FASB nur zwei Stellungnahmen von Anlegern erhalten habe und fragte den IASB, wie er die Meinungen der Anleger einhole. Der Stab des IASB antwortete, dass sie die Anleger direkt ansprechen. Er ermutigt die Anleger auch, ihre Ansichten über eine Umfrage mitzuteilen, die die gleichen Fragen wie die Bitte um Informationsübermittlung enthält.
  • Ein IASB-Mitglied fragte, ob das FASB von den Interessengruppen erfahren habe, welche Vermögenswerte in den Anwendungsbereich des FASB-Projekts über digitale Vermögenswerte aufgenommen werden sollten. Der Stab des FASB antwortete, dass er dazu keine spezifischen Rückmeldungen erhalten habe. Der stellvertretende FASB-Vorsitzende fügte hinzu, dass es eine Frage sei, ob diese Vermögenswerte als Waren oder Wertpapiere bilanziert werden sollten.
  • Ein IASB-Mitglied fragte, ob der FASB in der Einladung zur Stellungnahme gefragt habe, ob man bei immateriellen Vermögenswerten nur auf die Angaben oder auch auf den Ansatz und die Bewertung achten solle. Der Stab des FASB antwortete, dass die Stellungnehmenden bisher unterschiedliche Ansichten vertreten haben. Einige forderten nur eine Verbesserung der Angaben, andere wollten, dass sowohl die Angaben als auch der Ansatz und die Bewertung adressiert werden. Ein anderes IASB-Mitglied wies darauf hin, dass in der Einladung zur Stellungnahme festgestellt wurde, dass es viele Unternehmen gibt, bei denen eine erhebliche Differenz zwischen Buchwert und Marktkapitalisierung besteht. Es fragte, wie dies mit den immateriellen Vermögenswerten zusammenhänge. Der FASB-Vorsitzende antwortete, einige Interessengruppen seien der Meinung, dass immaterielle Vermögenswerte für diese Lücke verantwortlich seien, sieder FASB würde aber gerne mehr Informationen darüber haben. Ein Mitglied des FASB fügte hinzu, dass sich der Schwerpunkt der Investoren von der Bilanz und der Kapitalflussrechnung auf die Einnahmen verlagert habe. Ein IASB-Mitglied sagte, dass die Lücke zeige, dass der Markt gut funktioniere, aber es sei nicht der Ansicht, dass eine Schließung der Lücke entscheidungsnützliche Informationen liefern würde.
  • Ein Mitglied des IASB fragte, wie der FASB zur Konvergenz stehe. Seiner Meinung nach erhöht eine Abweichung von der Konvergenz die Kosten für multinationale Unternehmen. Der FASB-Vorsitzende antwortete, dass der FASB bei der Bewertung von Kosten und Nutzen den Input der Anleger berücksichtigt, und wenn der Nutzen einer verbesserten Rechnungslegung die Kosten der Abweichung überwiegt, dann würde der FASB dies akzeptieren.
  • Ein Mitglied des IASB fragte, wie sich die von der SEC vor zehn Jahren eingeführte digitale Etikettierung auf die Art und Weise ausgewirkt hat, wie Anleger Informationen sammeln (d.h. digital oder in Papierform), und ob und wie sich dies auf die Standardsetzungsaktivitäten des FASB ausgewirkt hat. Ein Mitglied des FASB sagte, es habe Rückmeldungen erhalten, dass die Vorschriften für die XBRL-Etikettierung bei der Entwicklung neuer Vorschriften gleichzeitig erfolgen sollten. Die Entscheidungen bei der Standardsetzung wurden davon nicht beeinflusst, aber die Interaktion zwischen der Standardsetzungsseite und der XBRL-Seite hat sich innerhalb des FASB verbessert. Der IASB-Vorsitzende sagte, dass XBRL zwar einer der Bereiche für die digitale Bereitstellung sei, das IASB aber derzeit andere Möglichkeiten über XBRL hinaus prüfe.
  • Ein FASB-Mitglied erkundigte sich nach der Strategie des IASB in Bezug auf den IFRS für KMU. Der Stab des IASB sagte, dass alles, was aus der Agendakonsultation hervorgeht, keinen unmittelbaren Einfluss auf die Strategie des IASB für den IFRS für KMU haben wird.

Finanzierung der Lieferkette

Agendapapier 27A, Agendapapier 27B

Der Zweck dieser Sitzung war es, dass die Boards die bisher geleistete Arbeit und die kürzlich getroffenen vorläufigen Entscheidungen zu ihren jeweiligen Projekten zur Lieferantenfinanzierung diskutieren. Der Stab hat eine Zusammenfassung der jeweiligen Projekte gegeben, bevor er sie den Boards zur Diskussion vorlegte. Die Boards wurden nicht gebeten, Entscheidungen zu treffen.

Die folgenden Agendapapiere wurden zur Verfügung gestellt:

  • FASB-Agendapapier 27A: Offenlegung von Lieferantenfinanzierungsprogrammen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten
  • IASB-Agendapapier 27B: Finanzierungsvereinbarungen mit Lieferanten

Fragen und Anmerkungen der Boardmitglieder des IASB und des FASB

  • Ein Mitglied des FASB fragte, ob der IASB zu diesem Thema Kontakt mit Wirtschaftsprüfern aufgenommen habe. Der Stab des IASB antwortete, dass sich die Kontaktaufnahme bisher auf Investoren und Banken konzentrierte, aber man hofft auf Rückmeldungen von Wirtschaftsprüfern in Form von Stellungnahmen zum Entwurf.
  • Ein Mitglied des FASB fragte, wie der IASB das Problem betrachtet, dass die Transaktion außerhalb der Grenzen des berichtenden Unternehmens liegen könnte. Der Stab des IASB antwortete, dass sich das Projekt auf Vereinbarungen konzentriert, die vom Käufer initiiert wurden und daher innerhalb der Grenzen des berichterstattenden Unternehmens des Käufers liegen würden. Die stellvertretende Vorsitzende des IASB fügte hinzu, dass das IASB vorschlage, die Angabe des Postens zu verlangen, in dem die Verbindlichkeiten, die der Lieferantenfinanzierung unterliegen, enthalten sind. Während IFRS 7 bereits vorschreibt, Angaben zur Liquidität zu machen, die sich nicht auf die im Abschluss erfassten Posten beschränken, wollte der IASB betonen, dass dies erforderlich ist.
  • Ein Mitglied des FASB fragte, was der IASB in Bezug auf die Angabe der Zahlungsfristen erwarte, da diese von 30 bis 360 Tagen reichen könnten. Der Stab des IASB antwortete, dass er anstelle eines gewichteten Durchschnitts die Angabe einer Spanne erwarten würde. Die stellvertretende Vorsitzende des IASB fügte hinzu, dass es schwierig sein könnte, diese Informationen in sinnvoller Weise zu verdichten.
  • Ein IASB-Mitglied fragte, ob der FASB eine Vorschrift zur Angabe von vorzeitigen Rückzahlungen aufgenommen hat. Der Stab des FASB antwortete, dass der FASB beschlossen hat, diese Vorschrift nicht zu machen.
  • Der stellvertretende Vorsitzende des FASB sagte, dass die Informationen über diese Vereinbarungen dem Unternehmen oft nur auf anonymer und aggregierter Basis mitgeteilt werden. Er fragte, ob der IASB von den Wirtschaftsprüfern gehört habe, ob sie in der Lage wären, diese Informationen, die von einer externen Partei bereitgestellt werden, zu prüfen. Der Stab des IASB antwortete, dass sie bisher von dem Kostenaspekt gehört hätten, der Stab aber der Meinung sei, dass diese Kosten durch den Nutzen der Bereitstellung von entscheidungsnützlichen Informationen aufgewogen würden.
  • Ein Mitglied des IASB fragte, ob der FASB von den Interessengruppen erfahren habe, ob alle Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen erfasst werden würden. Der Stab des FASB antwortete, dass die Interessengruppen bestätigt hätten, dass der Anwendungsbereich die meisten dieser Vereinbarungen erfassen würde. Der FASB-Vorsitzende fügte hinzu, dass die Beschreibung von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen allgemeiner formuliert wurde, um dies zu gewährleisten.

Zugehörige Sitzungsmitschriften


Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.