Standardpflege und einheitliche Anwendung

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Überblick

Agendapapier 12

In dieser Sitzung hat der Board die Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurzfristig oder langfristig sowie Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen erörtert. Das IFRIC Update vom Juni 2021 wurde zu Informationszwecken vorgelegt.

Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurzfristig oder langfristig (IAS 1) — Übergang, vorzeitige Anwendung, Einhaltung des Konsultationsprozesses

Agendapapier 12A

Der Board hat bei seiner Sitzung im Juni 2021 vorläufig beschlossen, eng umrissene Änderungen an IAS 1 vorzuschlagen. Die vorgeschlagenen Änderungen würden die mit Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (den Änderungen von Jnauar 2020) eingeführten Vorschriften darüber modifizieren, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert. Die vorgeschlagenen Änderungen würden:

  • Spezifizieren, dass Bedingungen, die ein Unternehmen nach dem Berichtszeitraum erfüllen muss, keinen Einfluss auf die Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig am Ende des Berichtszeitraums haben;
  • zusätzliche Darstellungs- und Angabevorschriften für langfristige Verbindlichkeiten, die in den nächsten 12 Monaten Bedingungen unterliegen, hinzufügen; und
  • Situationen klarstellen, in denen ein Unternehmen nicht das Recht hat, die Erfüllung um mindestens 12 Monate nach der Berichtsperiode zu verschieben.

Die vorgeschlagenen Änderungen würden auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen von 2020 auf frühestens 1. Januar 2024 verschieben.

Das Ziel dieser Sitzung war es:

  • Den Board zu fragen, ob er mit den Empfehlungen des Stabs zum Übergang und zur vorzeitigen Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen einverstanden ist;
  • die Schritte im Handbuch für der Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung darzulegen, die der Board bei der Entwicklung der vorgeschlagenen Änderungen eingehalten hat;
  • den Board zu bitten, zu bestätigen, dass er die einschlägigen Vorschriften des Konsultationsprozesses eingehalten hat; und
  • zu fragen, ob ein Boardmitglied beabsichtigt, gegen die Veröffentlichung des Entwurfs zu stimmen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem Board:

  • Unternehmen zu verpflichten, die vorgeschlagenen Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden;
  • keine Übergangsausnahme für Erstanwender vorzusehen;
  • es Unternehmen zu gestatten, die Änderungen früher als zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden; und
  • eine Stellungnahmefrist von nicht weniger als 120 Tagen für den Entwurf zu gewähren.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied bat den Stab zu prüfen, was die Übergangsvorschriften für Zwischenberichte bedeuteten, insbesondere im Hinblick auf den zusätzlichen Ausweisposten in der Bilanz, der sich auf die Bedingungen am Jahresende bezog. Der Stab bestätigte, dass er dies prüfen werde, auch im Hinblick darauf, was es für verkürzte Berichte bedeute.

Die stellvertretende Vorsitzende fragte, ob der Stab darüber nachgedacht habe, wie groß der Aufwand für Unternehmen wäre, alle Nebenbedingungen durchzugehen, wenn eine rückwirkende Anwendung vorgeschrieben ist. Sie sprach sich zwar nicht gegen eine rückwirkende Anwendung aus, fragte sich aber, ob es nicht einen einfacheren Ansatz für Nebenbedingungen geben könnte, die beispielsweise nicht überwacht werden, da das Risiko eines Verstoßes gegen sie sehr gering ist.

Alle Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs, eine rückwirkende Anwendung vorzuschreiben und eine vorzeitige Anwendung der Änderung zu gestatten.

Mehrere Boardmitglieder gaben an, dass sie erwägen, eine alternative Sichtweise für den separaten Ausweis von langfristigen Verbindlichkeiten anzubieten, sofern die Bedingungen nach dem Jahresende erfüllt sind. Eines dieser Boardmitglieder sagte, dass die separate Darstellung diese Verbindlichkeiten übermäßig hervorhebt. Die Anwender könnten durch diese Darstellung zu der Annahme verleitet werden, dass eine Nebenbedingung verletzt wurde, während dies in Wirklichkeit nicht der Fall ist. Diese Anmerkung wurde von einem anderen Boardmitglied aufgegriffen, das darauf hinwies, dass die Kategorie "vorbehaltlich von Bedingungen" zu weit gefasst ist und auf diejenigen eingegrenzt werden sollte, die zum Bilanzstichtag verletzt sind, da andernfalls der Nutzen der Informationen eingeschränkt ist. Die stellvertretende Vorsitzende stimmte zu, dass dies wünschenswert wäre, allerdings sei es sehr schwierig, dies einzugrenzen.

Die stellvertretende Vorsitzende sagte auch, dass angesichts des kleineren Boards zu viele alternative Ansichten die Herausgabe des Dokuments verhindern könnten, was nicht wünschenswert wäre. Ihrer Meinung nach wäre eine alternative Sichtweise, die alle Bedenken der Boardmitglieder adressiert, vorzuziehen. Eine alternative Ansicht in Bezug auf den Ausweis ist wichtig, da es helfen wird, die richtigen Stellungnahmen von den Interessengruppen zu erhalten, aber es sollte nicht verhindert werden, dass das Dokument veröffentlicht wird.

Alle Boardmitglieder stimmten der empfohlenen Stellungnahmefrist zu, während zwei Boardmitglieder angaben, dass sie in Erwägung ziehen, eine alternative Sichtweise vorzubringen. Alle Boardmitglieder stimmten zu, den Abstimmungsprozess einzuleiten.

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen Übergang, vorzeitige Anwendung, Einhaltung des Konsultationsprozesses

Agendapapier 12B

Der Board hat bei seiner Sitzung im Juni 2021 beschlossen, sein Arbeitsprogramm um ein eng umrissenes, auf Angaben beschränktes Standardsetzungsprojekt zu erweitern, das sich auf Vereinbarungen zur Lieferantenfinanzierung (z. B. Reverse Factoring oder ähnliche Vereinbarungen) bezieht. Das Projekt würde bedeuten, dass der Board Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 vorschlägt.

Der Board hat vorläufig entschieden, dass, um die vorgeschlagenen Angabeziele zu erreichen, die Unternehmen verpflichtet werden sollen, folgende Angaben zu leisten:

  • Wesentlichen Bedingungen einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung;
  • zu Beginn und am Ende der Berichtsperiode:
    • Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die Teil der Vereinbarung sind;
    • Gesamtbetrag der ausgewiesenen Verbindlichkeiten, für die die Lieferanten bereits eine Zahlung vom Finanzierungsgeber erhalten haben;
    • Spanne der Zahlungsbedingungen, ausgedrückt in Zeit, der ausgewiesenen Verbindlichkeiten; und
    • Spanne der Zahlungsbedingungen, ausgedrückt in Zeit, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil der Vereinbarung sind.

Der Board hat außerdem vorläufig beschlossen, die Aufnahme von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen als Beispiel in die Angabenvorschriften zum Liquiditätsrisiko in IFRS 7 vorzuschlagen.

Das Ziel dieser Sitzung war es:

  • Den Board zu fragen, ob er mit den Empfehlungen des Stabs zum Übergang und zur vorzeitigen Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen einverstanden ist;
  • die Schritte im Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung darzulegen, die der Board bei der Entwicklung der vorgeschlagenen Änderungen unternommen hat;
  • den Board zu bitten, zu bestätigen, dass er die einschlägigen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten hat; und
  • zu fragen, ob ein Boardmitglied beabsichtigt, gegen die Veröffentlichung des Entwurfs zu stimmen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem Board:

  • Unternehmen zu verpflichten, die vorgeschlagenen Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden;
  • keine Übergangsausnahme für Erstanwender vorzusehen;
  • es Unternehmen zu gestatten, die Änderungen früher als zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden; und
  • eine Stellungnahmefrist von nicht weniger als 120 Tagen für den Entwurf zu gewähren.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied sagte, dass die Vorschrift, den aggregierten Betrag anzugeben, für den bereits eine Zahlung eingegangen ist, im Nachhinein schwer anzuwenden sein könnte, da die Daten nicht ohne weiteres verfügbar sind. Der Stab bestätigte dies, sagte aber, dass er es gerne auf diese Art und Weise veröffentlichen und dann zum Zeitpunkt der Finalisierung neu überdenken würde. Wenn die endgültige Änderung vor Beginn der Vergleichsperiode für die Erstanwendung veröffentlicht wird, wäre der Stab geneigt, diese Vorschrift beizubehalten.

Alle Boardmitglieder stimmten der Empfehlung des Stabs zum Übergang und der vorgeschlagenen Stellungnahmefrist sowie der Zulassung einer vorzeitigen Anwendung zu. Alle Boardmitglieder gaben die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess einzuleiten, und kein Boardmitglied beabsichtigt, eine alternative Ansicht vorzubringen.

IFRIC Update vom Juni 2021

Agendapapier 12C

Der Stab hat in dieser Sitzung das IFRIC Update vom Juni 2021 vorgestellt und den Board gefragt, ob er Anmerkungen oder Fragen zu dem Dokument hat.

Erörterung durch den Board

Es gab keine Anmerkungen oder Fragen der Boardmitglieder.

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