Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

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Zusammenfassung der Rückmeldungen

Agendapapier 7

Hintergrund

Im Dezember 2020 veröffentlichte der Board im Rahmen seiner Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 eine Bitte um Informationsübermittlung, die bis zum 10. Mai 2021 zur Stellungnahme stand.

In dieser Sitzung hat der Board die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen (wie in den Agendapapieren 7A und 7B beschrieben), aus den Einbindungsaktivitäten (Agendapapier 7C) und auch aus einer aktualisierten akademischen Literaturübersicht (Agendapapier 7D) diskutiert. Der Board hat während dieser Sitzung keine Entscheidungen treffen müssen und wird seine Ergebnisse nach Abschluss der Beratungen in einer Rückmeldung präsentieren.

Überblick über die Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung

Die Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung unterstützen im Allgemeinen die Erkenntnisse aus der ersten Phase der Überprüfung nach der Einführung und liefern nützliche Erkenntnisse zu den angesprochenen Themen. Die wichtigsten adressierten Punkte sind die folgenden:

  • IFRS 10: Es wird festgehalten, dass viele Interessengruppen mit der Verwendung der Beherrschung als einzige Grundlage für die Konsolidierung einverstanden sind. Bei der Entwicklung dieses Standards kam der Board zu dem Schluss, dass bei der Feststellung, ob ein Unternehmen ein anderes Unternehmen beherrscht, Ermessen angewendet werden muss, was eine ganzheitliche und qualitative Beurteilung aller rechtlichen, vertraglichen und sonstigen Fakten und Umstände erfordert. Viele Stellungnehmende erkannten diese Notwendigkeit des Ermessens an und betonten, dass dies in komplexen Szenarien eine Herausforderung darstellen kann, was einige dazu veranlasste, die Bedeutung von Anwendungsleitlinien und erläuternden Beispielen zu betonen.

    In Bezug auf Investmentgesellschaften merkten die Stellungnehmenden an, dass die Definition einer Investmentgesellschaft in bestimmten Situationen schwierig anzuwenden sein kann, und äußerten Bedenken hinsichtlich des Verlusts von Informationen, wenn eine Investmentgesellschaft ein Tochterunternehmen, das selbst eine Investmentgesellschaft ist, zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
  • IFRS 11: Die Stellungnehmenden zur Bitte um Informationsübermittlung hoben die Nützlichkeit der Agendaentscheidungen des IFRS IC bei der Anwendung von IFRS 11 hervor und einige baten darum, diese in den Standard zu übernehmen.

    Im Hinblick auf Kooperationsvereinbarungen, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 11 fallen, wurde in der Bitte um Informationsübermittlung gefragt, wie diese in der Praxis bilanziert werden. Viele Stellungnehmende merkten an, dass diese in bestimmten Branchen üblich sind, und während die meisten angaben, dass diese in der Regel analog zur Bilanzierung von gemeinschaftlichen Tätigkeiten nach IFRS 11 behandelt werden, merkten einige an, dass die Equity-Methode angewendet wird.
  • IFRS 12: In den Rückmeldungen der Stellungnehmenden wurde darauf hingewiesen, dass IFRS 12 zu erheblichen Verbesserungen in der Rechnungslegung geführt hat, es wurden jedoch einige zusätzliche Informationen gewünscht.

Erörterung durch den Board

Mehrere Boardmitglieder merkten an, dass es ermutigend sei, dass die Rückmeldungen zu diesen drei Standards insgesamt sehr positiv ausfielen und die Wirksamkeit der Standards bestätigten. Die Boardmitglieder waren sich einig, dass die gesammelten Rückmeldungen zeigen, dass es von Vorteil ist, eine Reihe von Jahren verstreichen zu lassen, bevor eine Überprüfung nach der Einführung durchgeführt wird, um den Interessengruppen Zeit zu geben, sich an neue Konzepte zu gewöhnen.

Die Boardmitglieder stellten fest, dass sich die Rückmeldungen zu den Schwierigkeiten bei der Anwendung des Ermessens wie ein roter Faden durch das Projekt zogen, was auch in Phase 1 des Projekts deutlich wurde.

Einige Boardmitglieder betonten, dass es wichtig sei zu prüfen, ob die Rückmeldungen darauf hindeuten, dass der in den Standards vorgegebene Rahmen unzureichend oder nur schwierig anzuwenden ist.

In Bezug auf die Forderung, weitere Leitlinien oder erläuternde Beispiele in die Standards aufzunehmen, äußerten sich einige Boardmitglieder dahingehend, dass zwar erwogen werden sollte, Beispiele hinzuzufügen, die das Verständnis fördern oder die einheitliche Anwendung verbessern könnten, dass aber in dieser Hinsicht Vorsicht geboten sei, um sicherzustellen, dass ein angemessenes Gleichgewicht erreicht wird. Diese Standards sind prinzipienbasiert und es wurde erwartet, dass die Unternehmensleitung ein erhebliches Ermessen anwenden muss. Die Boardmitglieder räumten ein, dass dies oft eine Herausforderung sein kann, aber die Hinzufügung weiterer Leitlinien oder Beispiele könnte die Standards übermäßig komplex machen und wird niemals alle Eventualitäten abdecken. Die Boardmitglieder forderten den Stab auf, zwischen Bedenken zu unterscheiden, die auf Bereiche der Standards hinweisen, die möglicherweise überarbeitet werden müssen, und Bedenken, die sich auf Ermessensentscheidungen beziehen, die die Unternehmensleitung möglicherweise als schwierig empfindet, zu denen sie aber ermutigt wird.

Ein Boardmitglied fügte hinzu, dass die Anregung, IFRIC-Agendaentscheidungen in die Standards aufzunehmen, auf breiterer Basis als separates Projekt außerhalb dieser Überprüfung nach der Einführung in Betracht gezogen werden sollte, um sicherzustellen, dass bei allen Standards derselbe Ansatz verfolgt wird. Ein anderes Boardmitglied schlug vor, dass eine mögliche Lösung darin bestehen könnte, Internetseminare oder Schulungssitzungen anzubieten, um die Interessengruppen auf die erzielten Schlussfolgerungen aufmerksam zu machen, da Bedenken bestehen, dass die Agendaentscheidungen nicht immer leicht zugänglich sind.

Nächste Schritte

Der Board wird entscheiden, wie auf die erhaltenen Rückmeldungen zu reagieren ist, und festlegen, welche Schritte als Ergebnis der Überprüfung nach der Einführung zu unternehmen sind.

Analyse der Rückmeldungen — IFRS 10

Agendapapier 7A

Dieses Agendenpapier analysierte die Rückmeldungen, die in den Stellungnahmen zur Bitte um Informationsübermittlung zu IFRS 10 eingegangen sind.

Erörterung durch den Board

Der Board diskutierte bei diesem Papier vor allem über die folgenden Themen:

  • De-facto-Beherrschung — eine Reihe von Boardmitgliedern adressierte die Bedenken, die in Bezug auf die De-facto-Beherrschung und die dadurch entstehenden potenziellen Unstimmigkeiten geäußert wurden. Ein Boardmitglied stellte jedoch in Frage, ob dies häufig genug vorkomme, um Maßnahmen zu empfehlen. Ein anderes Boardmitglied fügte hinzu, dass die Beherrschung eine positive Beurteilung sei, wie in den Textziffern B42 und B46 von IFRS 10 dargelegt, weshalb es vielleicht entscheidungsnützlich wäre, diese Textziffern in Bezug auf die Beurteilung der De-facto-Beherrschung stärker zu betonen.
  • Vetorechte und Rechte der Kreditgeber — einige Boardmitglieder merkten an, dass es zwar verlockend sei, zu versuchen, die aufgeworfenen Fragen zu lösen, aber nur wenige Stellungnehmende äußerten sich dazu, und diese Boardmitglieder fügten hinzu, dass es wichtig sei, zu hinterfragen, ob es für alle Anwender der IFRS einen Nutzen gäbe, der dies lohnenswert mache.
  • Relevante Tätigkeiten — in Bezug auf die Rückmeldungen zu den Schwierigkeiten bei der Identifizierung relevanter Tätigkeiten eines Beteiligungsunternehmens schlug ein Boardmitglied vor, dass einige der Anmerkungen dadurch geklärt werden könnten, dass man sich dazu äußert, ob eine Beurteilung auf der Grundlage der aktuellen Bedingungen vorgenommen und zu den Berichtszeitpunkten neu bewertet wird oder ob man am ersten Tag einen Ansatz für die "gesamte Lebensdauer" wählt und diesen nur aktualisiert, wenn sich die Erwartungen ändern.
  • Investmentgesellschaften — eine Reihe von Boardmitgliedern äußerte Bedenken in Bezug auf die Rückmeldung, dass die Vorschrift für eine Investmentgesellschaft, ihre Beteiligung an einer Tochtergesellschaft, die selbst eine Investmentgesellschaft ist, zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, zu einem Informationsverlust führt, und fügte hinzu, dass dies ein Bereich ist, der weiter untersucht werden sollte, um eine Lösung zu finden, die die Transparenz unter diesen Umständen verbessern würde. Ein Boardmitglied fügte hinzu, dass zusätzliche Vorschriften dazu beitragen könnten, dieses Problem zu adressieren, ohne dass eine Änderung der Bilanzierungsmethode erforderlich wäre, ein anderes Boardmitglied merkte jedoch an, dass bei der Abfassung dieses Standards sehr viel über diesen Aspekt nachgedacht wurde. Daher wäre es wichtig, die damals getroffenen Schlussfolgerungen zu überdenken.
  • Der Zusammenhang zwischen Macht und Rendite — ein Boardmitglied merkte an, dass Bedenken geäußert worden seien, dass die Abwägung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schwierig und kostspielig sei, fügte jedoch hinzu, dass diese Beurteilung nur einmal bei Vertragsabschluss vorgenommen werde, so dass die Tatsache, dass es einige höhere Vorlaufkosten für die Beurteilung einer komplexen Beziehung geben könne, zu erwarten sei und nur aktualisiert werden müsse, wenn es eine Änderung der Vereinbarung gebe.

    Als Reaktion auf die Rückmeldung, in der nach einer Leitlinie für die Gewichtung der verschiedenen Faktoren bei dieser Beurteilung gefragt wurde, wies ein Boardmitglied darauf hin, dass der Standard auf alle Arten von Vereinbarungen und Branchen angewendet werden können muss, weshalb dies wahrscheinlich keinen zusätzlichen Nutzen bringt. Stattdessen könnte es sinnvoller sein, darauf hinzuweisen, dass diese wesentlichen Ermessensentscheidungen die Angabe von Informationen gemäß IAS 1 erfordern.

Analyse der Rückmeldungen — IFRS 11, IFRS 12 und sonstiges

Agendapapier 7B

Dieses Agendenpapier fasste die Rückmeldungen zusammen, die in den Stellungnahmen zur Bitte um Informationsübermittlung zu IFRS 11, IFRS 12 und anderen von den Stellungnehmenden angesprochenen Themen eingegangen sind.

Erörterung durch den Board

Der Board diskutierte bei diesem Papier vor allem über die folgenden wichtigen Themen:

  • Zusammenarbeitsvereinbarungen außerhalb des Anwendungsbereichs von IFRS 11 — einige Boardmitglieder merkten an, dass die erhaltenen Rückmeldungen die Vielfalt in der Praxis aufgrund fehlender Leitlinien und Definitionen hervorheben, was zu Schwierigkeiten bei der Identifizierung gemeinsamer Merkmale führt. Einige schlugen vor, dass die Erörterung dieses Themas, möglicherweise als separates Projekt des Interpretations Committee, in Betracht gezogen werden sollte.
  • Klassifizierung von gemeinsamen Vereinbarungen — als Reaktion auf die Rückmeldung, dass es schwierig ist, die Rechtsform bei der Klassifizierung einer gemeinsamen Vereinbarung außer Kraft zu setzen, äußerte ein Boardmitglied, dass es dagegen sei, diesen Aspekt des Standards, der bereits im Rahmen einer Reihe von Agendaentscheidungen behandelt wurde, erneut aufzugreifen.
  • Anteilsmäßige Konsolidierung — ein Boardmitglied äußerte sich besorgt über die Rückmeldung, dass diese Methode bessere Informationen liefere, und war der Ansicht, dass diese Frage nicht weiter betrachtet werden sollte, da sie während des Standardsetzungsprozesses eingehend untersucht wurde, als man zu dem Schluss kam, dass die zusätzlichen Angaben den Adressaten die Informationen liefern würden, die sie zuvor durch die anteilsmäßige Konsolidierung erhielten. Einige Boardmitglieder merkten an, dass das Problem mit der schlechten Qualität der zugehörigen Angaben zusammenhängen könnte, die nicht das erreichen, was sie sollen, und schlugen vor, dass dies weiter untersucht werden könnte, möglicherweise als Teil des laufenden Angabeprojekts.
  • Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen — eines der Boardmitglieder adressierte die eingegangenen Anmerkungen in Bezug auf die Identifizierung nicht konsolidierter strukturierter Unternehmen und die damit verbundenen Angaben, die von einigen als recht aufwändig empfunden wurden, und schlug vor, dass dies weiter geprüft wird.

Ergebnisse der Einbindungsaktivitäten

Agendapapier 7C

Der Zweck dieses Agendenpapiers war es, eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung zu geben, die aus den Einbindungsaktivitäten während der Stellungnahmefrist gesammelt wurden.

Erörterung durch den Board

Die Rückmeldungen, die im Rahmen der Einbindungsaktivitäten eingegangen sind, spiegeln weitgehend die eingegangenen Stellungnahmen wider; die wichtigsten Anmerkungen, die diskutiert wurden, waren folgende:

Ein Boardmitglied bat den Stab, die Bedeutung der Rückmeldung zu erläutern, dass es hilfreich wäre, wenn die Abschlüsse Informationen über den Anteil von Joint Ventures oder assoziierten Unternehmen im Rahmen der Segmentberichterstattung enthalten würden. Der Stab stellte klar, dass damit die Hinzufügung zusätzlicher nicht auf Rechnungslegungsgrundsätzen basierender Angaben für eine zusätzliche Segmentberichterstattung gemeint ist.

In Bezug auf die Angabevorschriften merkten einige Boardmitglieder im Anschluss an die Diskussion in der vorangegangenen Sitzung an, dass das Problem manchmal darin bestehe, dass die Angaben nicht den Vorschriften entsprächen und zu viele Standardformulierungen und nicht genügend spezifische Informationen enthielten. Es wurde festgestellt, dass es in dieser Frage offenbar Spannungen und unterschiedliche Ansichten gibt, und ein Boardmitglied schlug vor, dass Lehrmaterial hilfreich sein könnte, um dies zu adressieren. Ein anderes Boardmitglied fügte hinzu, dass es wichtig sei, die richtige Frage zu stellen, die beantwortet werden müsse, z.B. ob die gemachten Angaben den Vorschriften entsprechen und ob sie dem Leser ausreichende und entscheidungsnützliche Informationen liefern.

Aktueller Stand der Literaturanalyse

Agendapapier 7D

Dieses Papier gab einen Überblick über die wissenschaftliche Literatur, die für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 relevant ist.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde während der Sitzung nicht erörtert.

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