Überblick

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Der IASB hat am Dienstag, den 20. und Mittwoch, den 21. Juli 2021 getagt und hat eine gemeinsame Unterrichtseinheit mit dem FASB am Freitag, den 23. Juli, abgehalten, alles per Videokonferenz. Im August macht der IASB eine Pause, in der keine öffentlichen Sitzungen angesetzt sind.

IASB-Sitzung

Dies war die erste Sitzung unter dem Vorsitz des neuen IASB-Vorsitzenden, Prof. Dr. Andreas Barckow.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: Der Board hat die Rückmeldungen aus den Einbindungsaktivitäten und die Analyse des Stabs sowie Empfehlungen zu den in Phase 2 weiter zu untersuchenden Themen diskutiert, d. h. welche Fragen in der Bitte um Informationsübermittlung gestellt werden sollten. Die meisten Interessengruppen gaben an, dass die Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in der Praxis gut funktionieren. Einige Abschlussadressaten und Akademiker gaben jedoch an, dass IFRS 9 komplex und daher schwer zu verstehen sei.

Der Board entschied, dass in der Bitte um Informationsübermittlung fragen zur Beurteilung des Geschäftsmodells von finanziellen Vermögenswerten, zur Beurteilung der vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften von finanziellen Vermögenswerten, zur Option für Eigenkapitalinstrumente, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen, zu finanziellen Verbindlichkeiten, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung klassifiziert werden, zu Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme und zum Übergang zu IFRS 9 enthalten sein sollen. Der Stab erwartet, dass die Bitte um Informationsübermittlung etwa Ende September 2021 veröffentlicht werden kann.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12: Im Dezember 2020 veröffentlichte der Board eine Bitte um Informationsübermittlung als Teil seiner Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12, die bis zum 10. Mai 2021 zur Stellungnahme zur Verfügung stand. Der Board hat die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und einer aktualisierten wissenschaftlichen Literaturauswertung erörtert. Viele Interessengruppen stimmen der Verwendung der Beherrschung als einzige Grundlage für die Konsolidierung in IFRS 10 und der Notwendigkeit einer ganzheitlichen und qualitativen Beurteilung aller rechtlichen, vertraglichen und sonstigen Fakten und Umstände zu und betonten die Bedeutung von Anwendungsleitlinien und erläuternden Beispielen. Einige Stellungnehmende wiesen auf Schwierigkeiten bei der Anwendung der Definition einer Investmentgesellschaft hin und äußerten Bedenken hinsichtlich des Verlusts von Informationen, wenn eine Investmentgesellschaft ein Tochterunternehmen, das selbst eine Investmentgesellschaft ist, zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Stellungnehmenden hoben die Nützlichkeit der Agendaentscheidungen des IFRIC bei der Anwendung von IFRS 11 hervor und einige baten darum, diese in den Standard zu übernehmen. In den Rückmeldungen der Stellungnehmenden wurde festgestellt, dass IFRS 12 zu erheblichen Verbesserungen in der Finanzberichterstattung geführt hat, jedoch gab es einige Bitten um zusätzliche Informationen. Der Board hat in dieser Sitzung keine Entscheidungen getroffen, aber mehrere Boardmitglieder waren ermutigt, dass die Rückmeldungen zu diesen drei Standards insgesamt sehr positiv ausfielen und die Wirksamkeit der Standards bestätigten. Der Board wird seine Ergebnisse nach Abschluss der Beratungen in einer Zusammenfassung der Rückmeldungen vorstellen.

Aktualisierung der IFRS-Taxonomie: Board hat am 21. April 2021 eine vorgeschlagene Ergänzung der IFRS-Taxonomie (Proposed Taxonomy Update, PTU) veröffentlicht. Fünf Stellungnahmen gingen ein. Der Stab geht davon aus, dass eine endgültige IAktualisierung zusammen mit den endgültigen Taxonomiedateien im vierten Quartal 2021 veröffentlicht werden kann. Ken Boardmitglied hatte Anmerkungen.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: Der Board entschied, die Frist für Stellungnahmen zum Entwurf Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz vom 21. Oktober 2021 auf den 12. Januar 2022 zu verlängern. Die Entscheidung war nicht einfach, denn der Board wollte nicht, dass Verlängerungen als normal angesehen werden.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board hat seine Diskussion der Rückmeldungen zu bestimmten Aspekten des Diskussionspapiers fortgesetzt - mit dem Schwerpunkt in diesem Monat auf dem Angabeort der Informationen, die sich aus den vorläufigen Sichtweisen des Boards zur Verbesserung der Angaben, zur Verbesserung der Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung und zur Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts, einschließlich der Frage, ob die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wieder eingeführt werden soll, ergeben, sowie auf den praktischen Herausforderungen in diesem Zusammenhang. Der Board hat in der Sitzung keine Entscheidungen treffen müssen. Der Board scheint jedoch, was die Richtung betrifft, der Verbesserung der Angaben und der Anwendung des Wertminderungsmodells mehr Gewicht beizumessen. 

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board hat die Diskussion über den Ansatz zur Klassifizierung von Ertrags- und Aufwandsposten in der Finanzierungskategorie der Gewinn- und Verlustrechnung fortgesetzent.

Der Board entschied, die Erträge und Aufwendungen aus hybriden Verträgen mit Basisverbindlichkeiten und eingebetteten Derivaten wie folgt zu klassifizieren: für abgetrennte Basisverbindlichkeiten wie für sonstige Verbindlichkeiten; für abgetrennte eingebettete Derivate wie für freistehende Derivate; und für Verträge, die nicht abgetrennt werden, wie Erträge und Aufwendungen aus sonstigen Verbindlichkeiten zu klassifizieren.

Der Board entschied außerdem, dass Gewinne oder Verluste aus Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden, in die Kategorie eingestuft werden, die von dem Risiko betroffen ist, das das Unternehmen steuert, es sei denn, dies würde eine Hochrechnung von Gewinnen oder Verlusten bedeuten; in diesem Fall würden sie als operativ eingestuft werden. Des Weiteren entschied der Board, die gleichen Vorschriften auf Derivate anzuwenden, die für das Risikomanagement verwendet werden, auch wenn sie nicht als Sicherungsinstrumente designiert sind. Wenn dies jedoch zu unangemessenen Kosten oder Aufwand führt, würden die Gewinne oder Verluste als operativ klassifiziert werden.

Gewinne oder Verluste aus Derivaten, die nicht für das Risikomanagement verwendet werden, würden als operativ eingestuft werden. Wenn sich das Derivat jedoch auf Finanzierungstätigkeiten bezieht und nicht im Rahmen der Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens eingesetzt wird, würde es als Finanzierung klassifiziert werden. Fremdwährungsdifferenzen würden auf die gleiche Weise klassifiziert werden wie der Posten, der zu den Differenzen geführt hat, es sei denn, es liegen unangemessene Kosten oder Mühen vor; in diesem Fall würden die Fremdwährungsdifferenzen als operativ klassifiziert werden.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurzfristig oder langfristig (IAS 1): Übergang, vorzeitige Anwendung, Einhaltung des Konsultationsprozesses: Der Board hat bei seiner Sitzung im Juni 2021 vorläufig beschlossen, eng umrissene Änderungen an IAS 1 vorzuschlagen, um die durch die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen von 2020) eingeführten Vorschriften zu modifizieren, wie ein Unternehmen Schuldtitel und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert. Die vorgeschlagenen Änderungen würden auch den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen von 2020 auf frühestens 1. Januar 2024 verschieben. Der Board entschied, von Unternehmen zu verlangen, dass sie die vorgeschlagenen Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anwenden, keine Übergangsbefreiung für Erstanwender vorzusehen, einem Unternehmen zu gestatten, die Änderungen vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden, und eine Stellungnahmefrist von mindestens 120 Tagen für den Entwurf festzulegen. Zwei Boardmitglieder gaben an, dass sie erwägen, einen alternativen Standpunkt in Bezug auf die vorgeschlagenen Angaben zu unterbreiten.

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen: Übergang, vorzeitige Anwendung, Einhaltung des Konsultationsprozesses: Der Board hat bei seiner Sitzung im Juni 2021 beschlossen, ein eng umrissenes, auf Angaben beschränktes Standardsetzungsprojekt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen, das sich auf Vereinbarungen zur Lieferantenfinanzierung (z. B. Reverse Factoring oder ähnliche Vereinbarungen) bezieht. Das Projekt beinhaltet, dass der Board Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 vorschlägt. Der Board entschied, dass Unternehmen die vorgeschlagenen Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anwenden müssen, und keine Ausnahmeregelung für Erstanwender vorzusehen. Eine vorzeitige Anwendung wäre zulässig und die Vorschläge hätten eine Stellungnahmefrist von mindestens 120 Tagen.

'IFRIC Update'vom Juni 2021: Dem Board hatte keine Fragen zur letzten Sitzung des IFRS Interpretations Committee.

Gemeinsame Sitzung mit dem FASB: Der Zweck der Sitzung bestand darin, dass die Boards ihre Ansichten zu Projekten im Zusammenhang mit weitgehend konvergenten Standards, gemeinsamen Projekten und ihren Agendakonsultationen austauschen. Die Boards haben ihre Überprüfungen der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und Wertminderungen diskutiert. Sie haben auch die bisherigen Arbeiten und die jüngsten vorläufigen Entscheidungen zu ihren jeweiligen Projekten zur Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen erörtert. ie gemeinsame Sitzung dauerte vier Stunden, in denen die Mitglieder beider Boards Fragen zu den Projekten des jeweils anderen Boards stellten. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

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